Der Philosoph, Autor und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, gab der Westdeutschen Zeitung ein Interview, in dem er über die Initiative der Stiftung informierte, den "Gotteslästerungsparagrafen" abzuschaffen.
Peter Kurz: Herr Schmidt-Salomon, am Sonntag wird es neun Jahre her sein, dass Islamisten die Redaktion des Satiremagazins Charlie Hebdo in Paris stürmten und elf Menschen ermordeten. Sie haben kürzlich auf eine deutsche Rechtslage hingewiesen, die zu einem befremdlichen Ergebnis führen würde. Sie schrieben: "Die überlebenden Mitglieder der Redaktion hätten, würde deutsches Recht in Frankreich gelten, verurteilt werden können, ja müssen." Wie meinen Sie das?
Michael Schmidt-Salomon: Nach dem sogenannten "Gotteslästerungsparagrafen" 166 StGB wird bestraft, "wer den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". Was vor neun Jahren in Frankreich geschehen ist, lässt sich in dieser Weise interpretieren: Die Zeichnungen, die im Satiremagazin "Charlie Hebdo" veröffentlicht wurden, animierten Islamisten dazu, Terrorakte zu begehen, die den öffentlichen Frieden massiv störten. Nach deutschem Recht hätten die überlebenden Mitglieder der Redaktion daher mit Geldstrafen oder gar mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren rechnen müssen.
Das wäre aber doch ein wirklich absurdes Ergebnis. Werden da nicht die Opfer zu Tätern gemacht?
So ist es. Es handelt sich um eine katastrophale Umkehrung des Täter-Opfer-Prinzips. Denn selbstverständlich wird der öffentliche Friede nicht durch Künstlerinnen und Künstler gestört, die auf dem Boden des Grundgesetzes Religionen satirisch aufs Korn nehmen, sondern durch religiöse Fanatiker, die es nicht gelernt haben, auf Kritik in angemessener Weise zu reagieren.
Hat der § 166 Strafgesetzbuch in der praktischen Anwendung hierzulande eine Relevanz, gab und gibt es entsprechende Strafverfahren?
Vor zwei Jahren haben wir einen Exiliraner unterstützt, der in Stuttgart erstinstanzlich verurteilt worden war, weil er nach einer kritischen Bemerkung über Mohammed von einem gläubigen Muslim auf offener Straße attackiert wurde. Die Schläge des Täters führten also zur Verurteilung des Opfers. Solche Fälle sind aber selten. Die größte Wirkung entfaltet der Paragraf im juristischen Vorfeld, etwa wenn religionskritische Beiträge in den sozialen Medien gelöscht werden. So wurde ein Bild von zwei küssenden Männern vor dem Hintergrund der Kaaba in Mekka als "Hassbotschaft" interpretiert und von Facebook sowie Instagram gelöscht. Erfreulicherweise konnten wir mit unserer "juristischen Taskforce", dem Institut für Weltanschauungsrecht, beide Fälle gewinnen. Oft haben die Betroffenen aber nicht die Mittel, solch aufwändige Verfahren zu führen.
Die humanistische Giordano-Bruno-Stiftung, deren Vorstandssprecher Sie sind, will nun erreichen, dass der § 166 Strafgesetzbuch zum zehnten Jahrestag der Anschläge auf Charlie Hebdo abgeschafft sein wird. Wie soll das gelingen?
Wir werden eine Petition zur Abschaffung des § 166 StGB beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags einreichen und das Ganze mit einer entsprechenden Kampagne begleiten. Viele Künstlerinnen und Künstler haben dazu bereits ihre Unterstützung angekündigt. Dabei wollen wir verdeutlichen, dass § 166 StGB den öffentlichen Frieden gar nicht schützt, sondern ihn vielmehr gefährdet: Von seinem Wortlaut her stachelt der Paragraf Fundamentalisten nämlich regelrecht dazu an, vom "Faustrecht" Gebrauch zu machen und militant gegen satirische Kunst vorzugehen, da sie auf diese Weise belegen können, dass durch die vorgebliche Verletzung ihrer "religiösen Gefühle" der öffentliche Friede gefährdet ist und die verhasste Kritik unterbleiben sollte.
Welches sind Ihre wesentlichen Argumente?
Spätestens seit dem Terrorangriff der Hamas auf jüdische Männer, Frauen und Kinder im Oktober 2023 sollte der deutschen Politik bewusst sein, dass es an der Zeit ist, "klare Kante" gegenüber religiösen Fanatikern zu zeigen und das Profil des demokratischen Rechtsstaates zu schärfen.
Mit der Streichung von § 166 StGB käme Deutschland auch einer Forderung des UN-Menschenrechtskomitees nach, welches 2011 erklärte, dass Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion mit den Menschenrechten nicht in Einklang zu bringen sind. Zudem: Die deutsche Politik zeigt sich immer betroffen, wenn im Iran oder in Saudi-Arabien vermeintliche "Gotteslästerer" hingerichtet werden. Diese Reaktion wäre deutlich glaubwürdiger, wenn § 166 StGB, eines der letzten Rudimente der "Vermählung von Thron und Altar", aus unserer Rechtsordnung verschwunden wäre.
Sie haben eben vom "sogenannten Gotteslästerungsparagrafen" gesprochen. Vom Wortlaut her schützt der Paragraf aber weltanschauliche Bekenntnisse ebenso wie religiöse, oder?
Richtig, allerdings gab es niemals Verurteilungen aufgrund der Verletzung nicht-religiöser Bekenntnisse. Das liegt nun gewiss nicht daran, dass nicht-religiöse Menschen nicht verunglimpft würden. Wie harmlos ist doch das satirische Spiel mit religiösen Inhalten, etwa in dem Monty Python-Film "Das Leben des Brian", gegenüber der Androhung ewiger Höllenqualen in Bibel und Koran! Letzteres drückt eine sehr viel größere Missachtung des Andersdenkenden aus. Doch religionsfreie Menschen greifen deshalb nicht zum Faustrecht. Sie haben gelernt, abweichende Meinungen zu tolerieren, was eine grundlegende Voraussetzung für das Zusammenleben in einer pluralen Gesellschaft ist. Das sollte man religiösen Menschen auch abverlangen.
Nun gibt es aber doch auch Ereignisse im Zusammenhang mit der sogenannten Gotteslästerung, nach denen Situationen eskalierten. Denken wir an die Koranverbrennungen in Schweden. Die führten und führen gar zu diplomatischen Verwerfungen, die Türkei stemmte sich danach gegen einen Beitritt Schwedens zur Nato. Sagen Sie auch vor diesem Hintergrund, eine Koranverbrennung müsse möglich sein?
Als deutscher Schriftsteller habe ich natürlich große Probleme mit Bücherverbrennungen. Allerdings habe ich auch Verständnis dafür, dass Ex-Muslime die Empörung über das Leid, das ihnen unter dem Diktat des islamischen Faschismus widerfahren ist, auf diese Weise zum Ausdruck bringen. Und was ist schon die Verbrennung eines Buches in Relation zur öffentlichen Hinrichtung von Zehntausenden von Menschen, die rein gar nichts verbrochen haben?! Wir müssen uns in diesem Zusammenhang doch fragen: Wie groß sollen unsere Zugeständnisse an Regime sein, die in erschreckender Permanenz gegen Menschenrechte verstoßen? War Appeasement-Politik gegenüber Extremisten jemals erfolgreich? Ich meine, wir sollten an dieser Stelle nicht vor den militanten Feinden der Freiheit einknicken, sondern vielmehr das Profil der offenen Gesellschaft stärken. Die Abschaffung des alten Gotteslästerungsparagrafen wäre dazu ein erster Schritt.
Sie sind also überzeugt, dass von der Streichung des Paragrafen keinerlei Gefahren für den öffentlichen Frieden ausgehen würden?
Ja. Wir würden den öffentlichen Frieden sogar auf ein stabileres Fundament stellen, indem wir verdeutlichen, dass Intoleranz gegenüber Kritik in unserem Rechtssystem nicht belohnt wird. Außerdem sollte man nicht vergessen, dass die Straftatbestände der Beleidigung (§ 185 StGB), der üblen Nachrede (§ 186 StGB), der Verleumdung (§ 187 StGB) und der Volksverhetzung (§ 130 StGB) weiterhin bestehen bleiben. Dass religiöse Bekenntnisse, Personen oder Gruppen einen über diese Paragrafen hinausgehenden Schutz benötigen, ist weder begründbar noch zeitgemäß. Auch die Religionen stehen nicht über dem Gesetz.
Übernahme mit freundlicher Genehmigung der Westdeutschen Zeitung sowie Michael Schmidt-Salomons.
22 Kommentare
Kommentare
David Z am Permanenter Link
Die Streichung des Paragraphen mag die ungerechtfertigte Kriminalisierung der freien Meinungsäußerung verhindern. Aber sie verhindert nicht die Aggression und ggf.
Das bedeutet im Endeffekt, dass das Gesetz auch dann wirkt, wenn es gestrichen würde. Nämlich dadurch, dass sich die Menschen aus Angst vor den zu erwartbaren Reaktionen der Anhänger einer ganz bestimmten Religion selbst reglementieren.
Die Streifrage um dieses Gesetz ist daher mMn eine Scheindebatte. Das Gesetz hatte bis vor Ankunft einer gewissen Religion so gut wie keine Bedeutung mehr. Die christlichen Religionen wurden (und werden) alle Nase lang durch den Kakau gezogen, ohne dass die Kritiker von juristischer Seite belangt oder von religiöser Seite physisch angegriffen worden wären.
Konstanze Henrichs am Permanenter Link
Sehr richtig, David Z,
da geht es um eine Scheindebatte.
Nichts würde besser ohne dieses Gesetz!
Als wenn Verunglimpfungen und Injurien keine "Waffen" sind...
Andreas Kielmann am Permanenter Link
Im Text steht doch, daß §166 von Religiösen zur Repression genutzt wurde. Das hätte ein Ende.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
@ Davit Z: Sie empfehlen also nachgeben und Dulden und die Religiösen machen lassen,
vieler Politisch engagierter Menschen, welche Quasi die Täter-Opfer Situation umkehren.
Lesen Sie doch bitte einmal das Buch von Horst Herrmann mit dem etwas befremdenden Titel
SEX & FOLTER IN DER KIRCHE
Dadurch wird Ihr Wissen und Ihr Blick auf Religionen geschärft und auch Erkenntnisse über
die Realität von 2000 Jahren christlicher Religion in der Welt klar und deutlich gemacht.
David Z am Permanenter Link
Nein. Da haben Sie mich missblverstanden bzw ich habe mich nicht präzise genug ausgedrückt. Als ausdrücklicher Verfechter der Meinungsfreiheit kann ich die grundsätzliche Kritik an dem Paragraphen nachvollziehen.
Ich sehe aber auch, dass diese Kritik bzw das Ändern des Paragraphen zur Lösung des Problems nichts beiträgt. Das Problem ist nicht die Exekutive, die uns daran hindert, den Islam zu kritisieren, sondern ein Islam, dessen negativen Auswüchse sich auch dann verbreiten, wenn sie sogar strafbar sind.
Mit andern Worten: Die Sache mit dem Paragraphen spielt in der untersten Regionalliga. Der eigentliche Konflikt wird in einer ganz anderen Liga ausgefochten
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Nach den Reglement dieses § 166 müssten die Überlebenden des Überfalls auf Charlie Ebdo
bestraft werden, da diese eine Religion verunglimpft haben..
David Z am Permanenter Link
Naja, so weit wird der Paragraph ja nicht ausgelegt. Aber ja, es gibt durchaus Fälle, wo ich seine Verwendung befürchten würde.
Mir geht es darum zu verdeutlichen, dass wir uns etwas vormachen, wenn wir glauben, dass der Paragraph grossflächig Religionskritik verhindert. Das tut er nicht. Folglich ist auch seine Abschaffung kaum relevant.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
@ Davit Z : Nochmal in aller Deutlichkeit, das Gesetz bestraft jeden Mörder, Vergewaltiger,
Schläger, Dieb u.s.w. wenn aber derartige Verbrechen geschehen durch religiöse Menschen
§ 166 StGB in Schutz genommen und aus den Tätern werden Opfer.
Alle Religionen, ob Christen, Islamisten oder Juden haben, und tun es noch immer, Menschen töten und dies mit ihrer jeweiligen Religion rechtfertigen, sind diese Religionen wirklich wert durch Gesetze geschützt zu werden??
Alle Religionen und deren Götter sind von Menschen erfunden, welche sich dadurch Macht und Reichtum angeeignet haben und dies immer mit den Mitteln der Gewalt und absoluter Inhumanität.
Wäre es nicht langsam Zeit die Menschheit aufzuklären über die Machenschaften dieser selbsternannten Religionsverkünder, oder soll das so weitergehen bis in alle Ewigkeit??
David Z am Permanenter Link
Nein, der Paragraph schützt keine Mörder.
Religiöse Fanatiker wird es auch ohne den Paragraphen geben. Und um genau zu sein, geht es hier lediglich um eine ganz bestimmte Religion, die "Religion des Friedens".
Sie glauben doch nicht wirklich dass sich ein Dschihadi von seiner Tat abbringen lässt, weil der Paragraph nicht mehr da ist.
Ziel diese Paragraphen ist, es zu unterbinden, wenn Menschen sich öffentlich negativ, vermeintlich hetzend und Aufruhr schürend, über eine Religion aussprechen.
Der Paragraph kann von mir aus weg. Das ist aber völlig egal. Denn der Paragraph war und ist bisher in keinem Fall problematisch aufgefallen. Folglich ist der Kampf dagegen aus meiner Sicht reiner Aktionismus, der zudem die Sicht auf das wirkliche Problem verstellt. Nämlich das wir inzwischen eine "Religion des Friedens" in Europa haben, die alles andere als friedfertig ist, und sich in ihrer Gesellschaftsverträglichkeit deutlich unterscheidet zu allen anderen Religionen.
Das einzige Argument, was ich sehe, wäre folgendes: Wir müssen eine weitere Islamisierung der Gesellschaft befürchten und damit auch die Gefahr, dass die Bedeutung des Paragraphen zunimmt und er zunehmend dazu gebraucht wir, um Islamkritik zu unterbinden.
Aber soweit ich das sehe, wird das nicht so verargumentiert.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
@ David Z. Genau, Sie schreiben es in ihrem letzten Satz selbst, dieser § wird nur dazu
(missbraucht) gebraucht, um Islamkritik zu unterbinden und zwar von den Islamisten!
Jürgen Piater am Permanenter Link
'Überlasst die Bestrafung von Gotteslästerern des Göttern'
Wir waren schon mal weiter.
Gute und wichtige Aktion. Bitte einen Link zur Petitionszeichnung einfügen.
A.S. am Permanenter Link
Höllenangst macht psychisch krank.
Von religiösen Führern geschürte Gottesfurcht und Höllenängst setzen die "Gläubigen" unter mentalen Dauerstress. Durch religiöse Praktiken wie Gebete und Gottesdienstbesuche wird dieser religionsimmanente Psychoterror permanent aufrecht erhalten.
Dauerängste machen Menschen krank. Die von religiösen Führern erzeugten Dauerängste schädigen den Verstand, insbesondere bei Kindern. Dauerängste verusachen emotionale Verarmung.
Mit Gottesfurcht- und Höllenangst-Praktiken bringen Menschen sich selbst und andere um den Verstand.
Religion ist ganz ganz böser Psychoterror und gehört deswegen abgeschafft.
Religiöse Führer sind Psycho-Terroristen, die wohl oft genug selber in ihrer Kindheit das Opfer von religiösem Psychoterror wurden.
"Religionsfreiheit" macht nur Sinn als persönliche Freiheit von religiösem Psychoterror.
"Religionsfreiheit" darf nicht die Freiheit für religiöse Führer sein, andere Menschen mit Psycho-Terror zu traktieren.
Angela H am Permanenter Link
Ganz genau. Exakt seit meinem Kirchenaustritt bin ich all diese Ängste vor dem "Satan", die mir in Form von Schwarzer Pädagogik als kleines Kind eingeimpft wurden vollständig los.
Einschlägige Ängste scheinen jedoch in letzter Zeit wieder fröhliche Urstände zu feiern. Allerdings weder seitens irgendwelcher Erziehungsberechtigter noch seitens irgendwelcher Personen mit Verkündigungsauftrag, sondern durch postpupertäre TikToker (fast nur *innen). Da wird in aller Internetöffentlichkeit fundamentalistischer Glaube in seiner psychotischsten Form zur Schau gestellt; immer durchzogen von panischer, eigentlich manisch pathologischer, Angst vor dem "Satan". Oberflächlich betrachtet kann man dies unfreiwillig komisch finden. Persönlich war ich über meinen eigenen Abfall sogar mitunter euphorisch. Beim Lesen der Kommentare wurde es mir dann doch anders. Diese jungen Damen schlagen ihrer Fanpost zufolge eine schwerwiegende mentale Schneise in die Hirne ihrer wohl noch jüngeren und religiös unbedarften Follower. Die Krönung derartig ausgelebter Psychosen war gestern von einer gewissen "natalie mae" zu sehen: Ist ihr doch tatsächlich die Bibel heruntergefallen! Da hält besagte Dame in einem vollkommen aufgelösten psychotischen Zustand ihre nunmehr beschädigte Bibel in die Kamera und bittet ihre Anhängerschaft für sie zu beten, da sie diese Situation wegen einer möglichen satanischen Botschaft nicht mehr aushält. Dem tiefsten Mitgefühl der Kommentator*en könnte sie sich sicher sein. Meinem in übrigen auch, denn so ein Zustand ist ein Fall für die psychiatrische Notaufnahme; und die Person, die diese TikTokerin auf diesen Trip gebracht hat gehört wegen schwerer Körperverletzung zur Rechenschaft gezogen.
Um einer derartigen Entwicklung endlich Einhalt zu gebieten und unsere Jugend umfassend über die Gefahren von Religion als solcher aufzuklären macht sich unser Staat jedoch wegen seiner religionsfreundlichen. Politik selbst machtlos.
Paul München am Permanenter Link
Und das Wort ist Fleisch geworden und hat unter uns gewohnt.
Aber immer auf "Stichwort" festgelegte Gebete -Entschuldigung- herunterleiern, damit die "Sonntagspflicht" erfüllt ist, vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil machten das die Gläubigen sogar in lateinischer (!) Sprache, nur auswendiggelernt, ohne vom Inhalt mehr als nur eine Ahnung zu haben. Aber wenn's dem Seelenheil dienlich ist, macht man's halt ...
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
A:S: Darunter leidet nahezu die halbe Welt, zumindest alle Menschen welche noch an Gott,
Himmel und Hölle glauben.
Klaus Weidenbach am Permanenter Link
Wenn es denn Gott oder Götter gibt, welche nach Meinung ihrer Erfinder und Anhänger allmächtig, allwissend, allgütig sind, sollten sie entweder in der Lage sein, sich bei "Lästerung" ihrer Person zu wehren u
Franz Herr Edler am Permanenter Link
Zu deiner Aussage „sie sollten ihre All Güte walten lassen und dem Lästerer verzeihen“:
Also als Beweis für die Unglaubwürdigkeit Gottes taugt diese Aussage nicht. Sorry.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
MSS hat in diesem Interview sehr klar und deutlich gesagt was längst überflüssig ist an
diesem § 166 STGB
David Z am Permanenter Link
Möglich, dass der Paragraph überflüssig ist. Zumal er ja so gut wie nie angewendet wird. Aber bringt uns das iwie weiter?
Walter Otte am Permanenter Link
Eine Petition zur Abschaffung des § 166 StGB zu starten ist nur zu begrüßen. Die Gründe dafür hat Michael Schmidt-Salomon überzeugend dargelegt.
Wenn, dann könnte aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag jetzt eine Chanche bestehen, damit durchzukommen. Immerhin hat eine der Regierungsparteien - Bündnis90 / Die Grünen - aufgrund einer Initiative der Säkularen Grünen genau diese Forderung in das Bundestagswahlprogramm 2021 aufgenommen. Da die beiden anderen Regierungsparteien dies nicht gefordert haben, ist die Abschaffung des "Blasphemieparagrafen" allerdings nicht Bestandteil der Koalitionsvereinbarung geworden.
Im Gegensatz zu 2015, als eine inhaltsgleiche Petition an der Unionsfraktion scheiterte, kann aktuell nicht von vorneherein ein Mißerfolg prognostiziert werden, auch wenn angesichts der Reformzögerlichkeit der jetzigen Regierung betreffend säkulare Themen klar sein muss, dass eine solche Petition kein Selbstläufer sein wird.
Wir erleben seit Jahren aus der islamistischen Szene eine immer stärkere Bereitschaft, eine kritische und satirische Auseinandersetzung mit dem Islam zu unterdrücken und hierbei auch nicht vor Mobbing, Einschüchterungen und Schlimmeren zurückzuschrecken. Die antifreiheitlichen Zusammenrottungen seit dem Progromm vom Oktober in deutschen Städten zugunsten der islamistischen Hamas, die judenfeindlich und zugleich totalitär-feindlich gegenüber den mehrheitlich muslimischen Bewohner*innen des Gaza-Gebiets ist, lassen erahnen, was erahnen, was künftig auf Islamkritiker*innen zukommen wird.
§ 166 StGb stellt auf die Störung des öffentlichen Friedens ab und öffnet damit die Möglichkeit religionskritische Äußerungen zu kriminalisieren, wenn nur genug randaliert wird.
Ein Paragraf, der Krawallmachen belohnt, indem Meinungsäußerungen kriminalisiert werden, muss weg. So schnell wie möglich. Prof. Ratzinger hatte in diesem Punkt durchaus recht: "Wenn die Rechtsprechung die Eignung zur Friedensstörung mit fehlenden Krawallen begründet, gibt sie indirekt eine Aufforderung zur gewaltsamen Drohung der eigenen Überzeugung und damit zum Faustrecht."
Es sollte mit dem Start der Petition nicht zu lange gewartet werden. Wir wissen nicht, wielange die jetzige Mehrheit im Bundestag noch existiert.
A.S. am Permanenter Link
Lieber Walter Otte,
es gibt auch bei der FDP eine Beschlusslage zur Abschaffung von §166 StGB.
Leider ist unser Justizminister Marco Buschmann Katholik... Man wird ihn schon ziemlich drängen müssen sich dieses Themas anzunehmen.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Da haben wir wieder den Klüngel zwischen Politik und Religion!!!