Artikel 261 des schweizerischen Strafgesetzbuches erklärt das Verspotten oder Beschimpfen religiöser Überzeugungen zum Delikt. Er kommt bis heute zur Anwendung, wie jüngst ein Prozess gegen eine Zürcher Politikerin zeigte.
Am 10. Dezember, dem UN-Tag der Menschenrechte, veranstaltete der Schweinfurter Bund für Geistesfreiheit im Saal der Disharmonie Schweinfurt einen Abend zum international anerkannten und mit Ehrungen ausgezeichneten fränkischen Kirchenkritiker und Philosophen Karlheinz Deschner aus Haßfurt. Fundierte Referentin war Ricarda Hinz aus dem Vorstand des Düsseldorfer Aufklärungsdienstes, die über Text, Bild und Film anschaulich Leben und Wirken Deschners würdigte.
Mit "Ödipus Exzellenz" sollte die neue Spielzeit am Theater Osnabrück eröffnet werden. Doch überraschend strich Intendant Ulrich Mokrusch das Stück aus dem Spielplan – um zu verhindern, dass "Elemente der katholischen Liturgie im Kontext eines Stückes über sexualisierte Gewalt und deren Vertuschung innerhalb der Kirche auf der Bühne" gezeigt werden. Eine Entscheidung, die für Diskussionen sorgt.
Mehrere Dutzend Hassmails, aber auch viel Lob gab es für die Mottowagen von Jacques Tilly im Düsseldorfer Rosenmontagszug. Vor allem an einem provokanten Wagen zur AfD entzündete sich die Kritik. Bis hin zu Vorwürfen, der Künstler habe sich durch eine Hakenkreuz-Darstellung strafbar gemacht.
Je schlechter die Zeiten, desto besser die Satire: Stolze vierzehn politische Mottowagen hat das Team um den Bildhauer und Beirat der Giordano-Bruno-Stiftung Jacques Tilly diesmal auf die Straße gebracht – ein neuer Rekord. Stoff genug gab es wahrlich.