Nach einer Auseinandersetzung

Universität Kiel untersagt Vollverschleierung

Nach einem Streit mit einer muslimischen Studentin untersagt die Universität Kiel das Tragen einer Vollverschleierung in Hörsälen und Seminarräumen. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin möchte das Verbot auch auf alle Schulen des Landes erweitern.

Wie die Kieler Nachrichten (KN) in der Mittwochsausgabe berichten, reagierte die Christian-Albrechts-Universität in Kiel auf einen Vorfall, der sich im vergangenen Jahr kurz vor Weihnachten zugetragen hatte: Als eine zum Islam konvertierte Studentin im Niqab zu einer Botanik-Veranstaltung erschien, protestierte der Dozent und meldete den Vorfall der Hochschulleitung. Diese beschloss daraufhin ein Verbot der Vollverschleierung in den Veranstaltungsräumen der Universität. 

Mit dem Verbot solle Sorge getragen werden, dass "die Mindestvoraussetzungen für die zu Erfüllung universitärer Aufgaben erforderliche Kommunikation in Forschung, Lehre und Verwaltung sichergestellt sind", so das Universitäts-Präsidium. Eine offenen Kommunikation beruhe nicht nur dem gesprochenen Wort, sondern auch auf Mimik und Gestik. Deshalb dürfe ein Gesichtsschleier "in Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Gesprächen, die sich auf Studium, Lehre und Beratung im weitesten Sinne beziehen, nicht getragen werden."

SPD, CDU und FDP begrüßten den Vorstoß der Universitätsleitung. So erklärte SPD-Vize Ralf Stegner laut Märkischer Allgemeine: "Vollverschleierung widerspricht unseren Gepflogenheiten und den Regeln des Umgangs miteinander". Grundsätzlich gelte: "Religionsfreiheit ja – Provokation nein." Der Grünen-Abgeordnete Lasse Petersdotter widersprach dieser Einschätzung: "Die Entscheidung der Universität ist ein Fehler. Dozierende und Professoren sind weder in der Lage noch beauftragt, die Mimik und Gestik der Studierenden zu bewerten."

Verbot auch in Schulen gefordert

Bildungsministerin Karin Prien (CDU) begrüßte die Entscheidung der Universität und kündigte ein Verbot der religiösen Vollverschleierung in allen Schulen des Landes an. Zwar sei kein Fall einer vollverschleierten Schülerin in Schleswig-Holstein bekannt. Dennoch solle eine entsprechende Gesetzesinitiative bis zum Sommer 2020 durchgesetzt werden.