Noch heute werden Tiere zur Belustigung des Menschen ausgebeutet. Sie müssen zu Sport- und Freizeitvergnügen jedweder Sorte herhalten, zu Pferderennen, Hobbyjagd, Sportangeln, Stierkampf, Rodeo und vielerlei sonstigem Missbrauch im Namen von Kultur, Tradition und Entertainment. Zum weitestverbreiteten und kulturell tiefstverwurzelten Missbrauch von Tieren zählt ihre Zurschaustellung in Zoos und Zirkussen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) hat eine Verfassungsbeschwerde der Initiative Religionsfrei im Revier gegen das Feiertagsgesetz NRW nicht zur Entscheidung angenommen. Der Bochumer Amtsrichter a. D. Dr. Ralf Feldmann nennt die Stellungnahme des BVerG in einer ausführlichen Anmerkung, die der hpd in voller Länge veröffentlicht, "einen besonderen Fall verfassungsrechtlicher Arglist".
Die Debatte um den umstrittenen Abtreibungsparagrafen 219a geht in die nächste Runde. Am gestrigen Dienstag wurden dem Bundestag mehr als 150.000 Unterschriften für die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche überreicht.
Aus dem Untertitel: Die Zeit ist reif für die 15-Stunden-Woche, Offene Grenzen und das Bedingungslose Grundeinkommen. Letzteres wird zuerst abgehandelt, und zwar grandios gut, schlagend. 260 Seiten plus über 400 Anmerkungen/Quellen, die sich absolut zur Erweiterung des eigenen Horizonts und genau deshalb auch als politische Handlungsmaxime lohnen!
Aus dem Wunsch nach Selbstverwirklichung ist in den vergangenen Jahrzehnten immer stärker ein Druck zur Selbstoptimierung geworden. Ein bedenklicher gesellschaftlicher Prozess findet hpd-Kolumnistin Ursula Neumann.
In ungewöhnlich kurzer Zeit hat das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde der Initiative Religionsfrei im Revier entschieden. Gegenstand der Beschwerde war das Feiertagsgesetz NRW, das Unterhaltungsveranstaltungen an stillen Feiertagen verbietet. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Entscheidung über das Feiertagsgesetz mit der Begründung ab, dass die Initiative erst einen Ausnahmeantrag durch sämtliche Instanzen hätte einklagen müssen, um Verfassungsbeschwerde einreichen zu können.
Der Klimawandel wird sich nur mit einer weltweiten Energiewende eindämmen lassen. Die Energieversorgung neu zu ordnen, fordert die Menschheit dabei nicht nur technisch und naturwissenschaftlich heraus, sondern auch sozial und ökonomisch.
Die Genderwissenschaften sind eine Weiterentwicklung der so genannten "Womens Studies" der 60er Jahre. "Wissenschaftliche Frauenforschung" gab es bereits viel früher. Allerdings aus einer rein männlichen Perspektive, denn für die Frauen blieben die Universitäten bis ins 20. Jahrhundert hinein verschlossen.
Die "Initiative Regenbogen" spricht sich für eine vollständige Gleichstellung von heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen Paaren im Gottesdienst aus. Sie fordert, dass endlich auch die ev. Kirche in Württemberg gleichgeschlechtlichen Paaren offiziell den gottesdienstlichen Segen nicht mehr verweigert.
Bedauern, Schulterzucken, so ist nun mal die Rechtslage? Ablehnung, Wut, "die da oben"? Versuchen wir, beides beiseite zu lassen und uns dem Auge des Sturms ein wenig analytisch zu nähern.
Der bekannte französische Islamismus-Experte Olivier Roy legt in seinem Buch "'Ihr liebt das Leben, wir lieben den Tod'. Der Dschihad und die Wurzeln des Terrors" eine komprimierte Deutung zum Thema vor, welche in der Islamisierung der Radikalität die zentrale Ursache sieht. Man kann hier in komprimierter Form die Position eines bekannten Forschers zum Thema kennenlernen, wobei sie doch sehr stark in diese einseitige Richtung gehalten ist und den Ideologiebezug doch allzu sehr als austauschbaren Platzhalter versteht.
Die Ärztin Kristina Hänel wurde verurteilt, weil sie auf ihrer Website Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht haben soll. Das Gießener Amtsgericht folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Urteil: 40 Tagessätze zu 150 Euro.
Der Politkünstler Wolfram Kastner und der Psychologe Colin Goldner haben sich in einem "Offenen Brief" an die Verwaltung und das Abgeordnetenhaus der Stadt Berlin gewandt, in dem sie fordern, eine seit Mitte der 1950er nach einem ausgewiesenen Nationalsozialisten und Rassisten benannte öffentliche Grundschule umgehend umzubenennen.
Die Ärztin Kristina Hänel ist von der Staatsanwaltschaft Gießen nach § 219a StGB angeklagt worden. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht ist am 24. November 2017. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Verbot, öffentlich die ärztliche Dienstleistung des Schwangerschaftsabbruchs anzubieten. Auf Hänels Webseite befindet sich in ihrem Leistungsspektrum unter der Rubrik "Frauengesundheit" das Wort "Schwangerschaftsabbruch".