TRIER. (hpd) Im Rahmen des Philosophie-Seminars „Texte zur Tierethik“ an der Universität Trier fand in Kooperation mit den Evolutionären Humanisten Trier ein Vortrag von Prof. Dr. Dieter Birnbacher über die ethische Problematik der Tiertötung statt.
Lässt sich die Tötung von Tieren rechtfertigen? Mit dieser Frage hat sich der Philosoph Dieter Birnbacher in einem Vortrag an der Universität Trier auseinandergesetzt und verschiedene Positionen vorgestellt.
Dieter Birnbacher zählt zu den renommiertesten Ethikexperten im deutschsprachigen Raum. Bis zu seiner Emeritierung 2012 war er Professor für Philosophie an der Universität Düsseldorf, seit Ende 2013 ist er Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer. In seinen Arbeiten zur Naturethik hat er sich intensiv mit der Reichweite von Pflichten gegenüber Tieren befasst.
In dem Vortrag wies er anhand einer Darstellung der momentanen Rechtslage zunächst darauf hin, dass sich bereits im ersten Paragraphen des Tierschutzgesetzes die Ambiguität unserer Gesellschaft gegenüber der Nutzung und Tötung von Tieren finden lasse. Dort steht geschrieben, dass niemand „einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ darf (§ 1 TSchG). Was nun aber genau unter einem vernünftigen Grund zu verstehen ist, wird im Gesetzestext nicht weiter ausgeführt. Vielmehr diene der Begriff als Generalklausel, die der ambivalenten Situation in der Gesellschaft entsprechen soll.
Überhaupt bestehe kein Konsens darüber, ob die Tiertötung ethisch vertretbar sei. Einigkeit finde man nur an den Extrempunkten des Spektrums: Tiere aus Lust an Grausamkeit und Zerstörung oder aus Willkür zu töten, ist für die meisten Menschen moralisch unzulässig. Demgegenüber ist es weithin akzeptiert, ein Tier aus Notwehr zu töten, Schädlinge abzuwehren oder einem Tier — in dessen Interesse — Sterbehilfe zu leisten.
In den folgenden Ausführungen skizzierte und bewertete Birnbacher einige Positionen, die in der zeitgenössischen tierethischen Debatte eine wichtige Rolle spielen. Diese reichen von Ansätzen eines umfassenden Lebensschutzes, bei dem das Leben selbst einen intrinsischen Wert besitzt, bis hin zu Positionen, die Tieren kein generelles Lebensrecht zugestehen.
Ein strenges Tötungsverbot lässt sich auch für Birnbacher nur für solche Tiere begründen, die sich aufgrund eines Selbst- und Zukunftsbewusstseins auf zukünftig eigene Zustände beziehen können (z.B. Menschenaffen) und damit ein Interesse an der eigenen Fortexistenz besitzen. Eine moralische Verpflichtung zum Vegetarismus oder Veganismus kann daraus also nicht zwangsläufig gefolgert werden.
Dennoch kann es sein, dass eine Tötung aufgrund schwerwiegender und vermeidbarer Begleitumstände abgelehnt werden muss. Ohnehin werde sich die menschliche Ernährung — aufgrund wandelnder Umstände auf der Erde — wahrscheinlich in eine fleischlose entwickeln.
In der abschließenden Diskussion stellte sich Dieter Birnbacher den Fragen der zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer.
1 Kommentar
Kommentare
Arno Gebauer am Permanenter Link
Guten Tag,
es ist das Wahnsinnsprinzip des Lebens, dass alle Lebewesen
(Tiere, Pflanzen, Pilze )
einander auffressen müssen, um leben zu können!
Über dieses Wahnsinnsprinzip läßt sich die Tötung von Tieren
rechtfertigen.
Unser Umgang mit den Lebewesen hängt immer von
der Motivation ab.
Unsere Motivation ist Geld und Lustgewinn.
Aus Geldgründen werden flächendeckend und weltweit
Monokulturen gepflanzt und alles Getier totgespritzt
und abgeschossen.
Aus Lustgewinn werden Stierkämpfe, Hochseeangeln, Jagdreisen, usw. veranstaltet.
Der Mensch kann sich von Tieren und von Pflanzen/Pilzen ernähren.
Die Kohlenhydrate der Pflanzen haben in etwa den gleichen Energiegehalt wie die Eiweiße der Tiere. Für die Erzeugung von 1kg Fleisch in der Tiermast benötigt man allerdings bis zu 8kg Kohlenhydrate in Form von Korn. Langfristig wird deshalb Fleisch
ein Luxus-Lebensmittel.
Gruß A. Gebauer