Hebt "Hexerey"-Urteile auch in Bayern auf!

(…) und nachdem aber mit ihr in Güte nichts anzufangen gewesen (ist), also ist Meister Matthes gerufen und eine Leibesvisitation (auf Hexenmale) vorgenommen, aber es sind keine Stigmata (Teufelszeichen) gefunden worden. Danach wurde ihr eine lange Rede gehalten, aber weil immer noch so wenig wie vorher mit ihr anzufangen war, sondern sie mitteilt, wenn sie nun schon etwas in der Pein (Folter) bekenne, so leugne sie es doch danach wieder, also hat man sie in den Ort der Folter (Locum torturae) gebracht.

Im Folterkeller ist sie nach langer Rede zum Zug gebunden (dabei wurden der nackten Frau die Arme hinter dem Rücken gefesselt und sie daran hochgezogen), die sagt, ja nun man könne sie noch so hart peinigen, damit sie es sagen müsste, sie wolle darum doch kein falsches Bekenntnis ablegen. Und nach solcher ihrer Halsstarrigkeit wurde sie nun ein wenig gerüttelt, über sich gezogen und befragt, ob sie in der Ehe oder schon im ledigen Stand in das höchst verdammte Laster gekommen sei.

(nach einem ersten Bekenntnis in der Folter)  … hat sie angefangen, es sei nicht wahr, was sie gesagt habe, das sei aus Schmerzen geschehen. Deswegen wurde sie zum Schrecken (pro Terrore) in die Folterkammer geführt und zum Zug gebunden, sie sagt, man solle sie nur hier drinnen lassen, sie wolle ihr Leben gern hingeben! Vom Stock (in den sie offenbar eingeschlossen war) ein wenig über sich gezogen (…)

Mittwoch den 3. März ist die Bonschabin vorgeführt  und befragt worden. Die sagt, sie könne nichts sagen und wisse nichts, deswegen wurde sie gefesselt und mit Ruten gepeitscht, ohne ein Bekenntnis (tacite) und ihr nochmals die Beinschrauben angelegt – aber ohne Ergebnis.

Freitag den 5. März wurde sie in Güte hervorgerufen aber es war mit ihr nicht fruchtbares anzufangen, also ist sie an den Folterort geführt worden. Am Folterort ist abermals lange und viel zugesprochen worden und sie am Ende zum Zug und zum Helmschneiden (dabei wurden Schnüre um den Kopf gebunden und so stark zusammengezogen, dass sie ins Fleisch schnitten, tiefe Wunden und Schmerzen verursachten) gefesselt. Sie wurde über sich gezogen und Helmgeschnitten, aber ohne Frucht (…)

Sie wurde abermals zum Verhör gefordert und befragt, wie lange es her sei, dass sie in dieses Laster gekommen ist. Die sagt, sie wolle ihre Seele nicht freiwillig verdammen, denn so wahr Gott gerecht sei, so könne sie nichts bekennen. Deswegen ist sie zum Schrecken in das Gewölbe geführt, zum Zug gebunden und das Gewicht angehängt worden (durch Gewichte wurden beim Hochziehen zusätzlich starke Schmerzen verursacht).

Montag, den 8. März ist die Bonschabin wieder hervorgerufen worden. Die bleibt bei ihrer Halsstarrigkeit und teilt mit, sie könne nichts bekennen, sondern diejenigen Personen, die sie angegeben haben, die haben es aus Neid getan. Deswegen wurde M. Matthes gerufen und sie zum Terror hinunter geführt, zum Rückensägen (Bugglsegen) gefesselt worden. Sie will nicht heraus mit der Sprache, deswegen abgeführt und verwahrt (…)

9. März  (…)  ist zum Folterort geführt und ihr nochmals stark zugeredet worden.

(…) Nach vergeblichem Zusprechen ist sie zum Zug gebunden, über sich gezogen und sind etwa drei bis vier Hasensprünge mit ihr gemacht worden und endlich das Helmschneiden mit Anhängung des Gewichts (…)“  (bei „Hasensprüngen“ wurde die an den Armen hochgezogene Frau mit Schwung bis kurz vor dem Boden herabgelassen und wieder hochgezogen, sodass besonders starke Schmerzen entstanden und die Arme ausgekugelt wurden).
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(Auszug aus den „Abschriften  von Eichstädter Original-Hexen-Protokollen, Gesammelt und geschrieben von Joseph Brems, Herzoglich Leuchtenbergischer Hauptkaßier in  Eichstädt 1840“, im Stadtarchiv Eichstätt. Transskript und Anmerkungen: Wolfram P. Kastner)

Nach 20 Tagen brutaler Folter und Kerker war die selbstbewusste Frau zerbrochen und gestand alles, was ihr vorgesagt wurde: Wetterzauber, Kinderausgraben, Coitus mit dem „bösen Feind“, Schadzauber mit Pulver und Salben an Menschen und Tieren und nennt unter Folterandrohung 34 „Gespielen“, an denen sich die fürstbischöflichen Commissare in der Folge vergingen.

Ursula Bonschab wurde am 8. Mai 1627 „von Rechts wegen“ und von Gnaden des Fürstbischofs Westerstetten mit dem Schwert der Kopf angeschlagen und sie anschließend verbrannt. Ihr beträchtliches Vermögen vom Fürstbischof, seinen Terrorkommissaren, Foltermeister und Henkern geraubt.