Wegweisendes Urteil in der Schweiz

Zeuge Jehovas hat Bluttransfusion zu akzeptieren

In der Schweiz wurde vom Bundesgericht entschieden, dass auch Zeugen Jehovas nur dann operiert werden dürfen, wenn sie zuvor einer Bluttransfusion zustimmen.

Blut ist zweifellos ein kostbarer Körpersaft. Fünf bis sechs Liter der roten Flüssigkeit pulsieren durch unseren Körper. Den Verlust von einem Liter verkraften wir in der Regel. Bei zwei bis drei Litern wird's lebensbedrohlich. Heute rettet die Bluttransfusion viele Leben, vor allem auch bei komplizierten Operationen oder inneren Verletzungen.

Liegt allerdings ein Zeuge Jehovas auf dem Operationstisch, werden die Chirurgen nervös. Die Gläubigen verlangen mit einer schriftlichen Verfügung, dass die Ärzte keine Transfusionen vornehmen dürfen. Also den Patienten sterben lassen müssen, obwohl die lebensrettende Massnahme einfach wäre.

Manche Ärzte sind versucht, heimlich fremdes Blut zu verabreichen. Eine gefährliche Idee, denn ein Krankenhaus-Komitee der Zeugen Jehovas überwacht die Behandlung. Greift der Chirurg zum Mittel der Transfusion, muss er mit einer Strafanzeige und höchstwahrscheinlich einer Verurteilung rechnen. Dabei gehört es zum zentralen Berufsverständnis, alles zu unternehmen, um Leben zu retten.

Einen neuen Weg schlug der Chirurg einer Berner Privatklinik ein. Als ein Zeuge Jehovas sich weigerte, eine Vereinbarung zu unterschreiben, die im Notfall eine Bluttransfusion erlaubt hätte, verweigerte er die Operation.

Damit war der Patient, der sich eine Diskushernie operieren lassen wollte, nicht einverstanden. Der Zeuge Jehovas klagte gegen Unbekannt, indirekt gegen den Arzt. Dabei ging es auch für die Glaubensgemeinschaft um sehr viel, denn wenn das Beispiel des aufmüpfigen Arztes Schule machen würde, wäre es für die Zeugen Jehovas in Zukunft womöglich schwierig, Spitäler zu finden, die das Transfusionsverbot akzeptieren würden.

Die rechtlichen Vorwürfe des abgewiesenen Zeugen Jehovas waren denn auch radikal. Seine Abweisung sei versuchte Nötigung, Widerhandlung gegen das Spitalversorgungsgesetz und Rassendiskriminierung gewesen, monierte er vor Gericht.

Richter ließen sich nicht beirren

Doch die Berner Oberrichter liessen sich nicht beirren und schmetterten die Klage in einem wegweisenden Urteil als unhaltbar ab. Ein Verdikt, das den leitenden Kräften der Zeugen Jehovas nicht gefallen kann. Es stellt ihr Dogma des Transfusionsverbotes grundsätzlich in Frage.

Dieses unerwartete und kapitale Urteil konnte der Kläger nicht stehen lassen. Er zog es an Bundesgericht weiter. Und blitzte unlängst auch dort ab. (Urteil 6B730/2017)

Doch wie kommen die Zeugen Jehovas auf die sonderbare Idee, Bluttransfusionen zu verbieten und den unsinnigen Tod ihrer Glaubensgeschwister in Kauf zu nehmen? Der Schlüssel ist – wie könnte es anders sein – in der Bibel zu suchen.

Bibel als Richtschnur

Dort finden sich mehrere Stellen, die man heranziehen kann, um das Blutverbot zu legitimieren. Eine gute Quelle ist Mose. Gott verbot Noah und seiner Familie, Blut zu sich zu nehmen. Wörtlich: "Ihr sollt kein Fleisch essen, in dem noch das Leben, das Blut, ist."

Die darin enthaltenen Botschaften für die Zeugen Jehovas: Im Blut ist der Sitz des Lebens. Deshalb führt die Bluttransformationen quasi zu einer Vermischung der Persönlichkeit. Als müssten die Zeugen Jehovas befürchten, dass Gott sie beim Jüngsten Gericht nicht richtig einordnen könnte. Und da wir laut Bibel alle von Noah abstammen, gilt das Blutdogma auch für uns heutigen Erdenwandler.

Aus heutiger Sicht ist das Transfusionsverbot aus religiösen Motiven absurd. Die Zeugen Jehovas übersehen, dass die Verfasser des Alten Testamentes von Medizin und Anatomie nur wenig Ahnung hatten.

Ein Beispiel mehr, das zeigt, wie verhängnisvoll es sein kann, wenn Gläubige die Bibel als authentisches Wort Gottes betrachten.

Übernahme mit freundlicher Genehmigung des Autors von watson.ch.