Uwe-Christian Arnold: Sein Vermächtnis und die Urnenfeier

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Uwe-Christian Arnold
Uwe-Christian Arnold

Am 16. und 17. April verhandelt das Bundesverfassungsgericht über etliche Beschwerden gegen den Suizidhilfeverbots-Paragrafen 217. Deutschlands bekanntester Suizidhelfer, der Arzt Uwe-Christian Arnold, kann daran nicht mehr teilnehmen. Er starb am 12. April aufgrund schwerer Krebserkrankung, gegen die er lange mit allen möglichen Mitteln angekämpft hatte, bei sich zu Hause. Sehr viele Menschen trauern um ihn und möchten ihre Anteilnahme zum Ausdruck bringen.

Wir trauern um Uwe-Christian Arnold (1944–2019), Facharzt für Urologie (bis 2000 in eigener Praxis), Sportmediziner und Betriebsarzt. Seit Ende der neunziger Jahre hatte er sich zunehmend mit Fragen des humanen Sterbens beschäftigt. Zu guter Letzt stand er wie kein anderer Mediziner in Deutschland aufgrund seiner hundertfach geleisteten Freitodhilfe bei Schwerkranken im Lichte der Öffentlichkeit.

Bestattung und Kondolenzmöglichkeit

Unsere Anteilnahme gilt seiner Ehefrau und Gefährtin Helga Arnold und den Kindern aus seiner Patchwork-Familie. Nur diesem Kreis soll es seinem letzten Wunsch gemäß vorbehalten sein, anlässlich einer Urnenfeier Abschied zu nehmen. Anschließend findet eine Seebestattung statt. Die Urnenfeier in Berlin soll, wie ebenfalls von Christian Arnold verfügt, vom Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg (HVD BB), KdöR, ausgerichtet werden. Nur eine Vertreterin, die gleichzeitig Freundin war und ist, soll sprechen dürfen. Eine öffentliche Feier mit Trauerreden findet also nicht statt.

Aufgrund der vielen Anliegen, der Ehefrau und der Familie zu kondolieren, wurde mit Helga Arnold Folgendes vereinbart:

Kondolenzpost ist bitte zu richten an den HVD BB, Zusatz: Kulturbereich/ Kondolenz Arnold, Adresse: Wallstr. 65, 10179 Berlin. Oder per E-Mail bitte an: gita.neumann@humanismus.de.

Sie wird dann übergeben bzw. weitergeleitet. Es wird um Verständnis gebeten, dass die direkten Zugangsdaten beziehungsweise die Privatadresse nicht veröffentlicht werden sollen.

Vermächtnis für Anhörung im Bundesverfassungsgericht

Christian Arnold gehört mit anderen Ärzten zu den Beschwerdeführern gegen Paragraph 217 StGB, worüber am 16. und 17. April 2019 in Karlsruhe verhandelt wird. Er wurde ausdrücklich geladen, ein fünfminütiges Statement abzugeben. In dem von Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle gezeichneten Schreiben heißt es, es wäre sinnvoll, wenn "Herr Uwe-Christian Arnold persönlich erscheint und über seine berufliche Praxis berichtet. Das Gericht ist besonders daran interessiert, in welcher Lebenssituation Patienten Suizidwünsche äußern und wie hiermit umgegangen wird". Zu der Anwesenheit von Christian Arnold wird es nun nicht mehr kommen. Er hatte vor und gehofft, "solange noch durchzuhalten", um im Rollstuhl anreisen zu können. Aber die durch Knochenmetastasen verursachten, unbekämpfbaren Schmerzen und die lähmende Erschöpfung machten ihm neben erheblichen Folgen von Strahlen- und Chemotherapie einen Strich durch die Rechnung. Ja, er hat am Leben gehangen und Vieles auf sich genommen, um es zu bewahren.

Es bleibt nach seinem Tod sein schriftliches Statement als Vermächtnis für Karlsruhe. Dabei war auch Christian Arnold sehr skeptisch, was einen Erfolg in Karlsruhe betrifft (das Urteil wird erst in mehreren Monaten erwartet). Zwar hatten auch einige Palliativärzte gegen Paragraph 217 StGB Verfassungsbeschwerde eingereicht. Auf der Liste der zur Anhörung – außer den Bevollmächtigten der Beschwerdeführer – geladenen "sachverständigen Dritten" befinden sich jedoch mit überwältigender Mehrheit die VertreterInnen aus dem Hospiz-, Palliativ-, Ärzteschaft-, Suizidverhütungs- und Kirchenbereich, die sich vorab für die Verfassungsmäßigkeit und Beibehaltung des Strafrechtsparagraphen in vom Gericht angefragten Stellungnahmen ausgesprochen hatten. VertreterInnen, die diesbezüglich Anfragen des Gerichts mit qualifizierten Gegenpositionen aus humanistischer Sicht (Stellungnahmen des HVD Bund) und aus juristisch-anwaltschaftlicher Sicht (Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins) beantwortet hatten, wurden nicht geladen.