Kampf um Gleichberechtigung

Kenias Atheisten beantragen Feiertag

Die atheistische Organisation in Kenia hat beantragt, den 17. Februar als staatlichen Feiertag zu genehmigen. Das beim Innenministerium eingereichte Anliegen steht im Kontext einer Klage vor dem Obersten Gerichtshof um die offizielle Anerkennung der Organisation. Auf Druck religiöser Gruppen war diese im vergangenen Jahr zurückgenommen worden.

Wie die kenianische Tageszeitung "The Star" berichtet, haben die "Atheists in Kenya" beim Innenministerium beantragt, den 17. Februar als offiziellen Feiertag anzuerkennen. Man wolle an dem Tag "den Atheismus feiern, weil er den Einzelnen davor bewahrt, in die Fänge religiöser Scharlatane zu geraten", begründete der Präsident der Organisation Harrison Mumia den Antrag in der vergangenen Woche gegenüber der Zeitung. "Wir wollen feiern, dass unsere Handlungen als Atheisten allein in unserer Verantwortung liegen und wir uns nicht auf höhere Kräfte beziehen können." Der Atheismus würde außerdem dazu führen, dass Zeit, die in Gottesdienste und Gebete investiert werde, wieder frei zur Verfügung stehe.

Entsprechend habe die Organisation Innenminister Joseph Nkaissery von der sozialliberalen Partei ODM gebeten, einen Feiertag für all jene einzuführen, die nicht an Gott glauben. Dabei habe sich die Partei auf de Antidiskriminierungsparagrafen in Artikel 27 der kenianischen Verfassung berufen, in dem es heißt, dass der Staat weder direkt noch indirekt Menschen aufgrund von Rasse, Geschlecht, Familienstand, Gesundheitszustand, ethnische oder soziale Herkunft, Farbe, Alter, Behinderung, Religion, Gewissen, Glaube, Kultur, Kleidung, Sprache oder qua Geburt diskriminieren darf.

Die kenianischen Atheisten hatten den 17. Februar als potentiellen Feiertag gewählt, weil sie am 17. Februar 2016 im Vereinsregister eingetragen und damit offiziell anerkannt wurden. Seither hatten sie unter anderem eine Petition gestartet mit dem Ziel, den Gottesbezug aus der Nationalhymne zu entfernen. Außerdem forderten die kenianischen Atheisten ein Ende der Steuerbefreiung für die Kirchen.

Dies sorgt bei den Religiösen in dem mehrheitlich christlich geprägten Land natürlich für Empörung. Kirchenvertreter hatten bereits im Frühjahr 2016 die Anerkennung der Organisation stark kritisiert. "Wer registriert bitteschön eine Organisation, die behauptet, es gäbe keinen Gott?", empörte sich die nationale Organisation der evangelikale Kirchen (Kenya National Congress of Pentecostal Churches and Ministries) in einer Presseerklärung am 30. April 2016. Darin forderten die evangelikalen Kirchen, die Anerkennung zurückzuziehen. Nachdem auch die Muslime im Land (Muslims’ Shuura Council) Sturm liefen und die Eintragung der Organisation ins Vereinsregister als "verfassungswidrig" und friedensbedrohend kritisierten, wurde die Registrierung im vergangenen Mai ausgesetzt.

Im Juli erhielten die Atheisten in Kenia einen Brief von der Behörde, in dem der Generalstaatsanwalt Githu Muigai die Eintragung mit der Begründung zurücknahm, dass die starken öffentlichen Reaktionen nach der Anerkennung Frieden, Stabilität und Ordnung der kenianischen Republik gefährden würden. Die atheistische Organisation veröffentlichte daraufhin den auf den 29. April (!) datierten Brief. Das Schreiben wurde offenbar vorsorglich zurückdatiert, um dem Vorwurf, auf Druck der Kirchen agiert zu haben, vorzubeugen.

Die Organisation reichte noch im Juli 2016 eine Klage vor dem Obersten Gerichtshof ein (hier das Video der Pressekonferenz). Um die Kosten in Höhe von etwa 3.500 Euro tragen zu können, hat die Organisation einen öffentlichen Spendenaufruf gestartet. Laut einem Bericht des kenianischen Newsportals www.kenyans.co.ke hat dies zahlreiche hämische Kommentare von gläubigen Kenianern nach sich gezogen.