Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg ist "Körperschaft öffentlichen Rechts"

Körperschaftsrechte sind eine besondere Auszeichnung und Verantwortung!

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Übergabe der Urkunde an den HVD Berlin-Brandenburg in Berlin (Jan Gabriel, Katrin Raczynski, Klaus Lederer (v.l.n.r.)
Übergabe der Urkunde

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Dr. Klaus Lederer, Kultursenator von Berlin
Dr. Klaus Lederer, Kultursenator von Berlin

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Jan Gabriel, Präsident des HVD Berlin-Brandenburg
Jan Gabriel, Präsident des HVD Berlin-Brandenburg

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Florian Zimmermann, Präsident des HVD-Bundesverbandes
Florian Zimmermann, Präsident des HVD-Bundesverbandes

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Andrew Copson, Präsident der International Humanist and Ethical Union (IHEU)
Andrew Copson, Präsident der International Humanist and Ethical Union (IHEU)

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Buffet nach dem Festakt.
Buffet nach dem Festakt.

Für den Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg (HVD BB) gab es gestern gleich doppelt Grund zu feiern: Zum einen den 25. Jahrestag der Verbandsgründung und zum anderen die Verleihung des Rechts als "Körperschaft öffentlichen Rechts" (KdöR).

Kultursenator Klaus Lederer übergab gestern die Ernennungsurkunde an den Vorstand des HVD BB, Katrin Raczynski, und den Präsidenten HVD BB, Jan Gabriel. Den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat der HVD BB seit dem 1. Januar 2018 um 00:00 Uhr.

Während des feierlichen Empfangs sagte Klaus Lederer:

"Seit über einem Jahrzehnt hat der Senat keine Körperschaftsrechte mehr an eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft verliehen. Das ist heute anders und mit gutem Grund. Körperschaftsrechte sind eine besondere Auszeichnung! Dies bedeutet einmal: Mit dem Körperschaftsstatus sind eine Reihe von Einzelbegünstigungen verbunden. Andererseits bedeutet die Verleihung auch die Übernahme von erheblicher Verantwortung. Man darf also erwarten, dass die beliehene Gemeinschaft ihre eigene weltanschauliche, als auch die zivilgesellschaftliche, Aufgabe dauerhaft erfüllt."

Dem war ein langer Prozeß vorausgegangen. Die Senatsverwaltung hat vier Jahre lang intensiv geprüft, ob der Verband die Bedingungen für eine Körperschaftsanerkennung erfüllt. Am 7. Dezember 2017 hatte die Senatsverwaltung für Kultur und Europa dann die Anerkennung der HVD Berlin-Brandenburg als Körperschaft des öffentlichen Rechts zum 1. Januar 2018 00:00 Uhr zugestimmt. 

Der Präsident des HVD Berlin-Brandenburg, Jan Gabriel, sagte in seiner Rede, dass sich der Verband als emanzipatorischer und solidarischer Akteur und Partner der offenen und lebendigen Zivilgesellschaft versteht. "Mit der Verleihung ist für uns ein wichtiger Teil dieses verfassungsrechtlich verankerten und fast 100 Jahre alten Versprechens eingelöst worden."

Weiterhin forderte Gabriel mehr "echte Gleichstellung": "Bei der Besetzung des rbb-Rundfunkrates, bei der Schaffung humanistischer Forschungs- und Qualifikationsstrukturen an Hochschulen, bei der Würdigung unserer Beiträge für das Stadtleben im Rahmen von staatlichen Projektförderungen."

Der HVD BB gehört zu den jetzt 30 anerkannten Körperschaften des öffentlichen Rechts in Berlin. Der Verband, der die Interessen der religionsfreien Bevölkerung in Berlin und Brandenburg vertritt, ist zudem die erste Weltanschauungsgemeinschaft in Berlin, die diesen Status erhalten hat. Alle anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts im Land Berlin sind Religionsgemeinschaften.

Auf dem Festakt anläßlich der Verleihung sprachen auch der Präsident der International Humanist and Ethical Union (IHEU), Andrew Copson, sowie der Präsident des HVD-Bundesverbandes, Florian Zimmermann, Grußworte.

Noch vor dem Festakt beschloss die konstituierende Mitgliederversammlung des HVD Berlin-Brandenburg KdöR die neue Satzung des Verbandes. Dabei entschied sie auch, von bestimmten Privilegien einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht Gebrauch machen zu wollen. So wird der Verband nicht von seinem Recht der Dienstherrenfähigkeit Gebrauch machen und keine Beamtenverhältnisse schaffen. Vielmehr wird er im Gegensatz zu den Kirchen die Arbeitnehmerrechte vollumfänglich beibehalten. So heißt es in der neuen Satzung zur betrieblichen Mitbestimmung:

"Der Verband achtet die Interessen seiner MitarbeiterInnen und organisiert die betriebliche Mitbestimmung innerhalb der KdöR auf der Grundlage und nach den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes."

Die Mitglieder des HVD BB sprachen sich auf ihrer Mitgliederversammlung am Vormittag nach intensiver Debatte außerdem für den substanziellen Erhalt des Berliner Neutralitätsgesetzes aus. "Humanistinnen und Humanisten sehen in der Trennung von Staat und Religion/Weltanschauung, dem Verfassungsgrundsatz der staatlichen Neutralität zusammen mit der Religionsfreiheit eine unverzichtbare Voraussetzung für einen modernen demokratischen  Rechtsstaat. Mit der Auflösung traditioneller religiöser Milieus, einer fortschreitenden Säkularisierung und der Vielfalt neuer Lebensentwürfe der Menschen muss der Staat zwingend neutral in Bezug auf Religion/Weltanschauung sein, um eine freie und offene Gesellschaft zu garantieren", heißt es in dem Antrag, der mehrheitlich beschlossen wurde. Damit unterstützen die Mitglieder das Anliegen der Initiative Pro Berliner Neutralitätsgesetz, die sich für den Erhalt des Berliner Neutralitätsgesetzes in seiner aktuellen Gestalt ausspricht.

Zudem wurde auf der Mitgliederversammlung deutlich, dass der HVD Berlin-Brandenburg KdöR nach der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Berlin auch in Brandenburg einen Anerkennungsantrag stellen wird.