Katholische Kirche auf Guam wegen Missbrauchsentschädigungen insolvent

Die katholische Kirche der mikronesischen Insel Guam soll über 200 Betroffenen sexuellen Missbrauchs durch Kleriker und einige Laien Entschädigung zahlen. Daher hat die Erzdiözese von Agaña, die das Gebiet von Guam umfasst, nun beim zuständigen US-Bezirksgericht ein Insolvenzverfahren eröffnet. In den nächsten Wochen sollen die Entschädigungsansprüche geklärt werden. Der Betrieb kirchlicher Einrichtungen soll davon unberührt weitergehen.

Insgesamt 21 Geistliche und Kirchenangestellte, unter ihnen ein Bischof, zwei Erzbischöfe, diverse Priester und ein geistlicher Leiter der Boy Scouts (Pfadfinder) werden des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Die beklagten Fälle reichen bis in die 40er Jahre des letzten Jahrhunderts zurück.

Besonders erschreckend sind die Anklagen an Louis Brouillard und Anthony Sablan Apuron. Brouillard war Leiter der Boy Scouts in den 70er Jahren und somit Autoritäts-, Vertrauens-, und Vorbildperson zahlreicher Kinder und Jugendlicher. Der mittlerweile verstorbene Brouillard gestand 2016, mindestens 20 Jungen während seiner Tätigkeit auf Guam missbraucht zu haben.

Bischof Apuron soll sogar vor seinem eigenen Neffen nicht Halt gemacht und diesen in den 80er Jahren missbraucht haben. Apuron wurde 2018 durch ein Urteil des Gerichtes der vatikanischen Glaubenskongregation seines Amtes enthoben.

Betroffenen reicht das nicht. Sie fordern eine Entschädigung durch die Kirche. Die Organisation der Treffen mit Gläubigern und Termine zum Insolvenzverfahren der katholischen Kirche auf Guam liegt nun bei Apurons Amtsnachfolger. Nachfolger und noch Koadjutorerzbischof ist Michael Jude Byrnes. Byrnes kündigte an, Dokumente offenzulegen. Zudem wünsche er Betroffenen sexueller Gewalt durch Kleriker und Laien Gerechtigkeit und Trost zukommen zu lassen, indem die Kirche ihre Verantwortung übernehme.

Ob das wirklich das (einzige) Anliegen Byrnes ist, bleibt fraglich. Soll doch das Insolvenzverfahren für eine Deadline sorgen, nach welcher keine weiteren Missbrauchsfälle und Entschädigungsansprüche durch Opfer mehr eingereicht werden können.