Obwohl sich die Ampelkoalition 2021 in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt hatte, das Wort "Rasse" aus dem Grundgesetz zu streichen, bleibt es weiterhin dort stehen. Über die Argumente und Hintergründe.
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
Ein Satz, der vernünftig und gut klingt. Ein Satz, sozusagen in Stein gemeißelt, schließlich geht es um ein Grundrecht. Und doch sollte der Satz, enthalten im Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, stutzig machen. Da ist von "Rasse" die Rede.
Die Ampelkoalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag 2021 eigentlich darauf geeinigt, das Grundgesetz an dieser Stelle zu ändern. In der Vereinbarung über das Regierungsprogramm von SPD, FDP und Grünen heißt es auf Seite 121: "Wir wollen den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 GG) um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität ergänzen und den Begriff 'Rasse' im Grundgesetz ersetzen." Doch das auch schon in früheren Jahren diskutierte Vorhaben wurde im Februar beerdigt. Aber warum? Wie kann das sein? Wenn es doch keine Menschenrassen gibt, dann hat das Wort im Grundgesetz nichts verloren. Und ist es nicht geradezu eine Einladung, sich in böser Absicht auf die Verfassung zu berufen: Seht her, da steht doch, dass es Menschenrassen gibt! Und den Begriff dann am Ende doch in diskriminierender Absicht zu verwenden?
Der Begriff Rasse
Biologisch betrachtet bilden gemäß zoologischer Systematik alle heute lebenden Menschen eine einzige Art. Angehörige aller Populationen können sich fruchtbar miteinander paaren. Natürlich gibt es genetische Unterschiede zwischen Menschen. Doch der größte Teil der genetischen Unterschiede findet sich nicht zwischen den geographischen Gruppen, sondern zwischen den Individuen der einzelnen Populationen.
Im Jahr 1995 schrieb die "Wissenschaftliche Arbeitsgruppe der internationalen Unesco-Konferenz 'Gegen Rassismus, Gewalt und Diskriminierung'":
"Das Konzept der 'Rasse', das aus der Vergangenheit in das 20. Jahrhundert übernommen wurde, ist völlig obsolet geworden… 'Rassen' des Menschen werden traditionell als genetisch einheitlich, aber untereinander verschieden angesehen. Diese Definition wurde entwickelt, um menschliche Vielfalt zu beschreiben, wie sie beispielsweise mit verschiedenen geographischen Orten verbunden ist. Neue, auf den Methoden der molekularen Genetik und mathematischen Modellen der Populationsgenetik beruhende Fortschritte der modernen Biologie zeigen jedoch, dass diese Definition völlig unangemessen ist. Die neuen wissenschaftlichen Befunde stützen nicht die frühere Auffassung, dass menschliche Populationen in getrennte 'Rassen', wie 'Afrikaner', 'Eurasier' (einschließlich 'eingeborener Amerikaner'), oder irgendeine größere Anzahl von Untergruppen klassifiziert werden könnten. Mit diesem Dokument wird nachdrücklich erklärt, dass es keinen wissenschaftlich zuverlässigen Weg gibt, die menschliche Vielfalt mit den starren Begriffen 'rassischer' Kategorien oder dem traditionellen 'Rassen'-Konzept zu charakterisieren. Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund, den Begriff 'Rasse' weiterhin zu verwenden."
Und 2019 veröffentlichte das Institut für Zoologie und Evolutionsforschung der Friedrich-Schiller-Universität Jena im Anschluss an eine Fachtagung die sogenannte Jenaer Erklärung, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lässt.
Die Wissenschaftler betonen:
"Die Idee der Existenz von Menschenrassen war von Anfang an mit einer Bewertung dieser vermeintlichen Rassen verknüpft, ja, die Vorstellung der unterschiedlichen Wertigkeit von Menschengruppen ging der vermeintlich wissenschaftlichen Beschäftigung voraus. Die vorrangig biologische Begründung von Menschengruppen als Rassen – etwa aufgrund der Hautfarbe, Augen- oder Schädelform – hat zur Verfolgung, Versklavung und Ermordung von Abermillionen von Menschen geführt. Auch heute noch wird der Begriff Rasse im Zusammenhang mit menschlichen Gruppen vielfach verwendet. Es gibt hierfür aber keine biologische Begründung und tatsächlich hat es diese auch nie gegeben. Das Konzept der Rasse ist das Ergebnis von Rassismus und nicht dessen Voraussetzung."
Die Einteilung der Menschen in Rassen sei eine gesellschaftliche und politische Typenbildung, gefolgt und unterstützt durch eine anthropologische Konstruktion auf der Grundlage willkürlich gewählter Eigenschaften wie Haar- und Hautfarbe. Diese Konstruktion diene dazu, offenen und latenten Rassismus mit angeblichen natürlichen Gegebenheiten zu begründen und damit eine moralische Rechtfertigung zu schaffen.
Heute wisse man, dass beim Menschen der mit Abstand größte Teil der genetischen Unterschiede nicht zwischen geographischen Populationen bestehe, sondern innerhalb solcher Gruppen.
"Es gibt im menschlichen Genom unter den 3,2 Milliarden Basenpaaren keinen einzigen fixierten Unterschied, der zum Beispiel Afrikaner von Nicht-Afrikanern trennt…. Äußere Merkmale wie die Hautfarbe, die für die typologische Klassifikation oder im alltäglichen Rassismus verwendet werden, sind eine höchst oberflächliche und leicht wandelbare biologische Anpassung an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten… Die Verknüpfung von Merkmalen wie der Hautfarbe mit Eigenschaften oder gar angeblich genetisch fixierten Persönlichkeitsmerkmalen und Verhaltensweisen, wie sie in der Blütezeit des anthropologischen Rassismus verwendet wurden, ist inzwischen eindeutig widerlegt. Diese Argumentation heute noch als angeblich wissenschaftlich zu verwenden, ist falsch und niederträchtig. Es gibt auch keinen wissenschaftlich nachgewiesenen Zusammenhang zwischen Intelligenz und geographischer Herkunft, aber einen deutlichen mit sozialer Herkunft. Auch hier schafft Rassismus in Form von Ausgrenzung und Diskriminierung die vermeintlichen Rassen."
Der Appell der Wissenschaftler
Ein Kennzeichen heutiger Formen des Rassismus sei bereits die Vermeidung des Begriffes "Rasse" gerade in rechtsradikalen und fremdenfeindlichen Milieus, argumentieren die Wissenschaftler: "Rassistisches Denken wird mit Begriffen wie Selektion, Reinhaltung oder Ethnopluralismus aufrechterhalten. Bei dem Begriff des Ethnopluralismus handelt es sich aber um nichts weiter als um eine Neuformulierung der Ideen der Apartheid. Auch die Kennzeichnung 'des Afrikaners' als vermeintliche Bedrohung Europas und die Zuordnung bestimmter, biologischer Eigenschaften stehen in direkter Tradition des übelsten Rassismus vergangener Zeiten."
Und dann der deutliche Appell der Naturwissenschaftler aus Zoologie und Anthropologie: "Sorgen wir also dafür, dass nie wieder mit scheinbar biologischen Begründungen Menschen diskriminiert werden und erinnern wir uns und andere daran, dass es der Rassismus ist, der Rassen geschaffen hat und die Zoologie/Anthropologie sich unrühmlich an vermeintlich biologischen Begründungen beteiligt hat. Der Nichtgebrauch des Begriffes Rasse sollte heute und zukünftig zur wissenschaftlichen Redlichkeit gehören."
Ein deutlicher Aufruf, der seinen Widerhall dann 2021 im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP fand. Doch Koalitionsverträge sind Absichtserklärungen und keine Gesetze. Im Ergebnis ändert sich nun doch nichts an der Grundgesetzformulierung. Aber warum? Was spricht dafür, trotz solcher naturwissenschaftlicher Erkenntnisse an dem Begriff festzuhalten? Und dann auch noch an dieser prominenten Stelle im Gesetz – bei den Grundrechten?
Die Gegenargumente
Als der Rechtsausschuss des Bundestages im Juni 2021 Experten zu dieser Frage anhörte, da sprachen sich zwar einige Experten für die Streichung des Begriffs "Rasse" aus dem Grundgesetz aus. Doch die Gegner dieses Vorhabens setzten sich mit ihren Argumenten bei den politischen Entscheidungsträgern an Ende durch. So argumentierte etwa Rechtsprofessor Dr. Christian Kirchberg als geladener Sachverständiger: Das Verbot der Benachteiligung (oder der Bevorzugung) "wegen seiner Rasse" habe erklärtermaßen als Reaktion auf den "Rassenwahn" des nationalsozialistischen Regimes Eingang in das Grundgesetz gefunden. "Gerade wegen des Rassenwahns des Nationalsozialismus und wegen des unendlichen Leids, das dieser Rassenwahn deswegen als minderwertig angesehenen, nicht nur einzelnen Menschengruppen, sondern Bevölkerungsteilen (vor allem, aber nicht nur Juden sowie Sinti und Roma) zugefügt hat, wäre die Streichung der als Reaktion darauf erfolgten Benennung der 'Rasse' als unzulässiges Differenzierungskriterium in Art. 3 Abs. 3 GG ein (rechts-)politisches Menetekel. Ein Menetekel nicht nur auf der nationalen, sondern insbesondere auch auf der internationalen Ebene." Spätestens seit dem Zweiten Weltkrieg sei das Verbot der Diskriminierung wegen der Rasse in allen wichtigen Menschenrechtsverträgen enthalten und gehöre zum Kernbestand der internationalen Rechtsordnung – in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderen völkerrechtlichen Abkommen.
Professor Dr. Uwe Kischel von der Universität Greifswald pflichtete dem Kollegen bei: "Gerade zu diesen internationalen Menschenrechtsinstrumenten und ihrer klaren Sprache würde die Streichung des Begriffs aus dem Grundgesetz in Widerspruch stehen. Wichtiger noch kommen Rechtstexte allgemein nicht umhin, ihren Gegenstand klar und deutlich zu benennen, auch und gerade wenn das zu Bekämpfende abstoßend ist." Der Begriff der Rasse werde in anderen Staaten, wie etwa den USA, nicht tabuisiert, sondern spiele dort auch im Alltag und im Recht eine wichtige Rolle. Dass die Einstellung dazu in Deutschland eine andere ist, liege an der untrennbaren emotionalen Verbindung, die der Begriff der Rasse hier mit den Verbrechen des Nationalsozialismus eingeht. Kischel: "Gerade wegen dieser Sonderlage wäre es in Deutschland in unerträglicher Weise geschichtsvergessen, den Rassebegriff als ein Mahnmal gegen die Greuel des Nationalsozialismus aus dem Grundgesetz zu streichen."
Josef Schuster, Vorsitzender des Zentralrats der Juden in Deutschland, sprang in der Diskussion dieser Argumentation zur Seite, als er in einem Zeitungsbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung schrieb, der im Grundgesetz genutzte Begriff "Rasse" sollte unbedingt darin erhalten bleiben. Der Begriff erinnere an die deutsche Geschichte, vor allem "an die Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen, in erster Linie Jüdinnen und Juden; an die Schrecken der Schoa". Der Begriff sei von den Verfassungsvätern bewusst gewählt worden, "um die Diskontinuität zur völkischen Ideologie der Nationalsozialisten zu untermauern", so Schuster. Zwar sei es heute gesellschaftlicher Konsens, dass es keine Menschenrassen gebe, das sei aber in der Geschichte nicht immer so gewesen. Artikel 3 des Grundgesetzes schaffe "ein Bollwerk" gegen die NS-Ideologie.
Ein Urteil aus der Praxis
Pragmatisch gesehen "funktioniert" der Artikel 3 Grundgesetz mit seinem Rasse-Begriff übrigens durchaus gegen rassistische Diskriminierung. Das zeigt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Aktenzeichen 7 A 11108/14.OVG) aus dem Jahr 2016. Bei einer Polizeikontrolle in einem Zug waren die Personalien einer vierköpfigen dunkelhäutigen Familie überprüft worden. Alle anderen Fahrgäste blieben von der Kontrolle unbehelligt. Die Familie klagte und bekam vor Gericht recht. Unter Bezugnahme auf den Artikel 3 des Grundgesetzes. Danach dürfe niemand wegen seiner Rasse benachteiligt werden, womit auch die Hautfarbe umfasst sei, sagten die Richter. Auch wenn das nun ganz und gar nicht der geschilderten naturwissenschaftlichen Erkenntnis entspricht, kommen die Richter doch zum "richtigen" Ergebnis. Immerhin.
11 Kommentare
Kommentare
malte am Permanenter Link
Ich kann die Argumente gegen die Streichung des Begriffs nicht nachvollziehen. Das Grundgesetz verbietet die Diskriminierung nach "Abstammung" und "Herkunft".
Die Begründung von Kischel zeigt, woher der Wind weht: "Der Begriff der Rasse werde in anderen Staaten, wie etwa den USA, nicht tabuisiert, sondern spiele dort auch im Alltag und im Recht eine wichtige Rolle." Die Enttabuisierung des "Rasse"-Begriffs ist eine Folge identitären Denkens. Kein gutes Zeichen.
I. Ermen am Permanenter Link
Ganz so einfach ist das nicht: es geht bei Rassismus zu einem grossen Teil - nicht nur - um AUSSEHEN, namentlich Hautfabe, Haarfarbe oder Augenform z.B.
malte am Permanenter Link
"Wenn sie ihren Namen nennen oder Pass zeigen müssen, könnte es zu Diskriminierungen kommen."
Ich finde es seltsam, dass Sie ausgerechnet dieses Beispiel nennen. Hier liegt klar Diskriminierung nach Herkunft und Abstammung vor. Gerade hier hilft der Begriff der "Rasse" überhaupt nicht weiter, denn, wie Sie richtig bemerken, fallen diese Menschen durch ihr Aussehen überhaupt nicht auf.
Sebastian am Permanenter Link
Der Begriff der Rasse macht insofern Sinn als man ihn nicht als biologischen sondern soziologischen Begriff begreift.
Letzten Endes brauchen wir den Begriff der Rasse um das Phänomen des Rassismus zu greifen. Rasse definiert an dieser Stelle nicht die Genetik einer Person sondern eine der vielen sozialen Facetten durch die wir die Welt und die Welt uns erlebt.
malte am Permanenter Link
Diese Sichtweise kommentiert Walter Benn Michaels so: "Dass 'Rassen' nunmehr als soziale Tatsachen erachtet werden, läuft lediglich auf das Eingeständnis hinaus, dass wir sie irrtümlich für eine biologi
Letztlich handelt es sich um eine Art Selbstbetrug: Man redet sich ein, "Rasse" sei eine rein soziale Kategorie, weil das harmloser klingt, in der Praxis wird sie dann aber natürlich doch an körperlichen Merkmalen festgemacht.
Die Vorstellung, Menschen unterschiedlicher "Rassen" würden die Welt anders erleben, halte ich nicht nur für falsch, sondern für regelrecht gefährlich und letztlich auch rassistisch. Sie behaupten, "Rasse" sei mehr als Herkunft, Abstammung oder Hautfarbe. Worin dieses "mehr" besteht, das sagen Sie hingegen nicht
Das Argument, man brauche den Begriff der "Rasse", um Rassismus verstehen zu können, kann ich absolut nicht nachvollziehen. Das ist in etwa, als würde man behaupten, um Hexenverfolgung zu bekämpfen, müsse man die Existenz von Hexen anerkennen.
Roland Fakler am Permanenter Link
Es ist Ihnen doch hoffentlich bewusst, dass Ihr Titelbild ziemlich rassistisch ist. Die weiße Hand liegt in der Mitte oben, die schwarze ganz unten.
Walter Nolich am Permanenter Link
Naturwissenschaftlich-biologisch ist von den Begriffen nur das Geschlecht (Sex). Alle anderen sind Hirngespinnste.
Auf der Bevorzugungsseite wird der GG-Artikel dauernd missachtet. Unter dem Label "Glaubensfreiheit" wird religösen Gruppen zugestanden, was anderen nicht zu gestanden wird. Russen, die vor der Einziehung fliehen, wird Steine in den Weg gelegt. Russland"deutsche" Wirtschaftsmigranten wurde der rote Teppich ausgerollt.
Niemand darf wegen seiner Abstammung oder Herkunft bevorzugt werden? Keine deutsche Realität.
Angelika Wedekind am Permanenter Link
Du meine Güte, wo ist das Problem? Das Wort Rasse durch Ethnie ersetzen und fertig.
I. Ermen am Permanenter Link
So einfach ist das nicht! "Ethnie" ist die Wiedereinführung der "Rasse" durch die Hintertür, ein Euphemismus.
adam sedgwick am Permanenter Link
Ja, um es gleich zu sagen, der Begriff "Rasse" sollte aus dem GG gestrichen werden! Das würde die hervorragende Stellung und Bedeutung des GG auf keinen Fall schmälern!
Natürlich wurde von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes ganz bewusst der Begriff „Rasse“ aufgenommen, kurz nach dem Krieg war die widerliche Rassenideologie noch recht fest verwurzelt in fast allen Köpfen der Bevölkerung. Diese Generation ist nun glücklicherweise vollständig ausgestorben, auf jeden Fall diejenigen, die zum Kriegsende über 25 Jahre alt waren und eine mörderische Funktion innegehabt haben konnten. Damals aber, nach 1945 ging es natürlich bei der Abfassung des GG Art. 3 um die strikte Abgrenzung der in jeder Hinsicht, wissenschaftlich und ethisch falschen Nazi-Ideologie. Das geht ja aus dem Text von Peter Kurz deutlich hervor.
Warum sich die Rechtsradikalen immer noch auf diese verquaste Ideologie berufen und sie zu verbreiten suchen, ist mir ein Rätsel. Noch unverständlicher ist mir aber, warum die Zustimmung für solche rechtradikalen Parteien so hoch ist. Obwohl, ein paar Vermutungen dazu habe ich schon, die ich gerne bei anderer Gelegenheit zum Besten geben kann.
Wir, überhaupt die Menschheit hat eigentlich jetzt ganz andere, schwerwiegendere Probleme, in denen wir tief stecken, nämlich die ökologische Krise (Zusammenfassung von Klimaerhitzung, Artensterben, immer weitere Vernichtung der lebendigen Natur, und die Abhängigkeit von pflanzlichen Monokulturen für unsere Ernährung sowie die ausreichende Versorgung mit Trinkwasser und vieles mehr) zu lösen. Nur, ich sehe weder in der Politik noch in der Wirtschaft umfassende Lösungskonzepte, noch nicht einmal die Inangriffnahme zur Erstellung solcher Konzepte und Pläne ist erkennbar. Anstatt dessen engagieren sich bestimmte Teile der Menschheit in mehreren fürchterlichen Kriegen, Vernichtung von Menschen und wichtigen Werten. So treiben wir immer schneller einem Abgrund entgegen.
Am Ende möchte ich doch noch etwas Positives zu unserer Verfassung sagen, mit einem Hinweis von Harald Welzer aus seinem Buch „Zeitenende“: Die Verfassungswirklichkeit hat in fast allen Teilen den Verfassungsanspruch bei weitem übertroffen, die Ausnahme sind die Aufgaben der Parteien, die machen leider mehr, als nur an der Willensbildung mitzuwirken. Die Verfassung ist recht stabil und hat viele Sicherungen eingebaut, vor allem ist hier dazu das Bundesverfassungsgericht zu nennen, was manche Korrektur vorgenommen hat. Man hat aus den Erfahrungen der Weimarer Republik eine Menge gelernt. Trotzdem heißt es immer wachsam zu sein!
David Z am Permanenter Link
Sehe hier kein Problem. Der Sinngehalt der Aussagen, in denen das Wort im Grundgesetz verwendet wird, ist zu 100% jedem klar. Man könnte es meinetwegen in Anführungszeichen setzen.
Man könnte sogar argumentieren, dass eine Änderung kontraproduktiv wäre: Denn jene Menschen, die der Rassenideologie folgen, halten ihr Konzept ja für real. Und wenn wir uns vor diesem Hintergrund klar, deutlich und spezifisch gegen dieses Konzept im Grundgesetz aussprechen, anstatt es zu verklausulieren, sehe ich hier sogar einen Mehrwert.