Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) fordert von der heute in Weimar beginnenden Jugend- und Familienministerkonferenz Rückenwind für die Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz. "Eine Formulierung von Kindergrundrechten in der Verfassung sollte gleichermaßen den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- und Entfaltungsrechte absichern."
Nach Ansicht des DKHW kann nur so eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet und sichergestellt werden, dass die Verankerung von Kinderrechten nicht zu Symbolpolitik verkommt.
"Für das Deutsche Kinderhilfswerk ist von entscheidender Bedeutung, dass bei der Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz wichtige Eckpunkte zu einer nachhaltigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention eingehalten werden. Die Regelung darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, in der EU-Grundrechte-Charta und in der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes festgelegt ist. Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention, dass Kinder Träger eigener Rechte sind, auch im Wortlaut des Grundgesetzes wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
"Gerade die Verankerung des Vorrangs des Kindeswohls auf Verfassungsebene ist unabdingbar, damit beispielsweise Behörden und Gerichte den Interessen von Kindern in Zukunft hinreichend Gewicht verleihen. Das bedeutet, dass die Interessen von Kindern bei allen sie betreffenden Entscheidungen mit besonderem Gewicht in die Abwägung einbezogen werden müssen. Zudem bestünde eine besondere Begründungspflicht, wenn ausnahmsweise andere Rechtsgüter von Verfassungsrang dem Kindeswohl vorgehen. Eine grundgesetzlich normierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen würde auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse folgen: Denn eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert", so Krüger weiter.
Ein im vorletzten Jahr im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes vorgelegtes Rechtsgutachten hat sich eindeutig für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen darin zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Defizit bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen.
4 Kommentare
Kommentare
A.S. am Permanenter Link
Die im Artikel genannten Befürworter von Kinderrechten im Grundgesetz würden alle geschäftlich davon profitieren.
Auf welche "Kinderrechte" wir uns wohl einstellen müssen? Ich prophezeihe: Auf das "Kinderrecht auf religiöse Erziehung".
Hans Trutnau am Permanenter Link
Je nachdem, was da dann im GG stünde, könnte das Druck auf den Jungenverstümmelungsparagrafen 1631 d machen.
Man beachte den Konjunktiv.
sitha Berg am Permanenter Link
Es ist schon erstaunlich, dass sich unsere Justiz und Politik so schwer tut. Im Grundgesetz steht doch, die Würde des Menschen ist unantastbar. Kinder sind auch Menschen.
Das Recht auf einen eigenen Anwalt. Recht auf Opferentschädigung bei jeglicher Form von Gewalt. Freien Zugang zu Beratungsstellen und Schaffung von Zufluchtstellen für bedrohte Kinder, etc.
Arno Gebauer am Permanenter Link
Moin,
Kinder werden bevormundet, verstümmelt, übervorteilt, ausgebeutet, usw.. All das
geschieht, weil Kinder keine Rechte haben.
Erst wenn Kinderrechte im Grundgesetz festgeschrieben sind, können die Kinderrechte
eingeklagt werden.
Kinder gehören nicht in Kirchenhände.
Viele Grüße
Arno Gebauer