Sexualkundeunterricht in Großbritannien rechtskräftig

Ausnahmen für religiöse Schüler und Schulen nicht hinnehmbar

In Großbritannien wird es künftig einen verpflichtenden Beziehungs- und Sexualkundeunterricht geben. Das Königshaus hat Ende April einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt. Während das Pflichtfach in den Grundschulen auf einen Beziehungsunterricht reduziert werden wird, wird den Schülern in den britischen Sekundarschulen auch Sexualkunde erteilt. Die britischen Humanisten warnen vor Ausnahmen für religiöse Schulen und Schüler.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass künftig ein Unterricht im Umgang mit den persönlichen, sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Rechten eingeführt wird. Nach jahrzehntelanger Lobbyarbeit von Verbänden und Organisationen, die sich mit sozialen, gesundheitlichen und individuellen Rechten auseinandersetzen – darunter auch die britischen Humanisten –, wurde nun gesetzlich geregelt, dass die Schulen die entsprechenden Lehrkräfte vorhalten und sicherstellen müssen, dass der Unterricht erteilt wird. In den kommenden Monaten wird die britische Regierung gemeinsam mit den Schulinspektoren die Inhalte des Unterrichts festlegen. Dabei soll auch geprüft werden, wo die Schulen Unterstützung und Orientierung brauchen, um einen qualitativ hochwertigen Unterricht erteilen zu können. 

Jay Harman von den britischen Humanisten freute sich, dass nach der jahrzehntelangen Arbeit bedeutende Schritte eingeleitet werden, um allen Schülern die Informationen zu geben, die sie benötigen, "um sicher und gesund zu bleiben, glückliche und respektvolle Beziehungen zu führen und lernen, mit abwertenden Stereotypen und Einstellungen umzugehen."

Der Humanistische Verband in Großbritannien (BHA) wird neben anderen Organisationen an diesen Konsultationen teilnehmen. Die BHA wird sich dabei für einheitliche Standards für alle Schüler und Schulen einsetzen, damit der Unterricht tatsächlich in allen Schulen und gegenüber allen Schulen im gleichen Umfang erteilt wird.

Das Bildungsministerium hatte zuvor erklärt, dass "Glaubensschulen" auch weiterhin in der Lage sein werden, "in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ihres Glaubens zu lehren" und Rücksicht auf die religiösen Hintergründe der Schüler genommen werde. Auch in der parlamentarischen Debatte spielte dieser Aspekt eine große Rolle. Mehrere Abgeordnete sprachen sich für Ausnahmen für gäubige Schüler und religiöse Schulen aus.

Die BHA reagierte daraufhin umgehend. "Das Recht der Kinder auf exakte und evidenzbasierte Informationen über Beziehungen und Sexualität sollte weder etwas mit ihrem religiösen oder nicht-religiösen Hintergrund noch mit der Art der Schule zu tun haben, die sie besuchen. Wenn alle Kinder ein Recht auf umfassende und altersgerechte Beziehung- und Sexualbildung haben, wie die Regierung behauptet, dann müssen auch alle Kinder den gleichen Zugang zu ihr bekommen. Wenn man bestimmten Schulen gestattet, diesen Unterricht anders zu gestalten oder nicht zu erteilen, dann existiert entweder dieses Recht nicht oder man billigt die regelhafte Verletzung dieses Rechts."

Dies werde man nicht hinnehmen und sich bei den Konsultationen in den kommenden Monaten dafür einsetzen, dass der Unterricht in allen Schulen und gegenüber allen Schülern im gleichen Umfang erteilt wird, erklärte die BHA nach der königlichen Zustimmung zum Gesetzentwurf.