Einflussnahme von Kultusministerin auf Behördenentscheidung?

Eine Pressemitteilung der "Kirches des Fliegenden Spagettimonsters" hinterfragt, ob die brandenburgische Kultusministerin unzulässig auf die Entscheidung einer Behörde Einfluss genommen hat.

Darin heißt es: "In einem Gespräch mit dem Templiner Bürgermeister Tabbert und Vertretern des Landesbetriebs Straßenwesen im Dezember wurde mir von letzteren mündlich die Genehmigung zur Aufstellung eigener Masten für unsere Nudelmessenhinweisschilder erteilt und die schriftliche Ausfertigung in kurzer Zeit zugesichert. Ausdrücklich nicht als Religions-, sondern als nach dem GG gleichberechtigte Weltanschauungsgemeinschaft.

Am 15.01.2015 meldet KNA, die Ministerin erklärt, künftig werden keine Nudelmessenhinweisschilder mehr genehmigt. 
Am 16.01.2015 erklärt das Kultusministerium auf Anfrage des rbb, die jetzt hängenden Schilder müssten abgenommen werden. [...]

Da die Feststellung des Kultusministeriums, unsere Kirche wäre keine Religionsgemeinschaft, für diese Entscheidung unerheblich ist, ist eine weltanschaulich motivierte Einflussnahme des Kultusministeriums nicht auszuschließen."