Immer wieder hört man, dass weibliche und männlichen Beschneidung zwei völlig verschiedene Sachen wären und daher rechtlich unterschiedlich zu bewerten seien.
Auch der Bundestag versucht gerade in einer halsbrecherischen rechtlichen Verdrehung die Beschneidung von Mädchen als barbarischen Akt primitiver Gesellschaften darzustellen, obwohl er noch vor wenigen Monaten die Beschneidung von Jungen offiziell zugelassen hat.
Der Gleichbehandlungsgrundsatz in Art. 3 stellt sich dabei als lästige, vielleicht sogar unüberbrückbare Hürde heraus – selten war er einer tendenziösen Gesetzgebung so sehr im Weg wie im Fall der Zwangs-Beschneidung Minderjähriger.
Einige haben sich sehr bequem in der Vorstellung eingerichtet, dass Männer als Opfer nicht in Frage kommen, sondern gestehen diesen Status nur Frauen zu. Das mag für manche Gesellschaftsbereiche zutreffen, ist als absolute Setzung aber schlicht realitätsblind. Denn medizinisch, psychologisch und physiologisch lässt sich die Zweiteilung in „gute“ und „schlechte“ nichtbetäubte Amputationen an den Genitalien von Kindern nicht aufrechterhalten.