Kirchliches Arbeitsrecht
Gewerkschaft widersetzt sich Kirche
Hintergrundfoto: pixabay.com, CC0 Public Domain; Logo: ver.di
Zum kommenden Mittwoch ruft die Gewerkschaft ver.di zum Warnstreik in einer katholischen Klinik auf und begeht damit einen Tabubruch. Denn das kirchliche Arbeitsrecht sieht kein Streikrecht vor.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft zu einem Warnstreik auf, nachdem die Gespräche über einen Tarifvertrag für eine Entlastung der Beschäftigten der Marienhausklinik in Ottweiler einseitig vom kirchlichen Arbeitgeber beendet wurden. "Nach unserem Kenntnisstand ist das der erste Streik in Deutschland an einem Betrieb, wo das katholische Arbeitsrecht angewendet wird", erklärte Verdi-Sekretär Michael Quetting laut Saarbrücker Zeitung.
Um den Streik im Vorfeld zu unterbinden, versucht es die Klinikleitung indessen mit Einschüchterung. In einem Schreiben an die Mitarbeiter wurde mitgeteilt, dass die Klinik dem sogenannten "Dritten Weg" folgt. Daher seien Tarifverträge mit Gewerkschaften explizit ausgeschlossen und Streiks in Krankenhäusern in kirchlicher Trägerschaft unzulässig. Teilnehmer des Streiks müssten mit "arbeitsrechtlichen Konsequenzen" rechnen.
Die Beschäftigten der Marienhausklinik zeigen sich davon bisher unbeeindruckt und bitten eindringlich die Beschäftigten aller saarländischen Krankenhäuser, aller Pflegenden im Land, aber auch die Bevölkerung um Hilfe und Solidarität. "Alleine sind wir zu schwach. Bitte kommt am 11.10. um 16:30 Uhr ans Krankenhaus in Ottweiler und demonstriert mit uns durch Ottweiler. Lasst uns nicht allein. Im Saarland heißt die Charité - Ottweiler", so der Appell des zuständigen Gewerkschaftssekretärs Michael Quetting.
Info: Der "Dritte Weg"
Statt dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wird in kirchlichen Einrichtungen der sogenannte "Dritte Weg" praktiziert. Daher müssen die Beschäftigten auf wichtige Arbeitnehmerrechte wie das Streikrecht oder auf einen Betriebsrat verzichten. Trotz staatlicher Finanzierung der Einrichtungen besteht eine besondere Loyalitätspflicht gegenüber den Kirchen, die auch in das Privatleben der Angestellten reicht. So kann offen gelebte Homosexualität, die Wiederverheiratung nach einer Scheidung aber auch der Kirchenaustritt oder eine der kirchlichen Auffassung widersprechende öffentliche Meinungsäußerung mit einer Kündigung geahndet werden. Mitglieder nicht-christlicher Religionsgemeinschaften und Konfessionsfreie werden oftmals schon im vornherein bei Stellenausschreibungen ausgeschlossen.
Kommentare (8)
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Schön, die Zeiten ändern sich
Schön, die Zeiten ändern sich und ein Gott lässt sich auch nicht blicken. Viel Erfolg und bloß nicht einschüchtern lassen!
David gegen Goliath oder nur
David gegen Goliath oder nur King Kong gegen Godzilla?
Sehr gut verdi. Hoffentlich
Sehr gut verdi. Hoffentlich geht damit eine Bewegung los. Unglaublich, dass immer noch gegen geltendes Recht verstoßen werden darf von kirchlichen Institutionen, die uns nach wie vor auf dem Kopf rum tanzen (dürfen) und sich das ganze noch staatlich finanzieren lassen.
Was ist denn das für einen
Was ist denn das für einen Rechtsstaat, in dem es zweierlei Arbeiterechte gibt? Aller höchste Zeit, dass sich Kirche und Staat gänzlich und endgültig trennt. Kirchliches Arbeitsrecht gehört buchstäblich auf den berühmten Misthaufen geworfen. Wo sind die Politiker, die sich endlich für einen einheitlichen Rechtsstaat einsetzen! Aber eben, sobald es gegen Kirche und Religion geht, machen sich alle Politiker buchstäblich in die Hose. Dagegen habe bald 50 % der Bevölkerung eh nichts mehr am Hut mit diesen Kirchen und Religionen. Zudem werden diese Institutionen in der Regel zu 100 % vom Steuerzahler bezahlt und unterhalten.
Kirchliches Arbeitsrecht, eine Schande sondergleichen! Absolut unwürdig eines Rechtsstaates. Höchste Zeit, dass die Gewerkschaften endlich dagegen angehen und sich die Angestellten zu wehren beginnen.
Wäre es nicht mal langsam an
Wäre es nicht mal langsam an der Zeit, durch das Bundes-Verfassungsgericht oder das Bundes-Verwaltungsgericht grundsätzlich die Rechtmäßigkeit des kirchlichen Arbeitsrechtes feststellen zu lassen? Bei allen zwischen Staat und Kirchen abgeschlossenen Konkordaten und anderen Mauscheleien steht letztlich doch das Grundgesetz über allen anderen Vereinbarungen, und laut Grundgesetz sind Diskriminierungen aufgrund der Herkunft, der Hautfarbe, des Geschlechtes, der geschlechtlichen Orientierung oder der jeweiligen Weltanschauung nicht zulässig!
Das sogenannte kirchliche Arbeitsrecht IST eine solche Diskriminierung!
Muß es denn immer erst einen Kläger geben, um einen Richter zu finden, der hier für Recht und Gesetz sorgt. Ist denn nicht der Rechtsbruch allein schon ein Grund, um die Justiz einschreiten zu lassen, wenn die Politiker zu feige sind, sich dieses Themas ernsthaft anzunehmen?
Ich kann dem Ottweiler Klinikpersonal nur Erfolg und eine breite Resonanz in der Bevölkerung wünschen! Haltet durch, Jungs und Mädels, vielleicht macht Ihr den Anfang einer hoffentlich nicht mehr aufzuhaltenden Welle!
Hallo Verdi
Hallo Verdi
Noch ein Mitstreiter.Bin in Gedanken bei euch.Es ist schon lange an der Zeit das auch in der Politik erkannt wird das die machenschaften in Kirche und Politik
und diese Verdummungsmaschinerie ein großer teil der Bevölkerung durchschaut hat
und endlich ein Ende findet.Leider hat die Politik noch mehr solche Macht-Machenschaften
die eingestellt gehören. Gruß Bert
Wenn, wie am Beispiel
Wenn, wie am Beispiel Kirchenrecht ersichtlich, Fantasten ihrem sprachlosen Religionsgott den Gehorsam verweigern, ist der Ungerechtigkeit Tür und Tor weit geöffnet. Heuchler sind diese "Glaubensverfechter" allemal. ... Das Gelde in dem Kasten klingt, die Seele (?) aus dem Fegefeuer springt ..... Na sowas!
Endlich werden die
Endlich werden die Gewerkschaften einmal wach, denn dieser 3. Weg im Arbeitsrecht ist eine Unverschämtheit. Diese Sonderstellung eines Arbeitgebers gibt es nirgendwo und der Staat traut sich nicht die Privilegien der Kirche endlich abzubauen.
Es wird Zeit für einen demokratischen Rechtsstaat, in dem Glaubensbekenntnisse Privatsache sind und zuhause jeder machen kann was er will. Im öffentlichen und rechtlichen Raum sollen aber staatliche Regeln gelten.
Auch die Subventionierung von Religionsgemeinschaften, egal welcher Couleur, ist zu unterbinden. Als Steuerzahler unterstütze ich Religionsgemeinschaften, obwohl ich dieser garnicht angehöre. Die wäre so, als ob ich den örtlichen Tennisverein unterstütze, ohne dort Mitglied zu sein.