Heimopfer-Rentengesetz in Österreich
Am 1. Juli tritt das Heimopferrentengesetz (HOG) in Kraft und verspricht allen Betroffenen ab Erreichen des Regelpensionsalters die Zuerkennung einer Eigenpension von 300 Euro monatlich. Ab Inkrafttreten des HOG wird aber zugleich auch das Verbrechensopfergesetz geändert und es kann kein Ersatz Verdienstentgang aus Schädigung dieser Verbrechen mehr geltend gemacht werden. Die "Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt" rät daher dringend, die Zeit bis zum 30. Juni 2017 nicht verstreichen zu lassen, ohne nach dem Verbrechensopfergesetz einen Verdienstentgang und damit Pensionsansprüche geltend zu machen.
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