Das Gesetz zur Verbesserungen der Palliativ- und Hospizversorgung war am vergangenen Montag Thema einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Bislang gibt Deutschland pro Jahr rund 400 Millionen Euro für diesen Bereich aus, der v.a. im Sozialgesetzbucn (SGB) V und XI geregelt ist. Bereits im Juni hatte das Parlament in Erster Lesung über den Gesetzentwurf beraten, der 200 Millionen Euro zusätzlich vorsieht, unter anderem für die bessere Finanzierung von Hospizen, Hospizdiensten und der Allgemeinen Palliativversorgung. Für die PflegeheimbewohnerInnen, die als Verlierer der Reform gelten können, soll es als neue Leistung lediglich eine krankenkassenfinanzierte Beratung zur "Versorgungsplanung" geben. Die anwesenden Fachleute regten zahlreiche Nachbesserungen an. Das zwischen den Bundestagsfraktionen prinzipiell unumstrittene Gesetz soll 2016 in Kraft treten.
Zur Anhörung und Stellungnahme war auch der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) eingeladen...
2 Kommentare
Kommentare
Rolf Schwanitz am Permanenter Link
Nun habe ich mir den Artikel zweimal durchgelesen und noch immer keinen Bezug zum Thema Patientenverfügung (Überschrift) entdeckt. So etwas sollte der Redaktion nicht passieren!
Florian Chefai am Permanenter Link
Lieber Herr Schwanitz,
der Artikel weist bloß auf einen externen Beitrag hin. Unter dem oben angegebenen Link finden Sie den gesamten Beitrag auf patientenverfügung.de. Dort wird auf Patientenverfügungen eingegangen.
Mit besten Grüßen