Körperschaft des öffentlichen Rechts

"Nur, solange die Kirchen diese Privilegien auch noch haben"

Erwin Schmid ist jüngst erneut zum Vorsitzenden des Bundes für Geistesfreiheit Bayern (BfG) gewählt worden. Der hpd wollte von ihm wissen, wie er den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K. d. ö. R.) einordnet, den etliche Ortsverbände des BfG besitzen.

Vor einem Jahr wurde dem BfG Erlangen als sechster Ortsgemeinschaft nach Augsburg, Fürth, München, Regensburg und Schweinfurt der Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts (K. d. ö. R.) verliehen.

Anlässlich der Debatte um die Verleihung des K.d.ö.R.-Status an den Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg (HVD BB) fragte der hpd bei Erwin Schmid nach, welchen Nutzen die Ortsgruppen des BfG daraus ziehen, als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt zu sein.

Erwin Schmid begrüßt die Verleihung der K. d. ö. R. an den HVD BB und wünscht ihm "weiter viel Erfolg bei seiner wichtigen säkularen und humanistischen Arbeit".

Er bestätigte, dass der BfG die entsprechenden Privilegien "ansatzweise auch" hat. Allerdings betonte er, dass für den BfG die "Solange-Reglung" gilt: Solange die Kirchen Privilegien inne haben, werden sie auch von der Weltanschauungsgemeinschaft BfG genutzt. "Doch wenn diese Privilegien fallen, wird auch der BfG darauf verzichten."

Als Vorteile, die der BfG ist durch seinen Körperschaftsstatus hat, sieht Schmid, dass der BfG "offizieller Ansprechpartner" als Vertreter einer säkularen Weltanschauung für den Staat ist. So gäbe es zum Beispiel am (heutigen) 11. April einen Termin beim Kultusministerium zum Thema Ethikunterricht, bei dem der BfG ebenso angehört werden wird wie die Kirchen als Vertreter von Religionsgemeinschaften.

Eine alternative, säkulare Weltanschauung ist – nach Schmids Worten – "ein Gewinn für die Gesellschaft als philosophisches, freigeistiges Angebot gegen den Nihilismus." Deshalb nehme man die Privilegien (wie zum Beispiel die steuerliche Entlastung) in Anspruch, um als eigene, deutliche Stimme in einer immer säkularisierteren Gesellschaft gehört zu werden.

"Der Status ist ein Widerspruch zur angestrebten Trennung von Staat und Religion und ethisch nur vertretbar, solange die Kirchen diese Privilegien auch noch haben" bekräftigt Erwin Schmid abschließend.


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