Kommentar

Es darf keine Kruzifix-Pflicht für Gerichtssäle geben!

BERLIN. (hpd) Die Saarländische Ministerpräsidentin, Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), ist bekannt für ihren politischen Einsatz im Dienste der Religion. Nun hat sie sich in die Debatte um Kruzifixe in saarländischen Gerichtssälen eingeschaltet. Ein Kommentar.

Es ist nicht lange her, als Annegret Kramp-Karrenbauer die Öffnung der Ehe für Homosexuelle indirekt mit Inzest und Polygamie verglich und damit heftige Reaktionen auslöste. Ihre Aussage reihte sich in eine Liste religiöser Peinlichkeiten ein. So sprach sie sich kurz nach dem Attentat auf die Redaktion der Satirezeitschrift "Charlie Hebdo" gegen eine Streichung des sogenannten "Blasphemie-Paragrafen" (§ 166 StGB) aus. Denn dieser verdeutliche, dass Religion und die damit verbundenen Gefühle der Menschen ein schützenswertes Rechtsgut seien.

Im Gedächtnis ist auch ihr Einsatz für die radikalen Abtreibungsgegner von "Durchblick e.V." geblieben, die regelmäßg Plastik-Embryonen versenden, um Schwangerschaftsabbrüche anzuprangern. Verständnis für Kritik an der geschmacklosen Aktion hatte Kramp-Karrenbauer nicht. Im Gegenteil: "In einer Gesellschaft läuft einiges schief, wenn sich die Öffentlichkeit nicht mit 1.278 Abtreibungen allein im Saarland beschäftigt, sondern über eine Kampagne zum Thema aufregt", meinte die damalige Saarländische Familienministerin gegenüber der evangelischen Nachrichtenagentur idea. 

Nun ist ein neues Thema gefunden, bei dem sich Annegret Kramp-Karrenbauer als Retterin des christlichen Abendlandes inszenieren darf. Nachdem der Präsident des Saarbrücker Amtsgerichts, Stefan Geib, die Kreuze in den Sitzungssälen des Gerichts entfernen ließ, wurde die Debatte um das Kruzifix im Gerichtssaal neu entfacht. Die Empörung unter lokalen CDU-Politikern war groß. Man sprach von einem "falschen Zeichen des Rückzugs" und sieht die "christlich-abendländische Kultur" in Gefahr. 

Die amtierende Ministerpäsidentin reagierte schnell und zeigte sich am Dienstag nach einem "Spitzengespräch" mit den Bischöfen Stephan Ackermann aus Trier und Karl-Heinz Wiesemann aus Speyer in der Staatskanzlei entschlossen. Zwar gebe es derzeit keine konkreten Planungen. Es sei jedoch denkbar, die Gerichte gesetzlich zu verpflichten, Säle mit und ohne Kreuz vorzuhalten. Dadurch könne man sowohl den Menschen, denen das Kreuz etwas bedeutet, als auch jenen, die ein Problem damit haben, gerecht werden. 

Wie ist dies zu bewerten? 

Zum einen ist Kramp-Karrenbauers Vorstoß schlicht praxisuntauglich. Denn es stellt sich dabei eine Frage: Was geschieht mit jenen, die ein Problem mit einem Kreuz im Gerichtssaal haben? Sollen sie sich dazu äußern müssen, wenn sie einen Saal ohne Kruzifix bevorzugen? Dies käme einem inakzeptablen Zwang zum Bekenntnis gleich.

Zum anderen scheinen Annegret Kramp-Karrenbauer die Prinzipien des modernen Rechtsstaates nicht bekannt zu sein. Der Staat darf nicht von sich aus zugunsten der einen oder anderen religiösen Richtung Stellung beziehen. Denn weder wird Recht nach religiösen Maßstäben gesprochen, noch repräsentieren Gerichte die Haltung einzelner Religionsgemeinschaften. Die Werte des modernen Rechtsstaates sind säkular begründet. 

Eine solche Position entspricht den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im sogenannten "Kruzifx-Beschluss":

"Der Staat, in dem Anhänger unterschiedlicher oder gar gegensätzlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen zusammenleben, kann die friedliche Koexistenz nur gewährleisten, wenn er selber in Glaubensfragen Neutralität bewahrt." (BVerfGE 93, 1 [16])

Aus der Erklärung des Bundesverfassungsgerichts resultiert eine Ablehnung der Privilegierung bestimmter Bekenntnisse ebenso wie die Ausgrenzung Andersgläubiger. Dies sollte auch bei der Gestaltung staatlicher Instiutionen wie Gerichten Entsprechung finden. Religiöse Bekenntnisse wie ein Kruzifix haben in Gerichtssälen nichts verloren, denn sie widersprechen der gebotenen weltanschaulichen Neutralität. 

Kurz: In einem modernen, säkularen Rechtsstaat wird nicht unter dem Kreuz verhandelt. Eine gesetzlich festgeschriebene Kruzifix-Pflicht für einen Teil der Gerichtssäle ist mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates unvereinbar.