Das neuseeländische Parlament hat für die Abschaffung der Blasphemie-Gesetzgebung gestimmt. Die gesetzliche Neuregelung muss nun nur noch eine Formalie hinter sich bringen: Die Absegnung durch das offizielle Oberhaupt des Commonwealth-Staates Neuseeland, Königin Elisabeth II.
Im Jahr 2015 wurde von verschiedenen humanistischen, atheistischen und säkularen Organisationen weltweit die Kampagne "End Blasphemy Laws" ins Leben gerufen. Seitdem haben sechs Länder ihre Blasphemiegesetzgebung abgeschafft oder die Abschaffung auf den Weg gebracht: Malta, Norwegen, Island, Dänemark, Kanada und Irland. Nachdem das neuseeländische Parlament vergangene Woche in dritter Lesung einen Entwurf zur Abschaffung der Blasphemiegesetzgebung annahm, reiht sich nun auch Neuseeland in den Reigen jener Länder ein, die sich von der anachronistischen Bestrafung der Beleidigung von Göttern verabschiedet haben. Zwar muss die Gesetzesänderung noch vom offiziellen Oberhaupt des Commonwealth-Staates Neuseeland, der britischen Königin Elisabeth II., abgenickt werden, doch dieser Akt gilt als Formalie.
Die Blasphemie-Gesetzgebung in Neuseeland kam selten zur Anwendung. Der letzte Fall, in dem die Behörden Blasphemie strafrechtlich verfolgten, war jener des Zeitungsverlegers John Glover im Jahr 1922 für die Veröffentlichung eines Gedichts, an dem einige christliche Gemüter Anstoß nahmen. Vom Gericht wurde Glover freigesprochen.
Laut Humanists International erklärte der neuseeländische Justizminister Andrew Little, die geplante Gesetzesänderung stelle sicher, dass die Strafgesetzgebung Neuseelands auf der Höhe der Zeit sei und die Werte der modernen und vielfältigen Gesellschaft widerspiegele, die Neuseeland heute sei. Deswegen habe man sich entschlossen, die archaische Gesetzgebung aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Denn eine solche Gesetzgebung untergrabe die Möglichkeiten Neuseelands, andere Staaten für ihre Blasphemie-Gesetzgebung zu kritisieren, wenn dies notwendig sei. Das Gesetz sei unpassend für Neuseeland als Bastion der Menschenrechte. Little erklärte ferner, dass es für ihn Bände spräche, dass sowohl Kanda als auch Irland sich von ihren Blasphemie-Gesetzgebungen verabschiedet hätten. "Das zeigt einfach, dass moderne Demokratien für eine solche Gesetzgebung in ihrem Strafgesetzbuch oder ihrer Verfassung keinen Platz sehen."
Vor allem in vielen mehrheitlich muslimischen Ländern gelten bis heute äußerst harsche Blasphemie-Gesetze, nach denen regelmäßig Menschen zum Tode verurteilt werden. Doch auch in Europa ist der Anachronismus bei Weitem nicht verschwunden. Auch in Deutschland gilt mit § 166 StGB noch ein Blasphemie-Paragraf, in Österreich ist es § 188 des Strafgesetzbuchs und in der Schweiz Artikel 261 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs.
6 Kommentare
Kommentare
Jürgen Hinrichs am Permanenter Link
Ich fürchte, in Deutschland werden wir angesichts der Verquickung von Staat und Kirchen darauf noch warten müssen.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
@ Jürgen Hinrichs, wenn das mit der Schweiz so stimmt wie Sie schreiben, dann nehme ich
meine Anschuldigung zurück. Aus dem Artikel habe ich das anders verstanden.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Das es auch in Deutschland noch den Paragraf 166 StGB gibt, sagt doch viel über den Zustand der Demokratie hier aus.
Kay Krause am Permanenter Link
Sollten eines weit entfernt liegenden Tages dieser und ähnliche Paragraphen in der Mehrheit der weltweiten Staaten in der Mülltonne gelandet sein, dann wäre der nächste Schritt: Die Verbreitung von kirchlichen, religi
M. Landau am Permanenter Link
Die neuseeländische Argumentation ist schlüssig. Was im Gegensatz zu den Menschenrechten steht, sollte nicht juristisches Recht sein.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Natürlich kommen Politiker nie zu der Einsicht, da diese ein Problem damit haben, sich selbst eingestehen zu müssen, dass sie Fehler gemacht haben.
noch nicht etabliert und so drehen sie sich immer im Kreis.