MIZ 2/18 erschienen: Der EuGH und das kirchliche Arbeitsrecht

Ist in der Positionierung des Europäischen Gerichtshofes in Sachen kirchliches Arbeitsrecht ein Aufbruch zu erkennen in Richtung Ende der Diskriminierung von Beschäftigten oder müssen die Reaktionen aus der Politik als Alarmsignal verstanden werden? Diese Frage versucht die MIZ im Titelthema des aktuellen Heftes zu beantworten.

Corinna Gekeler, die 2012 im Rahmen der Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA) eine einschlägige Studie erstellt hatte, nimmt in einem längeren Interview Stellung. Sie verweist darauf, dass innerhalb der Kirchen offenbar noch keine einheitliche Einschätzung besteht, welche Folgen die EuGH-Rechtsprechung haben wird. Ein Ende der Diskriminierung sieht sie als möglich, aber nicht zwangsläufig an. Wichtig sei jetzt, die politische Forderung nach einer Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vernehmbar werden zu lassen.

Noch zurückhaltender äußert sich im Editorial Gunnar Schedel. Denn außer den Grünen hat sich keine der im Bundestag vertretenen Parteien dafür ausgesprochen, politische Konsequenzen aus den Luxemburger Entscheidungen zu ziehen. Die säkularen Verbände müssten dies als Alarmsignal verstehen und eine Debatte darüber forcieren, inwieweit religiöse Regeln das gesellschaftliche Leben bestimmen dürfen.

Kruzifix und Sonnenkönig

Die Anordnung des bayerischen Ministerpräsidenten, in (fast) allen öffentlichen Gebäuden Kreuze aufzuhängen, nimmt Gerhard Rampp aufs Korn. Besonders interessant findet er die nachträgliche Entscheidung, Museen, Theater und Universitäten von der Kreuzespflicht zu befreien.

Mit der Religionspolitik eines anderen Sonnenkönigs befasst sich Bernard Schmid. Der französische Präsident Emmanuel Macron nähert sich zielstrebig der katholischen Kirche an und verlässt damit den laizistischen Konsens, der in Frankreichs politischer Elite seit über 100 Jahren Gültigkeit hatte.

Katholizismus und Gottgläubigkeit

Rolf Bergmeier erörtert die Folgen der Entstehung der Staatskirche und der folgenden jahrhundertelangen Herrschaft des Katholizismus. Im Feudalismus sieht er ein System, das untrennbar mit der Kirche verbunden ist und für kulturellen Niedergang und die Armut breitester Bevölkerungskreise steht.

Einem Phänomen der jüngeren Religionsgeschichte wendet sich Wolfgang Proske zu, wenn er den Begriff der Gottgläubigkeit untersucht. Dieser sei Teil "einer komplizierten Dialektik des gesellschaftspolitischen Vorwärts und Rückwärts". Im 18. Jahrhundert zunächst im Rahmen der Emanzipation von einer dogmatischen Religion entstanden, wurde er im Laufe der Zeit mehr und mehr von rückschrittlichen Kräften übernommen und hatte schließlich nach 1933 Hochkonjunktur. Doch obwohl "Gottgläubigkeit" gewissermaßen als nationalsozialistisches Bekenntnis gelten konnte, blieben für die Religionspolitik des NS-Staates pragmatische Überlegungen bestimmend.

Beschneidung und Frieden

Um Beschneidung als vermeintlichen Schutz vor einer HIV-Infektion geht es in Victor Schierings Beitrag. Dabei zeigt sich, dass die Arbeit der in dieser Angelegenheiten in Afrika aktiven Hilfsorganisationen eher an den fragwürdigen Interessen der Geldgeber orientiert ist als an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort.

Dass der Begriff "Frieden" manchmal argwöhnisch betrachtet werden sollte, wissen wir seit Heinrich Bölls Engel. So klang das Motto des Ketzertags "Suche Streit" deutlich attraktiver als das Motto des Katholikentags, der im Mai in Münster stattfand. Daniela Wakonigg verrät, wie produktiv der Widerspruch gegen den herrschenden Frieden war.

Daneben gibt es noch die Rubriken Internationale Rundschau, Netzreport, Zündfunke und die Glosse Neulich ...


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