Zweifelsohne Singapurs Verdienst
Um ehrlich zu sein: Shadrake hatte zwar 2005 durch die Identitätsenthüllung des singapurischen Chefhenkers Darshan Singh das Foto des stets gutgelaunten Scharfrichters auf Titelseiten rund um den Globus gebracht, aber sein Name war fast nur in Journalistenkreisen bekannt. Das hat sich seit dem Urteilsspruch geändert.
Er ist gleich bei zwei Podesten aufs Treppchen gestiegen. Den zweifelhaften Ruhm des Spitzenplatzes belegt der Brite in den „Singapurischen Strafencharts für Journalisten“. Noch nie ist nämlich ein Pressevertreter in dem südostasiatischen Inselstaat wegen „Missachtung des Gerichts“ oder „Verleumdung“ so hart bestraft worden.
Shadrake stieß den bisherigen „Rekordhalter“ Philip Bowring - Asienkorrespondent der New York Times - von der obersten Stufe. Bowring war zur Zahlung von jeweils S$ 80.000 (ca. € 44.000) an den Gründungsvater Singapurs, Lee Kuan Yew, und den amtierenden Premierminister, Lee Hsein Loong, verurteilt worden – wobei der gleiche Name „Lee“ kein Zufall ist. Die beiden Männer sind Vater und Sohn.
Bowrings Artikel „Alles bleibt in der Familie“ impliziere „Vetternwirtschaft“ und „das ist eine empörende, verleumderische Aussage“, erklärte der Richter in der Urteilsbegründung. Allerdings geschah dies alles in einem zivilrechtlichen Prozess. Shadrake wurde aber strafrechtlich belangt und sogar zu einer Haftstrafe verurteilt.
Den zweiten Platz belegt er zurzeit mit seinem Buch auf der malaysischen Bestsellerliste. Das ist nicht ohne bittere Ironie. Denn Malaysia und Singapur sind zwar ewige Konkurrenten auf beinahe allen Gebieten, doch im Bezug auf die Todesstrafe haben sie identische Vorschriften.
Es ist nicht nur Shadrakes Beweis, dass ein offensichtlich unschuldiger Mensch durch die singapurische Justiz getötet würde. Es ist auch das erschütternde Los des Malaysiers Yong Vui Kong, der im Alter von gerade mal 18 Jahren wegen des Besitzes von 47 Gramm Heroin in der Todeszelle landete. Wie durch ein Wunder - einem formalen Fehler im Begnadigungsprozess - lebt der heute 22-Jährige noch. Mitte Januar 2011 entscheidet sich sein Schicksal. Der Fall bewegt ganz Malaysia und über die Grenzen hinaus. Die „Save Vui Kong Petition“ („Rettet Vui Kong Petition“) ist von 110.000 Menschen unterschrieben und an SR Nathan, den Präsidenten Singapurs, geschickt worden.
Aus dem richtungslosen Tagedieb, der durch Drogen immer tiefer im Sumpf der Kriminalität versank, ist heute ein praktizierender Buddhist geworden, der für seine Mitgefangenen, immer ein offenes Ohr hat. „Einen derart hilfsbereiten Häftling hatten wir hier noch nie“, werden sogar seine Wachen zitiert – „hier“, im Todestrakt.
Das Paradoxon, dass die Regierung Malaysias jetzt ebenfalls um Gnade für den jungen Mann ersuchte, obwohl dieser in seinem eigenen Heimatland ebenfalls in der Todeszelle säße, hat den Ruf nach der Abschaffung der Todesstrafe laut werden lassen.
Und dieser Ruf wird immer lauter! Sicherlich nicht nur aus humanitären Gründen, sondern auch oft aus politischen Kalkül gegenüber dem Stadtstaat, erklären nun plötzlich immer mehr malaysische Politiker, der Galgen im Landes-Museum solle Geschichte werden. Malaysia hat ohnehin seit nunmehr fünf Jahren keine Exekutionen mehr durchführt. Vielen Malaysiern fällt erst jetzt auf, dass sie nichts vermisst haben.
Diese aktuelle Debatte ist zweifelsohne weniger Alan Shadrakes Verdienst, als die der Justizbehörde Singapurs. Die neuste Kuriosität im Verzweifelungsakt des Dramas ist die Erklärung der Medienkontrollbehörde, das Buch sei in Singapur ausdrücklich nicht verboten. Man habe lediglich alle Buchhandlungen aufgefordert, es aus dem Verkaufssortiment zu nehmen.
Schallendes Gelächter in aller Welt war der Regierung Singapurs für diese „Logik“ wohl sicher. Etwas ernstere Beobachter schüttelten nur verständnislos den Kopf. Den meisten Hohn und Spott bezog Singapurs Machtapparat jedoch nicht aus dem Ausland, sondern im Inland – aber natürlich (noch) nicht auf der Straße. Selbst das eiserne Regime ist gegen das Internet machtlos. In Blogs und Foren teilen viele junge Singapurer ihre Wut der Außenwelt mit. Die häufigste Frage ist, warum denn die Justiz, Shadrakes Behauptungen nicht als Lügen entlarvt habe, bevor sie ihn verurteilte.
In der Tat fragen sich das nicht nur Blogger, sondern auch die Mitglieder des Britischen Oberhauses, dem so genannten „House of Lords“. Baroness Stern fragte am 30. November 2010, ob bekannt sei, dass der Buchautor Alan Shadrake wegen der Darstellung von „Mängel bei Singapurs Anwendung der Todesstrafe“, dort zu einer Haft- als auch Geldstrafe verurteilt wurde. Die Mitglieder zeigten sich nach kurzer Debatte „besorgt“ und empfahlen, über den Commonwealth diplomatische Schritte einzuleiten.
Aber nach wie vor warten nicht nur Parlamentarier, sondern Menschen in aller Welt auf stichhaltige Argumente, welche Shadrakes Behauptungen entkräften.
Nun wackelt das Bollwerk „Todesstrafe“ auch in Singapur. Selbst bei den staatlich kontrollierten Medien gehen mittlerweile teils übertrieben devot verfasste Leserbriefe ein, es dürfe keine einzige Hinrichtung mehr geben, bis die Anschuldungen lückenlos geklärt seien. Eine Anti-Todesstrafen-Aktivistin schrieb an das gedruckte Partei-Sprachrohr The Straits Times: „Wir sind hoch technologisiert, sind wohlhabend und gebildet; dennoch katapultieren wir uns jeden Freitag Morgen zum Sonnenaufgang zurück in die Steinzeit. Wenn es keine Missachtung des Gerichtes darstellt, würde ich gerne wissen warum.“ Die Antwort der Redaktion am Tag darauf zeichnete ein erschreckend präzises Bild von monodimensionalem Denken in einer Diktatur: „Weil das Gesetz so ist.“
Hommy Dara



