Spanien informiert Vatikan über geplante Abschaffung der Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch Minderjähriger

Die spanische Regierung hat verkündet, sexuellen Missbrauch Minderjähriger in Zukunft nicht mehr verjähren zu lassen. Dazu ist die Änderung der Gesetzeslage notwendig. Sexuelle Übergriffe auf Minderjährige stehen dann in einer Reihe mit Verbrechen wie terroristischen Morden und Genozid, die ebenfalls nicht verjähren. Regierungsvertreterin María del Carmen Calvo Poyato informierte den Vatikan im Rahmen eines Besuches über die Neuerung.

Aktuell kann sexueller Missbrauch Minderjähriger in Spanien noch verjähren. Die Verjährungsfrist beginnt, wenn die betroffene Person 18 Jahre alt wird und endet, je nach Schwere des Verbrechens, nach fünf bis 15 Jahren. Bisher haben Missbrauchsopfer also maximal bis zum Alter von 33 Jahren Zeit, Verbrechen anzuzeigen. Jedoch nicht allen gelingt es, das Verbrechen in diesem Zeitraum zur Anzeige zu bringen. Nach Aussagen der Organisation "Save the children" äußerten Betroffene sich im Schnitt erst mit 35 Jahren über das Erlittene.

Ausgelöst durch die Aufdeckung zahlreicher Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch katholische Würdenträger und die Bemühungen Betroffener, die Verjährungsfrist abzuschaffen, musste die Politik endlich reagieren. Während zunächst nur eine Ausdehnung der Verjährungsfrist vorgesehen war, ist nun eine komplette Abschaffung der Frist geplant. Wann mit der Umsetzung zu rechnen ist, ist noch offen.

Regierungsvertreterin Carmen Calvo überbrachte bei ihrem Rom-Besuch Vatikan-Vertreter Pietro Parolin die Nachricht von der sich ändernden Gesetzeslage. Daneben wurden weitere Themen angeschnitten, die Staat und Kirche betreffen. Darunter auch Steuerprivilegien für Bischöfe und die Exhumierung des ehemaligen Diktators Francisco Franco. Da die Kirche die Sorge der spanischen Regierung um die Gerechtigkeit für die Betroffenen des Missbrauchs teile, so Calvo, wolle sie den Vatikan darüber informieren, dass die Verjährung abgeschafft würde. Dieser Schritt solle dazu beitragen, zukünftige Verbrechen zu verhindern.

Die weltweit aufgedeckten Fälle von sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen von Kindern und Jugendlichen sowie der Umgang mit Anzeigen und Verjährungen durch Vertreter der katholischen Kirche haben in mehreren Ländern zum Überdenken der Verjährungsfrist beim Missbrauch Minderjähriger geführt. In Frankreich wurde die Verjährungsfrist von 20 auf 30 Jahre angehoben. Chile plant, seine Gesetzgebung der spanischen anzupassen, und einige Bundesstaaten der USA, insbesondere das von unzähligen Missbrauchsfällen erschütterte Pennsylvania, planen ebenfalls, ihre Fristen auszudehnen.