Einnahmen der Evangelischen Kirche auch 2013 gestiegen

BERLIN. (fowid/hpd) Nach neuen Veröffentlichungen der Evangelischen Kirche sind die Einnahmen im Vergleich zu 2011 um knapp 3 Prozent (281 Mio. Euro) gestiegen. Während 2009 nur sechs Einnahmegruppierungen ausgewiesen wurden, sind es 2013 bereits 8. Neu sind die Rubriken Investitionszuschüsse, die vorher unter Fördermittel und Zuschüsse eingingen, und Darlehen und Rücklagen, die vorher unter Entgelte, Pachten Zinserträge verbucht wurden.

Die Einnahmen der EKD sind inzwischen in acht Gruppen zusammengefasst, von denen die Kirchensteuer als die wichtigste Einnahmequelle dargestellt wird. Nach der Erhebung der EKD in allen Kirchengemeinden und Gliedkirchen wurden ab 2012 die gesamten Kirchensteuern erfasst. Auf der Ebene der Kirchengemeinden wurden zusätzlich zu den bei den Landeskirchen erfassten Kirchensteuern die “Orts­kirchensteuer”, “Gemeinde­kirchen­steuer” oder “Gemeindegeld” erfasst, was jeweils in den Kirchen­gemeinden verbleibt.

Etwas mehr Transparenz scheint sich hier durchzusetzen, denn die veröffentlichten Beträge stimmen mit denen, die das Statistische Bundesamt ermittelt inzwischen überein.

In den letzten beiden Jahren wurden trotz sinkender Kirchenmitgliedszahlen 1.209 Mio Euro Kirchensteuern mehr eingenommen als 2011, dadurch ist der Anteil an den Gesamt­einnahmen von 40 auf 50 Prozent gestiegen und macht damit die Haupteinnahmequelle aus.

Die auf älteren Rechtstiteln beruhenden ‘Staatsdotationen’ sind mittlerweile auf 264 Mio. Euro gestiegenen. Die öffentlichen Fördermittel und Zuschüsse von Dritten werden mit 1.950 Mio. Euro einzeln ausgewiesen. Ebenso die Entgelte für Kirchliche Dienstleistungen in Höhe von 1.260 Mio Euro. Damit ist nicht sofort ersichtlich, dass die insgesamt ausgewiesenen Steuergelder auf über 2 Mrd. Euro gestiegen sind. Die noch in den vergangenen Jahren praktizierte Zusammenfassung von sehr verschiedenen Einnahmen wie Mieten, Pachten, Betriebskostenerstattungen, Zinserträge und Einnahmen für kirchliche Dienstleistungen ist jetzt etwas mehr aufgeschlüsselt, so dass diese Zahlen gegenüber den Kirchensteuern kleiner wirken.

Die Ausgaben sind dagegen erheblich differenzierter dargestellt, was tabellarisch und optisch den Eindruck erweckt, als seien die Ausgaben höher als die Einnahmen.

Dabei werden dann reine Ausgabengruppen gebildet, deren Aussage z. T. einfach falsch ist. So wird z. B. für Kindertages­stätten angegeben, dass die EKD, ihre Gliedkirchen und Kirchen­gemeinden insgesamt 1.900 Mio. Euro (oder 18,5 Prozent aller Ausgaben) dafür ausgegeben haben. Dabei wird unterschlagen, dass von diesen Aufwendungen ca. 1,35 Mrd. Euro staatliche Finanzierungen (abzüglich der Rückflüsse) sind und 285 Mio. Euro Elternbeiträge, so dass für die kirchlichen Träger nur noch 265 Mio. Euro als Eigenanteil bestehen bleiben. Das sind von der gesamten Finanzierung der Kindertagesstätten nur noch 13,9 Prozent und von allen Ausgaben nur noch 2,6 Prozent.

Ausgaben der EKD
Ausgaben der EKD

Die Mehreinnahmen wurden vorwiegend für die Bereiche Versorgung und Rücklagen verwendet (Steigerung um 18 bzw. 14 Prozentpunkte - ca. 100 Mio. Euro - gegenüber 2012). Für den Pfarr­dienst und Religionsunterricht, sowie für Kinder­tages­stätten wurde da vergleichsweise weniger eingesetzt (ca. 50 Mio Euro jeweils mehr als 2012). Wobei zu berücksichtigen ist, dass es 92 Kinder­tagesstätten mehr in evangelischer Trägerschaft als im Jahr 2012 gibt. Pro Kindertages­stätte wurden 2013 rund 221 Tausend Euro aufgewendet, etwas mehr als 2012 (218 Tausend Euro).

Dabei lässt sich dennoch in den letzten Jahren die Tendenz feststellen, das die Kirchen die ohnehin geringen Eigenbeiträge noch weiter zurückfahren, sogar mit Schließung drohen, wenn der Staat nicht mehr Gelder bereitstellt. Tatsächlich werden die Kindergärten nach Recherchen von Ullrich Schauen je nach Bundesland zwischen 80 und 100 Prozent durch den Staat bezuschusst. In Nordrhein-Westfalen sind es 88 Prozent und in Hamburg sogar 100 Prozent der Kosten, die der Staat übernimmt.

In diesen Einnahmen und Ausgaben sind zum Beispiel die Theologischen Fakultäten und weitere kirchliche Einrichtungen nicht erfasst, die vollständig aus Steuergeldern finanziert werden. Auch die hoch bezuschussten Kirchentage, sowie die Hilfswerke werden nicht berücksichtigt, da sie als selbstständige Rechtsträger gelten und nicht zur verfassten Kirche gehören.