Analyse

Zahnmedizin privat? Was nicht geht, das geht nicht.

In den vergangenen Wochen häuften sich Vorschläge aus dem Umfeld der Union, die nicht nur operativ in die Sozialversicherungssysteme eingreifen würden, sondern deren Grundprinzipien infrage stellen. Besonders aufschlussreich ist der Vorstoß eines CDU‑nahen Unternehmerverbandes, des CDU-Wirtschaftsrates, zahnmedizinische Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung herauszulösen und in private Vollversicherungen zu überführen. Dieser Vorschlag ist nicht nur fachlich unhaltbar, sondern markiert eine rote Linie: Er zielt nicht auf Reform, sondern auf Entkernung.

Wer sich mit Versicherungsmathematik ein wenig auskennt, erkennt sofort, dass eine private Vollversicherung für zahnmedizinische Leistungen prinzipiell nicht funktionieren kann. Versicherungen können nur Risiken abbilden. Risiken unterscheiden sich von universalen Vorgängen dadurch, dass sie zufällig auftreten, nicht jeden betreffen und statistisch verteilbar sind. Zahnmedizinische Leistungen erfüllen keines dieser Kriterien. Sie sind kein Risiko, sondern eine biologische Gewissheit. Nahezu jeder Mensch benötigt im Laufe seines Lebens Füllungen, Parodontitisbehandlung, Zahnersatz oder Prophylaxe. Eine private Vollversicherung müsste daher die erwartbaren Kosten vollständig einpreisen – inklusive Verwaltung, Risikopuffer und Gewinnmarge. Das führt zwangsläufig zu Beiträgen nahe der Vollkosten (plus Aufschlägen).

Ein systemischer Fail

Hinzu kommt die klassische adverse Selektion: Wer schlechte Zähne hat, versichert sich sofort. Wer gute Zähne hat, wartet ab. Die Versichertenbasis wird immer "kränker", die Beiträge steigen, noch mehr Gesunde steigen aus – bis das System kollabiert. Genau deshalb funktionieren private Zahnzusatzversicherungen nur als Ergänzung zur solidarischen Grundversorgung: Sie decken Wahlleistungen ab, nicht universelle Notwendigkeiten.

Eine private Vollversicherung für zahnärztliche Leistungen wäre, nüchtern betrachtet, keine Versicherung, sondern ein Gartenbau‑Sparverein mit exorbitanten Beiträgen. Wer solche Modelle vorschlägt, hat das Versicherungsprinzip ebenso missverstanden wie die soziale Idee, die Bismarck einst bewegte. Denn wo jeder früher oder später Leistungen benötigt, gibt es kein Risiko zu verteilen, sondern nur sichere Ausgaben zu verwalten. Das hat mit Versicherung so wenig zu tun wie ein Regenschirm mit Meteorologie.

Wer kommt auf sowas?

Dass ein Unternehmerverband – demokratisch nicht legitimiert - diesen fundamentalen Unterschied nicht erkennt – oder nicht erkennen will – wirft die Frage auf, ob hier ökonomische Inkompetenz oder politische Absicht am Werk ist – systemisch macht es keinen Unterschied. Denn eines ist klar: Wer ein universelles Lebensrisiko privatisieren will, zielt nicht auf Effizienz, sondern auf Aushöhlung.

Damit wird deutlich, was diese Vorschläge tatsächlich sind: Versuchsballons, die testen sollen, wie weit sich die Grenzen des politisch Sagbaren verschieben lassen. Während die Bas-Kommission operative Reformen vorschlägt, die den Sozialstaat modernisieren sollen, wird aus anderen Richtungen gleichzeitig versucht, seine Grundpfeiler zu delegitimieren. Die zeitliche Koinzidenz ist kein Zufall. Sie zeigt, mit welcher Intention hier allseits gearbeitet wird: Sozialstaatlichkeit soll nicht weiterentwickelt, sondern relativiert werden.

Bismarcks Einsicht – und das heutige Vergessen

Oft wird kolportiert, Bismarck habe die Sozialgesetzgebung eingeführt, um die Sozialdemokraten zu befrieden. Das ist nicht völlig falsch, aber es greift viel zu kurz. Bismarck war kein Sozialromantiker, aber er war ein Realist. Er sah, dass die industrialisierte Gesellschaft neue Risiken hervorbrachte, die der Einzelne nicht mehr tragen konnte. Und er sah, dass ein Staat, der diese Risiken ignoriert, seine eigene Stabilität gefährdet.

Seine Sozialgesetzgebung war deshalb kein Akt der Wohltätigkeit, sondern ein Akt der Staatsvernunft. Er verstand, dass sozialer Frieden nicht durch Appelle entsteht, sondern durch institutionelle Absicherung.

Insofern war es gerade konservative Politik, die den Sozialstaat als staatserhaltendes Projekt begründete – während heute ausgerechnet konservative Stimmen ihn gern als linke Sozialromantik abtun. Dabei wäre ein klareres Bewusstsein für den konservativen Ursprung des Systems dringend nötig. Denn wer den Sozialstaat schwächt, handelt nicht konservativ, sondern riskiert genau jene gesellschaftliche Stabilität, die Bismarck zu schützen suchte.

Vielleicht liegt darin auch eine persönliche Lehre: Bismarck hatte gewiss seine Urteile über politische Gegner, aber er ließ sie nicht seine Analyse trüben. Er konnte zwischen persönlicher Haltung und objektiver Lage unterscheiden. Diese Fähigkeit, das eigene Urteil zu kennen und dennoch nicht zum Maßstab der Systembetrachtung zu machen, ist selten geworden – und doch unverzichtbar, wenn man die Grundlogik des Sozialstaats verstehen will. Bismarck hatte klar erkannt, dass ein universelles Lebensrisiko nicht privat versicherbar ist. Nicht aus moralischen Gründen, sondern aus systemischen.

Der Vorschlag, Zahnmedizinische Leistungen zu privatisieren, überschreitet eine rote Linie. Er ist kein Beitrag zur Reform der Sozialstaatlichkeit, sondern ein Angriff auf deren Fundament. Er steht in einem starken Spannungsverhältnis zum Grundgesetz, das die Sozialstaatlichkeit nicht als politische Möglichkeit, sondern als verbindliches Staatsziel formuliert.

Unterstützen Sie uns bei Steady!