Die Grünen in Nordrhein-Westfalen fordern ein Ende der Staatsleistungen an die Kirchen. Der Landesvorsitzende Sven Lehmann fordert die Bundesregierung auf, eine Expertenkommission einsetzen, die ein Ablösegrundsätzegesetz vorlegt. "Aber auch die Bundesländer und die Vertreter der Kirchen tun gut daran, Gespräche über das Ende dieser Zahlungen führen."
Lehmann sagte im Anschluss an eine Veranstaltung in Düsseldorf: "Die Haushalte der Kirchen sind auf das Geld nicht angewiesen und die Länder können es gut gebrauchen für soziale Leistungen. Wir werden diese Forderung in unsere Wahlprogramme für Landtag und Bundestag aufnehmen."
Hintergrund:
Die Staatsleistungen der Bundesländer an die beiden christlichen Großkirchen entstammen verschiedenen Säkularisierungswellen im 18. und 19. Jahrhundert. In der Folge zahlen noch heute die Bundesländer jährlich Millionenbeträge. Aktuell sind es rund 500 Millionen Euro für das Jahr 2016 – das Land NRW zahlt aktuell rund 22 Millionen Euro. Bereits 1919 wurde in der Weimarer Verfassung festgelegt, dass diese Zahlungen abgelöst werden müssen. Der entsprechende Verfassungsartikel gilt laut Artikel 140 des Grundgesetzes weiterhin.
Mit diesem Versprechen unterstützt der Landesverband Forderungen der LAG Säkulare Grüne und der LAG Christen, die die Diskussion unter dem Titel "Ablösung der Staatsleistungen an Kirchen" gemeinsam veranstalteten. Damit nimmt der Landesverband eine Forderung der religionspolitische Kommission der Grünen auf.
An der Podiumsdiskussion nahm auch Johann-Albrecht Haupt aus dem Beirat der Humanistischen Union teil. Er beanstandete, dass der Bund und die Länder, die Regierungen wie die Parlamente, weiterhin den nunmehr 97 Jahre alten Verfassungsauftrag missachten, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. Seit 1949 hätten die Länder weit mehr 16 Mrd. Euro an die die evangelische und die katholische Kirche gezahlt.
Gemessen am Gesamtetat des Landes NRW in Höhe von fast 70 Milliarden Euro sind die rund 22 Millionen Euro Staatsleistungen an die Kirchen eher "Peanuts". Doch sind sie ein ungerechtfertigtes "Geschenk" an die Kirchen, die dafür keinerlei Gegenleistung zu erbringen haben. Um dieser Ungerechtigkeit endlich Einhalt zu gebieten, wollen die Grünen in NRW mit der Forderung nach einem Ende der Staatsleistungen in den Landtags- und Bundestagswahlkampf ziehen.
Die Sprecherin der Säkularen Grünen NRW, Diana Siebert, sagte dazu dem hpd: "Die Bundesländer können auch selbst schon etwas tun, bis der Bundestag ein Ablösegesetz verabschiedet hat. Denn die Höhe der derzeitigen Zahlungen ist in Landesverträgen geregelt. Das kann man schon daran gut erkennen, dass das Saarland je Einwohner viel weniger als manches Bundesland gerade in Ostdeutschland zahlt."
6 Kommentare
Kommentare
Andi am Permanenter Link
Hat es denn ein allmächtiger und allgütiger Gott überhaupt nötig Gläubigen uns sogar Ungläubigen Sündern die Kosten für sein eigenes Bodenpersonal abzupressen???
Ad maiorem Dei gloriam...
Atheist Steinbrenner am Permanenter Link
Es ist ja nett, dass man eine bestimmte Leistung an die Kirchen seit 1949 summiert 16 Mrd EUR ausmacht.
Betrachtet man aber, dass die Kirchen die öffentlichen Haushalte jährlich ca 23 Mrd kosten so sind es eigentlich in Summe eher 1,5 Billionen die seit 1949 aus den öffentlichen Haushalten abgeflossen sind. Das bedeutet, dass ohne Berücksichtigung von Zinsen 3/4 der Staatsverschuldung der BRD durch das Versäumnis Staat und Kirche finanziell zu trennen verursacht sind. Wenn man die in den Jahrzehnten angefallenen Zinsen die auch nicht unerheblich sind betrachtet, so kann man davon ausgehen, dass Deutschland heute KEINE Staatsverschuldung haben müsste wenn die Zuwendungen an die Kirchen und Mindereinnahmen durch die Anerkennung der Kirchensteuer als steuermindernd, unterblieben wären.
Die Grünen wollen meiner Meinung nach die Säkularen als Wähler gewinnen indem Sie mit einer lächerlichen Forderung Wahlkampf machen aber 99 Prozent der Kosten für die öffentlichen Haushalte die die Kirchen verursachen unangetastet lassen.
Zumal ist die Forderung nach einer Ablösung Augenwischerei und bringt keine finanzielle Entlastung. Die Kirchen lassen sich jetzt schon regelmäßig darauf ein einzelne Leistungen für das 25fache des jährlich zu leistenden abzulösen. Bei einer Finanzierung der Ablösung durch Kredite bei 4 Prozent Zins hiese dies, dass dann künftig derselbe Betrag statt an die Kirchen an die Banken bezahlt würde.
Vielmehr muss die Forderung nach einer Ersatzlosen und Ablösungslosen Einstellungen gestellt werden. Da eine Entschädigung für die Rückgbabe der kaislerlichen Lehen die seit 2 Jahrhunderten erfolgt ungerechtfertigt ist, da diese nie Eigentum der Kirchen waren. Weil ggf tatsächliche erfolgte Enteignungen Objkte betrifft die die Kirchen nicht legal erwarben. Ich verweise auf die Fälschung der Konstantinischen Schenkung oder durch Aneignung herrenlos gewordenen Grundes von an der Pest gestorbenen.
Letztlich wäre es vermutlich sogar großzügig keine Rückforderungen an die Kirchen zu stellen und eben einfach nur Ersatzlos die Zahlungen zu beenden.
Diana Siebert am Permanenter Link
Die Fakten sind sicher richtig.
Rainer Bolz am Permanenter Link
Staatsleistungen an religiöse Verbände sind nicht mehr zu vertreten!
(Den hpd Lesern wird noch viel mehr einfallen).
Wolfgang am Permanenter Link
Wer die Musik bestellt, sollte auch zahlen!!
Karin Resnikschek am Permanenter Link
Dass ich das noch erleben darf: die Grünen bleiben dran an den unrechtmäßigen, die Konfessionsfreien benachteiligenden Kirchenfinanzen!!!