Säkulare Grüne verurteilen Verbot der Zeugen Jehovas in Russland

Das Oberste Gericht Russlands hat die Auflösung der Zentrale der Zeugen Jehovas in Russland sowie der 395 örtlichen Organisationen angeordnet und deren Vermögen eingezogen. Das Gericht sieht in der Tätigkeit der Zeugen Jehovas eine Gefahr für die Rechte der Bürger, die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit. Das Justizministerium diffamierte die Religionsgemeinschaft als "bösartiges Geschwür in der Gesellschaft".

Mit dem Gerichtsbeschluss verweigert man den Zeugen Jehovas in Russland (über ein Vereinigungs- und Organisierungsverbot) das individuelle Recht auf gemeinschaftliche Religionsausübung. Privaten Glaubens- und Gewissensentscheidungen wird eine staatliche Abfuhr erteilt. Human Rights Watch sieht darin zutreffend einen gravierenden Verstoß gegen die Religions- und Versammlungsfreiheit sowie eine religiöse Diskriminierung.

Das Verbot passt sich ein in die allgemeine Tendenz der russischen Religionspolitik, die russisch-orthodoxe Kirche im Sinne eines Paktes von "Staat und Kirche" zu privilegieren und anderen Religionsgemeinschaften nur mindere Rechte zuzugestehen.

Mit dem Verbot der Zeugen Jehovas stellt sich Russland in eine unrühmliche Tradition mit den Verboten der Organisation durch totalitäre Regime und die totalitäre stalinistisch-kommunistische Diktatur. Wie immer man auch zu den Glaubensinhalten und vor allem Praktiken der Zeugen Jehovas stehen mag: mit ihrem religiös begründeten Prinzip vollständiger politischer Abstinenz und der Kriegsdienstverweigerung stellt diese Gemeinschaft offensichtlich gerade auch deshalb eine Gefahr für die russische Regierung dar, weil sich die Organisation dadurch der Kontrolle und Lenkung durch die Regierung entzieht.