Deutsche Gerichte haben der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. die Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft versagt. Deshalb hatte der Verein Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingelegt. Wie nun bekannt wurde, hat der EGMR die Beschwerde abgewiesen.
Im Jahr 2014 begann der Schilderstreit von Templin. Ebenso wie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wollte auch die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. (KdFSMD) an den Ortseingangsstraßen mit sogenannten "Gottesdiensthinweistafeln" auf ihre jeden Freitag stattfindenden Nudelmessen hinweisen. Da sich die KdFSMD als Weltanschauungsgemeinschaft versteht, beantragte sie bei der zuständigen Behörde eine entsprechende Genehmigung. Was folgte, war zunächst eine Genehmigung, dann deren Rücknahme und daraus folgend ein Rechtstreit, der sich bis zum Bundesverfassungsgericht zog. Dieses lehnte die Beschwerde der Spaghettimonsterkirche jedoch im vergangenen Jahr ohne Begründung ab.
Deshalb beschritt die KdFSMD im April den letzten möglichen juristischen Weg und legte Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein, da sie ihre Rechte als Weltanschauungsgemeinschaft verletzt sah. Wie nun bekannt wurde, lehnte der EGMR die Beschwerde ab. Die überraschende Begründung für die Ablehnung: Angeblich sei nicht ausreichend nachgewiesen, dass es sich beim Vertreter der Beschwerdeführerin um den rechtmäßigen Vertreter der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. handle.
Dr. Winfried Rath, der Rechtsanwalt der KdFSMD, ist über diese Begründung erstaunt. "Ich habe die Beschwerde von zwei befreundeten, EGMR-erfahrenen Rechtsanwaltskollegen inhaltlich und formal gegenlesen lassen", sagt Rath. "Dass es für die KdFSMD problematisch werden könnte, dass es zwischen dem Beginn des Rechtsstreits und dem Einreichen der Beschwerde beim EGMR einen Wechsel des Vereinsvorsitzenden gegeben hat, konnte wahrlich keiner ahnen." Vom Beginn des Schilderstreits 2014 bis zur Beschwerde am Bundesverfassungsgericht war Rüdiger Weida, alias Bruder Spaghettus, Vorsitzender der KdFSMD. Im Herbst letzten Jahres übernahm Jan Splett den Vereinsvorsitz. Der Wechsel des Vorsitzenden muss gerichtlich ins Vereinsregister eingetragen werden – ein Prozess, der sich bei Vereinen regelmäßig über mehrere Monate zieht. So auch bei der KdFSMD. Bei der Beschwerde vor dem EGMR trat so völlig korrekt der neue Vorsitzende als rechtmäßiger Vertreter der KdFSMD auf, doch dem Gericht galt die Rechtmäßigkeit seiner Vertretung nicht als ausreichend nachgewiesen. Einspruch unmöglich.
Jacqueline Neumann vom Institut für Weltanschauungsrecht (ifw), die bereits mehrere Beschwerden vor den EGMR gebracht hat, weiß um die Schwierigkeit, ein Verfahren an den EGMR zu bringen. "Der Blick auf die Statistiken zeigt: Zuletzt wurden über 60.000 Beschwerden gegen die 47 Mitgliedsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention eingereicht, und der größte Teil vom Gerichtshof für unzulässig erklärt", erklärt Neumann. "Das Bundesjustizministerium berichtet, dass der EGMR in 2017 in Individualbeschwerdeverfahren gegen Deutschland insgesamt 621 Beschwerden für unzulässig erklärt hat und nur zu 20 Beschwerden überhaupt Urteile gefällt wurden. Der größte Teil der Beschwerden wird vom Gerichtshof dabei allein auf der Grundlage der vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen für unzulässig erklärt. Eine förmliche Aufforderung des EGMR an die Bundesregierung, eine Stellungnahme zu einer Beschwerde abzugeben, erfolgt in nur etwa zwei Prozent der Fälle." Jacqueline Neumann rät deshalb dazu, sich von der Entscheidung des EGMR nicht entmutigen zu lassen: "Schauen wir nach vorne: Wenn die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters weiterhin und an anderer Stelle diskriminiert wird, sind wir Juristinnen und Juristen im Institut für Weltanschauungsrecht immer ansprechbar."
Bei aller Enttäuschung schauen auch die Mitglieder der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. nach vorne. Denn obwohl das Zivilverfahren um die "Nudelmessehinweisschilder" nun definitiv sein Ende gefunden hat, kann der Kampf auf dem Verwaltungsgerichtsweg neu begonnen werden. Außerdem steht noch die gerichtliche Entscheidung um die religiöse Kopfbedeckung von Bruder Spaghettus auf seinem Ausweisfoto aus. "Das Spaghettimonster startet neu durch", heißt es deshalb in der jüngsten Pressemitteilung des Vereins.
Und was passiert inzwischen mit den Nudelmessehinweisschildern? Die bleiben hängen, wo sie sind. Der Bürgermeister von Templin hatte den Schildern der KdFSMD bei Beginn des Rechtsstreits freundlicherweise Asyl an den Masten der Städtepartnerschaftsschilder gewährt. Dort dürfen sie auch weiterhin hängenbleiben. Eine vorausschauende Entscheidung, denn der Schilderstreit von Templin hat die kleine Stadt in Brandenburg weltweit bekannt gemacht und lockt noch heute Touristen in den Ort, die sich vor den berühmten Nudelmessehinweisschildern ablichten lassen.
3 Kommentare
Kommentare
Hans Trutnau am Permanenter Link
Die Schilder hängen da wirklich noch?
Nu ja, wenn die Touris zahlen...
Udo Endruscheit am Permanenter Link
Der Umstand, dass das BVerfG ohne jede Begründung im Vorabverfahren die Beschwerde abwies und nun der EGMR eine mehr als konstruierte formale Begründung vorschiebt (er hätte das nicht einmal tun müssen) - das spricht
Wehhofer, Josef am Permanenter Link
Ausgang zeigt deutlich, dass es um was anderes geht. Nämlich die Herzen zu bewegen. Das geht aber auch allein im Diesseits.