BONN: (hpd) Angesichts der erschreckenden Brutalität der Serienmorde des “Nationalsozialistischen Untergrundes” (NSU) geraten andere Verbrechen der rechtsterroristischen Zelle mitunter aus dem Blick. Dazu gehört auch der Nagelbomben-Anschlag vom 9. Juni 2004 in Köln, bei dem 22 Menschen verletzt wurden.
Die Erinnerung an diese Untat ist nicht nur durch den formalen Anlass des zehnjährigen Jahrestages notwendig. Denn hier lässt sich ein besonderes Gewaltverständnis erkennen, welches keineswegs erstmals einen rechtsterroristischen Anschlag prägte. Um diesen Gesichtspunkt besser zu veranschaulichen, bedarf es zunächst einer Rekonstruktion der Ereignisse: An jenem Tag hielt eine Überwachungskamera einen Mann mit einer tief ins Gesicht gezogenen Kopfbedeckung fest, welcher ein Fahrrad mit einem Hartschalenkoffer auf dem Gepäckträger in Richtung der Keupstrasse schob und dort vor einem Friseurladen abstellte. Um 15.56 Uhr erfolgte mit lautem Geräusch eine Explosion, die durch das Streuen der im Sprengsatz enthaltenen Nägel zu den vielen Verletzten führt.
Da es weder eine Bekennung gab noch die Täter identifiziert werden konnten, tappten die Ermittler bis zur Aufdeckung des NSU in der Folge des 4. November 2011 im Dunkeln. Wie sich später herausstellte, hatten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die Tat minuziös vorbereitet. Beide waren, wie bei ihren vorherigen Morden, mit eigenen Fahrrädern unterwegs. Dies belegen weitere Aufnahmen der erwähnten Überwachungskamera. Das Fahrrad, das zum Transport der Bombe diente, hatte man zuvor bei einem Discounter erworben. Auf ihm befand sich eine mit Schwarzpulver gefüllte Gasflasche, worin auch die erwähnten Nägel enthalten waren. Nachdem das Fahrrad mit der Bombe vor dem Friseurladen abgestellt worden war, erfolgte aus sicherer Nähe über eine handelsübliche Funkfernsteuerung die Explosion. Später brüsteten sich Böhnardt und Mundlos mit dieser Tat in ihrer “Paulchen Panther”-DVD, worin mit höhnischer Kommentierung seinerzeitige Medien-Bilder von dem Anschlag in der Keupstraße in dem Kölner Stadtteil Mühlheim gezeigt wurden.
Bei diesem Ereignis stellen sich aus analytischer Sicht zwei wichtige Fragen: Hätte man einen rechtsextremistischen Hintergrund nicht stärker vermuten können? Und: Worin besteht die Besonderheit dieser Tat als Akt terroristischen Vorgehens? Zunächst zum letztgenannten Aspekt: Die genutzte Bombe macht deutlich, dass es sich hier mehr um “Amateur-Bombenbauer” handelte, welche mit relativ leicht zugänglichen Mitteln den Sprengsatz herstellten. Die genutzten Nägel lassen aber auch vermuten, dass es den Tätern nicht nur um eine schlichte Explosion mit bedrohlicher Wirkung ging. Es sollten gerade zahlreiche Menschen getroffen werden. Dabei hatten die Täter nicht konkrete Individuen, die jeweils Opfer des Anschlags werden sollten, im Visier. Vielmehr musste es die im Augenblick der Explosion gerade zufällig anwesenden Personen in hoher Zahl treffen. Das damit einhergehende Maß an Gewaltintensität und die Unberechenbarkeit der konkreten Opfergruppe stellen demnach eine Besonderheit dieses Rechtsterrorismus dar.
Dafür spricht auch ein Blick über die Grenzen hinaus, hatte es doch schon vor der Entstehung des NSU einen Fall mit Nagelbomben-Anschlägen gegeben: Der britische Neonazi David Copeland führte im April 1999 drei davon in London durch. Dabei lassen sich die Opfergruppen, welche aus politischen Motiven heraus getroffen werden sollten, aus den Orten ableiten: Den ersten Anschlag verübte Copeland auf den Brixton Market, wo sehr viele Schwarze leben. Der zweite Anschlag fand in der Hanbury Street, einer von bengalischen Einwanderern geprägten Gegend, statt. Und den dritte Anschlag führte Copeland auf der Old Compton Street durch, wo Angehörige der Homosexuellen-Szene stark präsent sind. Die jeweiligen Bomben enthielten Sprengstoff aus Feuerwerkskörpern, dann auch jeweils versehen mit Nägeln. Fast 140 Menschen wurden dabei verletzt, drei Menschen starben. Zu den schwer Verletzten gehörte auch ein 23 Monate alter Junge, dem durch die Explosion ein Nagel durch die Stirn ins Gehirn getrieben wurde.
Allein das letztgenannte Beispiel macht erneut die Besonderheit dieser Form der Gewalt von Rechtsterroristen deutlich, spielt doch für sie der Gesichtspunkt der “Vermittelbarkeit” der Taten in die Gesellschaft hinein wie etwa noch bei den Linksterroristen der 1970er Jahre keine Rolle. Indessen soll mit dem vergleichenden Blick auf Copelands Nagelbomben-Anschläge in London 1999 nicht behauptet werden, dass die NSU-Aktivisten dessen Handlungen nachahmten oder als Vorbild betrachteten. Da über viele Details der mörderischen Praxis dieser rechtsterroristischen Zelle immer noch Unklarheit besteht, könnte hier allenfalls spekuliert werden. Entscheidend für den zu erörternden Gesichtspunkt ist, dass die Nutzung von Nagelbomben in Großstädten zur Verletzung von Menschen aus den “Feindgruppen” von Rechtsextremisten 2004 keineswegs ein Novum war. Die Kenntnis des Falls Copeland hätte stärker die Frage aufkommen lassen können, ob man nicht die Ereignisse in Köln im Lichte der Ereignisse in London untersuchen sollte.
Denn ebenso wie die erwähnten Tatorte in der Hauptstadt Großbritanniens für bestimmte soziale Gruppen stehen, steht auch die Keupstraße in Köln-Mühlheim für eine bestimmte soziale Gruppe: Seit den 1970er Jahren mieteten türkischstämmige Menschen dortige Ladenlokale an und bauten eine Art Dienstleistungs- und Handelszentrum mit exotischem Flair auf. Ein Anschlag, der allgemein auf eher zufällig anwesende Menschen und eben nicht auf mehrere Geschäftsleute oder konkrete Personen zielte, musste sich demnach gegen Personen aufgrund ihres türkischstämmigen Hintergrundes richten. Somit hätte eine fremdenfeindliche Motivation von Anfang an auch ohne Bekennerschreiben und Täteridentifizierung als möglicher Hintergrund gelten können. Hinzu kommt noch aus heutiger Sicht, dass sich sehr wohl Parallelen zu den früheren NSU-Morden ergaben: Die Opfer waren Türken, die Täter nutzten Fahrräder. Augenzeugen hatten noch dazu auf Ähnlichkeiten der Mörder mit den Videoaufnahmen von der Keupstraße verwiesen.