Kirchliches Arbeitsrecht

"Streik kann keine Sünde sein!"

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Beschäftigte des katholischen Klinikums im saarländischen Ottweiler streiken.
Beschäftigte des katholischen Klinikums im saarländischen Ottweiler streiken.

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Am gestrigen Mittwoch wurde im saarländischen Ottweiler Geschichte geschrieben. Erstmals fand ein Streik in einem Krankenhaus in katholischer Trägerschaft statt. Im Vorfeld wurde den Streikenden mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht. Hintergrund des Streiks waren die Gespräche über einen Tarifvertrag für eine Entlastung der Beschäftigten, die einseitig vom Arbeitgeber abgebrochen wurden.

Rund 50 Beschäftigte der Marienhausklinik Ottweiler legten ihre Arbeit nieder, nachdem die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zu einem 24-stündigen Warnstreik aufgerufen hatte. Damit wurde erstmalig in Deutschland in einem katholischen Krankenhaus gestreikt. "Das ist historisch und ein großer Verdienst der Kolleginnen und Kollegen in Ottweiler, vor deren großartiger Leistung man nur den Hut ziehen kann. Wir haben damit signalisiert, dass die Beschäftigten in der Kirche nicht die Beschäftigten zweiten Grades sind. Auch für sie gilt das Grundgesetz", erklärte ver.di-Sekretär Michael Quetting gegenüber dem hpd.

Da in kirchlichen Einrichtungen nicht das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), sondern der sogenannte "Dritte Weg" praktiziert wird, müssen die Beschäftigten auf wichtige Arbeitnehmerrechte wie das Streikrecht oder auf einen Betriebsrat verzichten. Die Klinikleitung in Ottweiler hatte daher alle Beschäftigten im Vorfeld darauf hingewiesen, dass ein Streik zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen könne. Bei ver.di-Sekretär Michael Quetting trafen diese Einschüchterungsversuche auf Unverständnis: "Sollen sie die Leute doch nur entlassen. Da lachen wir uns kaputt! Wo wollen sie dann die Versorger her haben?" 

Um die Streikenden zu unterstützen, zogen am Nachmittag mindestens 400 Beschäftigte, Gewerkschafter und Sympathisanten durch die Ottweiler Innenstadt, die mit lauten Sprechchören auf ihr Anliegen aufmerksam machten: "Kirche lass uns nicht allein! Streik kann keine Sünde sein!" oder "So kann es nicht mehr weitergehen, das muss doch auch die Kirche sehen!" 

Die Juristin und Sprecherin der Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA) Ingrid Matthäus-Maier hofft, dass sich die Streikenden nicht einschüchtern lassen. "Die langjährigen juristischen Auseinandersetzungen und das Festhalten der Kirchen am Streikverbot zeigen, dass das kirchliche Arbeitsrecht, der sogenannte 'Dritte Weg', noch lange nicht gelöst ist. Die Kirchen sagen immer wieder, sie würden freiwillig auf etwas verzichten. Dieses Beispiel zeigt, dass sie dies eben nicht tun. Nur was ihnen mühsam juristisch abgerungen wurde, sind sie bereit zuzugestehen", so Matthäus-Maier gegenüber dem hpd. Es sei ver.di zu danken, dass diese Frage des Streiks in den Kirchen und ihren Einrichtungen von den Untergerichten bis zu den Obergerichten jeweils geklagt wurde. Nun müssten die politischen Parteien dafür sorgen, "dass das kirchliche Arbeitsrecht, ein Relikt aus dem vorherigen Jahrhundert, verschwindet."