Die Kirchen in Deutschland verlieren rasant Mitglieder – und hinterlassen dabei in vielen Städten und Gemeinden eine wachsende Zahl leerstehender Gebäude. Die Frage ist also nicht mehr, ob Kirchen umgenutzt werden sollen, sondern wie – und vor allem: mit wessen Geld und unter wessen Regie.
"Es rollt ein Tsunami auf uns zu: Bis 2035 werden die katholische und die evangelische Kirche voraussichtlich rund die Hälfte ihrer Immobilien aufgeben müssen", warnte Sabine Weigand, die denkmalpolitische Sprecherin der Grünen im bayerischen Landtag und verwies auf zwei aktuelle Änderungsanträge, die die Landtagsfraktion zum Haushaltsplan 2026/2027 eingereicht hat. Konkret sollen jährlich 2,5 Millionen Euro an Kommunen fließen, um angekaufte denkmalgeschützte Sakralbauten zu sanieren und umzunutzen – etwa für öffentliche Zwecke oder sozialen Wohnungsbau. Zusätzlich ist eine Million Euro pro Jahr für eine neue Stelle im Landesamt für Denkmalpflege vorgesehen, die Pilotprojekte zur "Transformation von Sakralbauten" begleiten soll.
Öffentliche Gelder für kirchliche Altlasten?
Der Ansatz klingt zunächst pragmatisch – ist aber politisch heikel, wenn die Kirche weiterhin ein Mitspracherecht hat, denn dann wird ein Problem, das die Kirchen selbst geschaffen haben, in den Verantwortungsbereich der Allgemeinheit verschoben. In Deutschland gibt es rund 44.000 evangelische und katholische Kirchen, von denen wiederum rund 85 Prozent unter Denkmalschutz stehen. Gleichzeitig bricht die Mitgliederbasis weg – allein in Bayern traten zuletzt über 120.000 Menschen innerhalb eines Jahres aus den Kirchen aus. Dass Gebäude leer stehen, ist also keine überraschende Entwicklung, sondern die logische Folge eines sichtbaren Bedeutungsverlusts.
Die Umnutzung für den sozialen Wohnungsbau ist zweifellos sinnvoll. Doch Sabine Weigand widerspricht sich selbst, wenn sie zugleich fordert, Kirchen könnten weiterhin als "Gemeindezentren" oder kirchennah genutzte Orte dienen. Das wäre nichts anderes als eine indirekte Subvention kirchlicher Infrastruktur – durch die Hintertür und auf Kosten aller Steuerzahler.
Denn eines ist unstrittig: Die Kirchen sind keine mittellosen Akteure. Bistümer und Landeskirchen verfügen über erhebliche Vermögenswerte, Immobilienbestände und Steuereinnahmen. Warum also sollte der Staat helfen, wenn diese Institutionen ihre Gebäude nicht mehr halten können oder wollen? Öffentliche Mittel sollten in erster Linie der Allgemeinheit dienen – nicht der Stabilisierung kirchlicher Strukturen.
Wer bestimmt die Nachnutzung?
Hinzu kommt ein zweites Problem, das in der politischen Debatte gern ausgeblendet wird: der fortgesetzte Einfluss der Kirchen auf die Form der Nachnutzung. In der Praxis sichern sich viele Bistümer vertraglich Mitspracherechte – und schließen bestimmte Nutzungen von vornherein aus. Bars, Clubs oder kommerzielle Angebote sind häufig unerwünscht. Doch genau hier stellt sich eine zentrale Frage: Mit welchem Recht?
Kirchenbauten sind mehr als sakrale Räume. Sie prägen Stadtbilder und wurden deshalb oft über Jahrhunderte hinweg auch mit öffentlichen Mitteln erhalten. Wenn diese Gebäude aufgegeben werden, sollten sie nicht länger unter ideologischem Einfluss stehen. Ob dort ein Restaurant, ein Kulturzentrum, Wohnungen oder – ja – auch eine Bar entsteht, sollte nicht von kirchlichen Moralvorstellungen abhängen.
Ein Blick ins Ausland zeigt, wie pragmatisch andere Gesellschaften mit dem Thema umgehen. Im Vereinigten Königreich sind Pubs in ehemaligen Kirchen keine Seltenheit. In den Niederlanden wurde in Maastricht eine Kirche in eine Buchhandlung verwandelt. Auch in Deutschland gibt es längst kreative Beispiele: ein Restaurant in Bielefeld, eine Kletterhalle in Mönchengladbach oder ehemalige Sakralbauten als städtische Veranstaltungsorte. Das zeigt: Die Nutzungsmöglichkeiten sind vielfältig – wenn man sie zulässt.
Weniger Moral, mehr Realitätssinn
Die Umnutzung leerstehender Kirchen ist eine städtebauliche und gesellschaftliche Herausforderung. Entscheidend sollte sein, was den Menschen vor Ort nützt: bezahlbarer Wohnraum, kulturelle Angebote oder soziale Infrastruktur.
Was es hingegen nicht braucht, ist ein fortgesetztes Mitspracherecht der Kirchen über Gebäude, die sie selbst nicht mehr nutzen und finanzieren wollen. Wer sich aus der Fläche zurückzieht, kann nicht gleichzeitig die Regeln für die Zukunft diktieren – und schon gar nicht erwarten, dass die Allgemeinheit die Rechnung übernimmt.
Kirchenbauten sind Teil unseres kulturellen Erbes. Gerade deshalb dürfen sie nicht zu musealen Restbeständen kirchlicher Deutungshoheit werden. Ihre Zukunft gehört nicht den Kirchen allein – sondern der Gesellschaft insgesamt.







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