USA

Muslimische Stewardess verklagt Airline

Alkohol
Muslimische Stewardess weigert sich, Alkohol zu servieren

Weil sie sich weigerte, Alkohohl an Passagiere auszuschenken, suspendierte die US-amerikanische Fluggesellschaft ExpressJet eine muslimische Stewardess. Diese verklagt nun die Airline.

Das Problem begann, als Charee Stanley vor rund zwei Jahren zum Islam konvertierte. Zuvor hatte die Stewardess bereits seit einigen Monaten bei ExpressJet gearbeitet und im Rahmen ihrer Tätigkeit Fluggästen auch alkoholische Getränke serviert. Einige Zeit nach ihrer Konvertierung erfuhr sie jedoch, dass sie als gläubige Muslimin nicht nur keinen Alkohohl trinken, sondern auch keinen ausschenken darf.

Stewardess Charee Stanley
Stewardess Charee Stanley

Stanley wandte sich mit ihrem frisch entstandenen Gewissenskonflikt an ihren Vorgesetzten. Bereits direkt nach ihrer Konvertierung hatte sich die Airline entgegenkommend gezeigt und keine Einwände dagegen erhoben, dass Stanley bei ihrer Arbeit ein Kopftuch trug. Auch nun zeigte ihr direkter Vorgesetzter Entgegenkommen und schlug eine pragmatische Lösung des Problems vor. Wenn ein Fluggast ein alkoholisches Getränk bestellte, sollte sie einfach die Kollegen bitten, dem Gast das Getränk zu servieren. Eine Absprache, die auf vielen Flügen problemlos funktionierte, bis sich vor 12 Monaten eine Kollegin weigerte und sich offiziell über Charee Stanley beschwerte.

Laut Stanleys Anwältin, Lena Masri, habe diese Beschwerde deutlich islamophobe Untertöne gehabt. Dass Stanley ein Kopftuch trage und ein Buch mit arabischer Schrift bei sich habe, seien zwei Dinge gewesen, die in der Beschwerde explizit erwähnt würden.

Unmittelbar nach der Beschwerde forderte ExpressJet Stanley auf, zukünftig entweder Alkohol zu servieren oder die Airline zu verlassen. Als Stanley sich weigerte, entschloss sich ExpressJet, die Stewardess zunächst vom Dienst zu suspendieren. Nachdem Stanley ihrerseits eine Diskriminierungs-Beschwerde bei der Kommission für berufliche Chancengleichheit (Equal Employment Opportunity Commission) eingereicht hatte und diese erfolglos blieb, entschloss sie sich nun, mit Unterstützung des Rats für amerikanisch-islamische Beziehungen (Council on American-Islamic-Relations) Klage gegen die Airline einzureichen.

Stanleys Klage weißt Ähnlichkeiten mit dem Fall Kim Davis auf, der vor einigen Monaten international Aufmerksamkeit erregt hatte. Die christlich evangelikale Verwaltungsangestellte Davis hatte sich geweigert, homosexuellen Paaren ein Ehezertifikat auszustellen, da sie angab, dies widerspräche ihrem Glauben.

Kommentare (14)

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Do. 18 Aug 2016 - 12:39

Der Islam, die dehnbare Kaugummi-Religion...

Ich musste gerade an einen Mannheimer Imam denken, den ich vor einiger Zeit in einer Podiumsdiskussion erleben durfte. Bevor er sich selbst (!) zum Imam ausbildete, arbeitete er als Weinhändler!!! Ohne die geringsten Probleme. Davor war er Türsteher vor einer Disko - auch kein Thema. Jetzt unterrichtet der hochheilige Mann Kinder im Koranunterricht. Jeder macht das, was ihm in den Kram passt und nennt es Islam.

Dabei hätte die Stewardess vermutlich schon bei ihrer normalen Berufstätigkeit islamische Schwierigkeiten bekommen (später mal, wenn sie vor Allah Rechenschaft ablegen muss), denn Fliegen ist dort nur Engeln und weißen Pferden vorbehalten - mit Mohamed als Passagier...

Konni Scheller (nicht überprüft)

Do. 18 Aug 2016 - 22:11

Wer die Hitze nicht verträgt, hat in der Küche nichts zu suchen. Die soll sich halt einen anderen Job suchen, wenn sie die Anforderungen nicht erfüllen kann.

Die ist doch vorgeschickt von irgendwelchen Radikalen!

Thomas (nicht überprüft)

Fr. 19 Aug 2016 - 06:23

"Stanley wandte sich mit ihrem frisch entstandenen Gewissenskonflikt an ihren Vorgesetzten."
-
Ein Gewissenskonflikt würde ETHISCHE Einwände voraussetzen. Frau S. macht jedoch RELIGIÖSE, also irrational-beliebige Überzeugungen geltend. Ihr Widerwille gegen den Alkoholausschank stellt also keine Gewissensregung dar, sondern wohl eine ebenso banale wie für Theisten typische Angstreaktion auf drohende "jenseitige" Strafen.

Siegrun (nicht überprüft)

Fr. 19 Aug 2016 - 08:16

Nachdem Alkohol ausschenken eindeutig zu ihrem Berufsbild gehört, betreibt sie hier Arbeitsverweigerung, da sie ihren Arbeitsvertrag nicht erfüllt. Mit Diskriminierung hat das nichts zu tun. Es steht ihr frei einen anderen Beruf zu ergreifen, der diese "Problematik" nicht beinhaltet.
Aber Extrawürste zu verlangen, das steht keinem zu.

Dr. Karl-Heinz… (nicht überprüft)

Fr. 19 Aug 2016 - 20:53

Antwort auf von Siegrun (nicht überprüft)

Ich weiß nicht, wie die Verhältnisse in USA liegen, wo zumindest auf dem Papier Staat und Religion streng getrennt sind. Bei uns in D hätte die Dame prima Chancen, mit ihrer Klage durchzukommen (Stichwort: AGG). Da das Recht auf freie Religionsausübung so hoch rangiert, wäre der Frau wohl nicht beizukommen. Wir sehen das gerade am nicht duchsetzbaren Burkaverbot, bei dem jeder Versuch gegen die Wand der freien Religionsausübung läuft.

Sim (nicht überprüft)

Fr. 19 Aug 2016 - 10:31

Das Problem ist, dass religiöse Gründe in die Kategorie psychologische Gründe fallen. Es muss also prinzipiell für jeden Menschen möglich sein etwas zu verweigern, weil er damit nicht klar kommt oder unermessliche Schmerzen erleidet. Prinzipiell will ich also nicht ausschließen, dass es ein Recht gibt bestimmte Handlungen zu verweigern.

Auf der anderen Seite muss auch Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben. Wenn ich mal überspitzt gesprochen aus religiösen/psychologischen Gründen nicht in der Lage bin auch nur einen Finger krumm zu machen dann wird es mir schwer Fallen eine Arbeit zu finden. Wenn etwa ein Supermarktangestellter aus religiösen/psychologischen Gründen weder Regale ein- noch ausräumen und nicht an der Kasse sitzen kann muss er sich über eine Kündigung nicht wundern.

Bernd aus B (nicht überprüft)

Fr. 19 Aug 2016 - 15:07

Ein mehrschichtiges Problem:

1. Konvertiten neigen dazu, die neuen Glaubensregeln sehr ernst zu nehmen und wollen ihrem neuen Gott besonders eilfertig untertan sein. Da der Qur'an den Selbstanspruch des göttlichen Wortes hat, nimmt ein Neubekehrter die 'Göttlichkeit' seiner Aussagen für bare Münze, und dies ohne den geringsten Zweifel.
Wenn also dem Gläubigen laut 'Gotteswort' der Genuss oder das Weiterreichen von Alkohol untersagt ist, so gibt es für den Konvertiten (d. i. ein Gläubiger aus Überzeugung und nicht aus Familientradition) keine Diskussion, 'Gottes Wort' ist Gesetz und nicht verhandelbar.

Selbst dem Vorgesetzten am Arbeitsplatz darf der inbrünstig Gläubige keine Zugeständnisse machen; da er "ungläubig" ist, steht er ohnedies vor Gott als "verurteilt", weil "sündig" da. Der Glaubende kann dem Ungläubigen lediglich 'Gottes Gebot' mitteilen, darüber zu verhandeln, steht beiden nicht zu.
Dem Arbeitgeber bleibt aus Sicht des Konvertiten nichts anderes übrig als sich dem göttlichen Gebot zu unterwerfen, nur dann gibt es Einvernehmen. Da der Glaubende von seinem "rechten Pfad" nicht abweichen will oder kann (will er nicht 'Gottes Gunst' verlieren), kann er eigentlich auch keinen Kompromiss mit einem Ungläubigen schließen.

Fundamentalistische Christen zitieren in solchen Fällen für sich selbst gern das Neue Testament:
"Beugt euch nicht mit Ungläubigen unter das gleiche Joch! Was haben denn Gerechtigkeit und Gesetzwidrigkeit miteinander zu tun? Was haben Licht und Finsternis gemeinsam?
Was für ein Einklang herrscht zwischen Christus und Beliar? Was hat ein Gläubiger mit einem Ungläubigen gemeinsam?
Wie verträgt sich der Tempel Gottes mit Götzenbildern? Wir sind doch der Tempel des lebendigen Gottes; ...
Zieht darum weg aus ihrer Mitte /und sondert euch ab, spricht der Herr, / und fasst nichts Unreines an. /" (2. Korintherbrief 6,14ff.)

Bei dieser Unvereinbarkeit der Standpunkte (Gläubiger und Ungläubige stehen nicht auf Augenhöhe) kann es keine dauerhafte Übereinkunft geben und keinen Kompromiss in der Mitte. Will der Ungläubige das Einvernehmen, muss er sich vollständig auf die Bedingungen des Gläubigen einlassen, denn dieser handelt aus 'höherem' Antrieb und steht als 'Diener Gottes' auf der 'höheren' Seinsstufe.

Ein Kompromiss mit Angehörigen der ungläubigen, schmutzigen und degradierten 'Welt' muss dem Gläubigen, dem Gottesdiener wie ein Verrat am 'Höchsten' selbst erscheinen. Daher kann er eigentlich gar nicht anders als in Bezug auf seine Überzeugungen unerbittlich zu bleiben - "standhaft", wie Gläubige dies gern nennen. - Ein echtes Dilemma.

2. Der Arbeitgeber hatte zunächst einen praktikablen Kompromiss angeboten, der zunächst auch tatsächlich funktionierte. Beachtenswert ist hierbei, dass der Arbeitgeber sich tatsächlich ganz auf den Standpunkt der 'Gottesdienerin' zubewegt hatte, sie selbst brauchte sich keinen Zentimeter von ihrem Standpunkt wegzubewegen. Schwierig wurde es, als eine ungefragte Dritte (die Stewardess-Kollegin) das Spiel der Gläubigen nicht mitspielen wollte. Dass nun der Vorgesetzte die Regeln zu ändern versuchte, nun auf seinen Standpunkt pochte und damit von der Gläubigen eine Standortveränderung verlangte, musste sie als Affront auffassen.
Wie konnte er es wagen, ihr, der Gottesanbeterin ein solches 'unanständiges' Verhalten abzuverlangen? Noch dazu, wo man sich doch auf einen gemeinsamen Weg (dem einzig statthaften) geeinigt hatte. Dass das nicht gut gehen konnte, war absehbar; Neubekehrte sind zu keinerlei Kompromiss bereit, wenn dadurch 'göttliche' Regeln außer Kraft gesetzt zu werden drohen.
Der Konflikt war programmiert.

3. Lässt man sich erst einmal auf einen "Kompromiss" mit Gläubigen ein, fühlen sie sich in ihrem Glauben bestärkt. Sie sind in der "Stunde der Versuchung standhaft" geblieben, haben ihrem Gott bewiesen, wie treu und ergeben sie sind. Der Lohn folgte auf den Fuß: Sie haben die Gebote ihres Gottes durchgesetzt. Und das in einer gottfeindlichen Umgebung und auf fremdem Terrain. Sicher wird ihnen Gott auch bei künftigen Problemen helfen und Wege eröffnen, bei denen ihre Gottestreue nicht gefährdet wird. Aus Sicht des Arbeitgebers war der Kompromiss ein 'Pyrrhussieg'. Mit der vorläufig erzielten gütlichen Einigung war keineswegs endgültig Frieden geschaffen. Bald würde es neue "Kompromisse" geben müssen, die immer wieder im Ergebnis eine Unterwerfung unter 'göttliche' Gebote bedeutet hätten.
Wer sich einmal darauf eingelassen hat, wird es immer wieder tun müssen. Da Gläubige den 'Sieg für Gott' erstritten haben, sind sie für künftige Konflikte bestens gewappnet; mit "Gott an ihrer Seite" werden sie nicht scheitern.

Mein Rat an alle, die mit Gläubigen dieses Schlages zu tun haben: Fechten Sie es aus und reichen Sie nicht den kleinen Finger. Sie werden bald Hand und Arm übergeben müssen.
Als ehemals christlich-fundamentalistisch Gläubiger weiß ich, wovon ich rede.

Mit Fundi-Gläubigen gibt es keine fairen Kompromisse. Immer wird man die Gebote ihrer Götter eins zu eins umsetzen müssen. Toleranz ist an dieser Stelle unangebracht.

Jörg Elbe (nicht überprüft)

Fr. 19 Aug 2016 - 17:23

Wenn sie Verganerin wäre, dürfte sie sich dann weigern, einem Fluggast ein Schnitzel zu servieren (wobei mich hier noch interessiren würde, ob es eine islamische "Vorschrift" gibt, die dies verbietet)? Es ist immer die gleiche Leier: Das Zücken der Religionskarte. Warum ist es nicht sonnenklar, dass es aufgrund eingebildeter Fantasiegestalten keine Sonderrechte geben darf? Wenn diese Ideologien nicht mit einer supernaturalen Instanz verknüpt wären, würde niemand auf die Idee kommen, deren Anhängern solche Freiheiten einzuräumen oder es Ernst zu nehmen.

Mark (nicht überprüft)

Sa. 20 Aug 2016 - 00:32

Warum soll diese Frau Anspruch auf eine Extrawurst haben? Angenommen eine Flugbegleiterin verweigert die Ausgabe von Essen mit tierischen Bestandteilen aus Glaubensgründen, könnte sie dann auch Diskrimminierung geltend machen?

Kay Krause (nicht überprüft)

Sa. 20 Aug 2016 - 07:20

Bei aller unterschiedlichen Definition dieses (wieder mal!) religiös bedingten Problemes ist die Lösung doch sehr einfach: Besagte Dame braucht doch nur bei einer arabisch-orientalischen, muslimisch oder gar islamistisch geprägten Fluglinie anzuheuern. Sie muß dann keinen Alkohol ausschenken, muß die Gerichte nicht bemühen, spart Anwaltskosten und Zeit. Und wir freiheitlich geprägten Bürger müssen mit dieser Fluglinie nicht fliegen. Wunderbar, oder? Allerdings: wenn ich die in USA wachsende Zahl christlicher Geisterbeschwörer betrachte, dann kann es gut sein, dass auch demnächst christlich geprägte Fluglinien ihre Kondenzstreifen am Himmel ziehen, um dem "Herrn" näher zu sein. Ich sehe schon: ich bleibe besser auf dem Boden, kauf' mir mein Bier selber und trinke es ohne Allah und ohne Kreuz!

Die meisten arabischen Airlines, oder Airlines aus muslimischen Ländern (wie z. B. Etihad, Emirates, Qatar, Oman Air, Malaysia Airlines, Türkisch Airlines) schenken auf internationalen Flügen kostenlos Alkohol aus. Ausgenommen sind lediglich Flüge nach Saudi Arabien.
Also selbst bei diesen Arbeitgebern müßte die arme Gläubige gegen Gottes Gebot verstoßen.

Daniela Wakonigg

Die Autorin ist studierte Philosophin, Theologin und Germanistin. Sie lebt in Münster (Westf.) und arbeitet als freie Autorin und Journalistin für Hörfunk- und Print-Medien. Sie ist u. a. Redakteurin der Zeitschrift MIZ und war von 2016 bis Anfang 2024 stellvertretende Chefredakteurin des hpd.

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