Deutschland Deine Kinder (21)

"Gut gemeint – schlecht gelaufen"

BERLIN. (hpd) Zwei Termine stehen für ehemalige Heimkinder an. Mit dem 31. Dezember 2014 läuft die Antragsfrist auf Fondsleistungen für Betroffene ab und der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. (VeH) ruft zu einer Demonstration auf. Treffpunkt dafür ist Samstag, der 20. Dezember 2014 in Köln, 9:30 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz.

Für bisher Unentschlossene steht jetzt die Entscheidung für oder gegen eine Antragsstellung auf Leistungen an.

Der Antrag auf Fondleistungen ist persönlich in einer der 70 Anlauf- und Beratungsstellen abzugeben oder auf dem Postweg zum Beispiel mit einer einfachen Postkarte zu senden. Dabei kommt es auf das Datum des Poststempels an: der 31. Dezember 2014 ist der letztmögliche Termin.

Ist der Antrag nicht termingerecht eingegangen, sollte das ehemalige Heimkind die gedankliche Forderung als erledigt betrachten oder sich verbünden, um einen Weg zu finden, z. B. in Köln das Anliegen der Betroffenen unterstützen.

Zur Wahrung der Fristen für Leistungen aus den Fonds schreibt beispielsweise die Anlauf- und Beratungstelle Berlin auf ihrer Homepage: “Die Anmeldefrist für den Fonds Heimerziehung ehem. DDR ist am 30.09.2014 abgelaufen. Für Betroffene, die im Westen im Heim waren, gibt es noch bis zum 31.12.2014 die Möglichkeit sich anzumelden.”

Mit der Aufforderung sind die Menschen angesprochen, die zwischen 1949 – 1975 in der Bundesrepublik Deutschland von Heimerziehung betroffen und benachteiligt waren. Für diejenigen, die in der DDR Gleiches in den Heimen erlebt haben ist die Antragsfrist bereits abgelaufen. “Unter bestimmten Bedingungen” ist eine Härtefall-Regelung eingeräumt.

 

 

Der 31. Dezember 2014 gilt in allen Bundesländern und in allen Anlaufstellen als letzter Abgabetermin für die Anträge. Die Anschriften zur Kontaktaufnahme finden Sie am als Anlage zu diesem Artikel und auf der Homepage des Fonds-Heimerziehung. Dort sind für Ratsuchende Mail- und Postanschriften, Telefonnummern, und Sprechzeiten der Anlauf- und Beratungsstellen differenziert nach Bundesländern, angegeben.

Warum ist das so und wie es dazu kam - ein Rückblick.

Mit Hoffnungen auf Wiedergutmachung von Erduldung und Erlittenen, Angst, psychischen und körperlichen Schäden, schauten viele Menschen gespannt auf den “Runden Tisch Heimerziehung”, dessen Vorsitz 2008 der evangelischen Pastorin Dr. Antje Vollmer, Politikerin von Bündnis 90 / Die Grünen, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages von 1994 bis 2005, anvertraut wurde. Über zwei Jahre hinweg tagte der “Runde Tisch”. Warnende Stimmen dazu gab es von Anfang an, die Kirchen, als sogenannte “Täterorganisation” hätten sich von einem Tisch der Aufklärung zurückzuhalten. So war der Vorwurf - er verklang ungehört.

Im Dezember 2010 lag der Abschlußbericht “Runder Tisch Heimerziehung” vor, aus dem heraus der Bundestag 2011 den Fonds “Heimerziehung West” beschloss. “Ungedeckelt”, so hieß es anfänglich. Bund, Länder und Kirchen zahlten in die Fonds West ein. Die Anlauf- und Beratungsstellen wurden installiert. Kurze Zeit darauf wurden die Fonds Ost für die in DDR-Heimen Geschädigten eingerichtet. Das Wort “Entschädigung” war in den zugrundeliegenden Schriftstücke nicht zu finden.