Nach dem Grundgesetz sind Staat und Kirche voneinander getrennt und der Staat ist weltanschaulich neutral. Die Bestellung und Bezahlung von Bischöfen ist daher eine innerkirchliche Angelegenheit, aus der sich der Staat herauszuhalten hat.
Weder Treueeide kirchlicher Würdenträger noch deren staatliche Bezahlung lassen sich im heutigen religiös und weltanschaulich pluralistischen Deutschland rechtfertigen. Das gilt auch für die Beteiligung staatlicher Stellen an der Auswahl der Bischöfe.
Die Zeit der Volkskirchen ist unwiederbringlich vorbei. Diese nicht länger zu leugnende Tatsache räumt auch der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz öffentlich ein. Die Zahl der Mitglieder der beiden großen christlichen Kirchen ist inzwischen auf unter 48 Prozent der Bevölkerung gesunken. In früheren Zeiten waren noch rund 95 Prozent der Bevölkerung Mitglieder der römisch-katholischen oder der evangelischen Kirche. Es ist vor diesem Hintergrund längst überfällig, Staat und Kirchen dem Verfassungsgebot der Trennung von Kirche und Staat folgend aus ihrer Verklammerung zu lösen und für alle erkennbar voneinander zu trennen. Die Kirchen sind Teil der Zivilgesellschaft und keine Zweigstellen des Staates.
Die demnächst anstehende Ablegung eines Treueides durch den neuen römisch-katholischen Paderborner Erzbischof vor den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen ist ein längst aus der Zeit gefallener Vorgang. Die Beteiligung des Staates an der Personalauswahl der Bischöfe und die Ablegung des Treueeides gehen noch auf Regelungen des längst aufgelösten Landes Preußen mit dem „Heiligen Stuhl“ (Preußenkonkordat) von 1929 und des Reichskonkordats vom Juli 1934 (sog. Hitlerkonkordat) zurück.
Der Staat sollte aktuell aus Anlass der Neubesetzung der Bischofsstelle in Paderborn von sich aus auf den Treueid verzichten. Durch einen solchen Verzicht macht der Staat klar, dass die Kirchen genauso staatsfrei sind wie die sonstigen Institutionen und Organisationen der Gesellschaft.
Bis heute werden Bischöfe und auch weiteres kirchliches Führungspersonal behandelt wie Beamte des öffentlichen Dienstes. Es wäre konsequent und folgerichtig, wenn die Bundesländer endlich Schluss machen würden mit der Zahlungder Gehälter für Bischöfe bzw. den „Dotationen“, mit denen diese Zahlungen erfolgen. Soweit solche Zahlungen für Bischofsgehälter in Konkordaten oder Staatskirchenverträgen festgeschrieben sind, sollte der Staat sich kurzfristig aus diesen überholten Verpflichtungen herauslösen.
Diese Stellungnahme veröffentlichte die Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne am 05. Januar 2024