Kommentar

Das Schweigen zum Fall Assange

Julian Assange
Julian Assange

Julian Assange und Alexej Nawalny sind beide Opfer von politischer Verfolgung und Willkürjustiz. Doch sie erfahren unterschiedliche Solidarität. Das sollten wir nicht akzeptieren.

Im April 2010 veröffentlichte Julian Assange auf der von ihm gegründeten Plattform WikiLeaks ein Video der US-Streitkräfte. Darin ist zu sehen, wie ein Kampfhubschrauber im Juli 2007 in Bagdad einen Angriff auf eine Gruppe Iraker fliegt. Die Männer sind Zivilisten, es sind Kinder dabei. Zahlreiche Menschen sterben. Später veröffentlichte WikiLeaks Dokumente des US-Militärs zum Krieg in Afghanistan. Assange argumentiert, dass diese Papiere Menschenrechtsverletzungen belegten. Seither wird er von den USA wegen Spionage verfolgt. Seit 2019 ist Assange – obwohl in bedenklichem Gesundheitszustand – in einem Londoner Hochsicherheitsgefängnis inhaftiert. Ohne ein rechtsgültiges Urteil. Die USA fordern seither seine Auslieferung.

Nun hat ein britisches Gericht Mitte April die Auslieferung von Julian Assange an die USA formell genehmigt. Nach dem Beschluss des Gerichts haben seine Anwälte bis zum 18. Mai 2022 Zeit, Innenministerin Patel eine Eingabe vorzulegen. Bei ihr liegt die endgültige Entscheidung über Assanges Auslieferung. Mehrere Menschenrechtsorganisationen, darunter auch Reporter ohne Grenzen (RSF) und mehrere PEN-Clubs, haben die britische Regierung mittlerweile aufgefordert, den Wikileaks-Gründer Julian Assange nicht an die USA auszuliefern. Allzu große Hoffnungen sollten sie sich nicht machen.

Was sagt die Europäische Union zum Fall Assange? Was tut sie für den WikiLeaks-Gründer und Whistleblower, dem in den USA bis zu 175 Jahre Haft drohen? Die EU schweigt. Weder die eigentlich zuständigen EU-Kommissare Věra Jourová und Didier Reynders noch Ratspräsident Charles Michel wollen den Fall kommentieren. Auch das Europaparlament sagt nichts dazu. Ein skandalöses Schweigen, dem sich mittlerweile auch die deutsche Politik angeschlossen hat. Von der Ampel-Bundesregierung wird verlautbart: Die Zuständigkeit liege bei der britischen Justiz. Ein beschämendes Wegducken.

Solange sie in der Opposition saß bezog etwa Grünen-Chefin Annalena Baerbock klar Stellung für Assange. Nun als Außenministerin nimmt sie sich in der Sache zumindest öffentlich wahrnehmbar zurück.

Anders als im Fall Alexej Nawalny. Als der oppositionelle Bürgerrechtler nach einem Giftanschlag des russischen Geheimdienstes von einem Gericht wegen "Unterschlagung und Geldwäsche" für dreieinhalb Jahren in ein berüchtigtes Straflager weggesperrt wurde, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, das Urteil sei willkürlich und politisch motiviert. Der britische Außenminister Dominic Raab sprach von einem "perversen Urteil". Auch deutsche Politiker sprachen von einem Terror-Urteil, mit dem der Mensch Nawalny vernichtet werden solle.

Nawalny und Assange – beide sind Opfer von politischer Verfolgung und Willkürjustiz. Doch während Nawalny Unterstützung und Solidarität bei den Regierungen Europas findet, herrscht Schweigen zu Assange. Ganz gleich, wie man zu den politischen Ansichten und Aktionen des Gründers von WikiLeaks steht: Ein Spion im Sinne der Anklage aus den USA ist er nicht. Die EU sollte hier für europäische Werte wie die Meinungs- und Pressefreiheit eintreten und Assange vor dem Vorwurf der Spionage verteidigen. Denn wer die jahrelange illegale Inhaftierung von Assange rechtfertigt, der erteilt der US-Regierung einen Freibrief, alle Journalisten weltweit zukünftig mit Verfolgung zu bedrohen, die in den Besitz amerikanischer Geheimdokumente kommen und darüber berichten.

Nawalny und Assange – beide sind politische Gefangene. Zweierlei Maß darf es nicht geben. Menschenrechte sind unteilbar, gleich ob es aktuell die Verfolgung russischer Kriegsverbrechen in der Ukraine oder amerikanische Menschenrechtsverletzungen betrifft, wie sie im Irak oder in Afghanistan geschahen. Das schulden wir den Opfern – und unserer eigenen Glaubwürdigkeit.

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Kommentare (13)

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Di. 26 Apr 2022 - 16:30

Der Artikel von Helmut Ortner sagt alles was man zu diesen Vorgängen sagen kann und muss. Zweierlei Mass für ein und dieselbe Anschauung darf es nicht geben, Menschenrecht muss Universell sein und ohne politische Rechthaberei beurteilt werden.
Solange dies nicht gelingt, sind wir von realen Menschenrechten weit entfernt.
Der hpd und alle Menschenrechts Vereinigungen arbeiten daran, unter anderem auch ich mit meinen Veröffentlichungen im Buchhandel.

Nein - es ist nicht alles, was zum Fall Assange zu sagen ist.
Die hier zu Recht gerügten multiplen Standards werden in der Welt
als Teil des kulturellen Verfalls des "Westens" wahrgenommen:

Vor längerer Zeit schrieb ich an die damalige
Chefanklägerin Fatou Bensouda des Internationalen
Strafgerichtshofs (ICC) wegen der durch den
UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer erhobenen
Vorwürfe psychischer Folter an Julian Assange.
Eine Antwort kam nicht, was bei Bezugnahme auf eine
Petition mit zahlreichen Unterzeichnern nicht so
überraschend ist. Es mag auch mit den beschränkten
Mitteln des ICC zu tun haben.

Was ich nicht wusste - die Chefanklägerin stand damals
auf der US-Sanktionsliste
(Einfrieren ihrer Bankguthaben, Einreisesperre), weil sie
zu vermuteten US-Kriegsverbrechen in Afghanistan ermitteln wollte.

Aktuell findet sich in den Reihen einer großen Militärkoalition
die Bereitschaft, den ICC (u.a.) finanziell zu unterstützen
bei der Aufklärung von vermuteten russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine.
Die auf den ersten Blick noble Geste kommt nicht überall gut an:

https://www.aljazeera.com/opinions/2022/4/7/should-the-icc-accept-western-funding-for-its-probe-in-ukraine

Mit partieller Unterstützung anstelle einer dauerhaften
Finanzierung aller Aufgaben des ICC wird Gerechtigkeit
selektiv ausgeübt. Machen wir uns zu willfährigen Handlangern
der besten Demokratie, die sich für Geld kaufen lässt?

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Di. 26 Apr 2022 - 16:38

Na na na, Helmut Ortner, wollen wir da in den gegenwärtig 'schwierigen' Zeiten etwa den Westen kritisieren? Das könnte einen Shitstorm provozieren...

pi (nicht überprüft)

Do. 28 Apr 2022 - 11:33

Antwort auf von Hans Trutnau (nicht überprüft)

Gerade in schwierigen Zeiten muss man zeigen, dass Dissens und Meinungsfreiheit ein wichtiger Wert ist. Wir hören ja auch nicht auf, die Türkei zu kritisieren (Osman-Kawara-Urteil u.v.m.), weil wir auf sie angewiesen sind. Ja, ab und zu muss man realpolitisch Konzessionen machen, aber aussprechen muss man es!

H. Lambert (nicht überprüft)

Di. 26 Apr 2022 - 19:27

Ich finde die Gleichsetzung von Assange und Navalny nicht gerechtfertigt. Die Schlussfolgerungen daraus somit fragwürdig.
"Unterschiedliches Maß darf es nicht geben..." Muss es geben angesichts der unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Damit ist nicht gesagt, dass Assange gerecht behandelt wurde oder wird.

Sie haben recht.

Assange hat sich seiner Zeit mittels Flucht in eine Botschaft einem Justizverfahren in einem demokratischen Rechtsstaat entzogen.

Das machte es für die EU von Beginn an schwierig, für ihn Stellung zu beziehen, eigentlich sogar unmöglich.
Bei Nawalny spielt vermutlich auch die psychologische Komponente eine große Rolle: Helden und Märtyrer werden allgemein bewundert.

Trotzdem ist eine Auslieferung von Assange natürlich nicht gerecht und m.E. eine Bankrotterklärung an die Meinungs- und Pressefreiheit.

pi (nicht überprüft)

Do. 28 Apr 2022 - 11:29

Antwort auf von Manfred H. (nicht überprüft)

Das schwedische Verfahren ist im Nachhinein von vielen Seiten (u.a. UN-Sonderberichterstatter über Folter Nils Melzer) als dubios bezeichnet worden, die Vorwürfe von dort waren vergleichsweise läppisch und die Flucht zum Schutz des eigenen Lebens daher verständlich. Es ist für uns ungewohnt Länder wie Schweden und GB und USA mit massivem juristischen Unrecht in Verbindung zu bringen (wie bei Snowden, Guardian, Morales etc. auch schon), aber das sollte uns nicht abhalten die Dinge beim Namen zu nennen – gerade jetzt, wo wir als „Westen“ wieder mal eine Vorbildfunktion haben wollen.

Ja, aber wir müssen nunmal die Rechtsordnungen hier akzeptieren, bessere haben wir eben nicht.

Mein Nachbar, ein netter älterer Herr von achtzig Jahren, wurde von der fünfundsechzigjährigen Dame über uns wegen sexueller Belästigung angezeigt. Vermutlich handelte es sich auch um eine eher läppische Angelegenheit, aber es kam zu einer Gerichtsverhandlung. Da musste er dann eben durch.

Unechter Pole (nicht überprüft)

Di. 26 Apr 2022 - 20:20

Es besteht ein gravierender Unterschied zwischen Nawalny und Assange. Es gilt allgemein als völlig unangebracht, dass Russland von eigenem Staatsbürger Treue erwartet. Hingegen wird es ja als normal angenommen, dass die USA von Ausländern besondere Treue verlangen.

Statt einäugiger Blindheit (ganz gleich, auf welcher Seite!) unterschiedsloses Eintreten für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – so fasse ich den Artikel von Helmut Ortner auf und kann nur zustimmen.

Was für Russland als „unangebracht“ angesehen wird, ist nicht, „dass Russland von eigenem Staatsbürger Treue erwartet.“ Was als „unangebracht“ angesehen wird, ist u.A. Folgendes:

2004 Anna Politkowskaja (mutmaßlicher Vergiftungsversuch im Flugzeug, Blutprobe vernichtet)
2006 Anna Politkowskaja, Moskau (mit 5 Schüssen im Fahrstuhl ihrer Wohnung - an Putins 54. Geburtstag)
2006 Alexander Litwinenko, London (Vergiftung mit radioaktivem Polonium im Tee)
2012 Alexander Perepilichny (Tod beim Joggen, Vergiftung nachweisbar)
2015 Boris Nemzow, Moskau (von hinten erschossen 200 m vom Kreml entfernt)
2015 Wladimir Kara-Mursa, Moskau (Mitarbeiter von Nemzow, Vergiftungsversuch 3 Monate nach dessen Ermordung)
2017 Wladimir Kara-Mursa, Moskau (erneuter Vergiftungsversuch)
2018 Sergei und Kulia Skripal, Salisbury, England (Anschlag mit dem sowjetischen Militärkampfstoff Nowitschok)
2018 Pjotr Wersilow, Moskau (Vergiftung mit Symptomen ähnlich Nawalny)
2019 Zelimkhan Khangoshvili, Berlin, im Kleinen Tiergarten (von Fahradfahrer mit 3 Schüssen)
2020 Alexej Nawalny (Anschlag im Flugzeug mit dem sowjetischen Militärkampfstoff Nowitschok)
Nawalny geht es aber so schlecht heute nicht – nach einem (allerdings illegalen) Erholungsaufenthalt im Ausland ist er längst wieder daheim und in Arbeit...

Dies lediglich als einige der prominenteren Fälle und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

All das ändert in meinen Augen absolut nichts am jämmerlichen Schmierentheater, dass die englische Justiz gerade mit Julian Assange aufführt, und am Untergraben der eigenen Rechtsstaatlichkeit im Sinne „guter partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den USA“.
So nähert sich England dem Niveau an Rechtsstaatlichkeit, das Assange in Bezug auf die USA aufzudecken half...

Michael Fischer (nicht überprüft)

Mi. 27 Apr 2022 - 14:58

Ich weiß nicht, ob das Europäische Parlament hier der richtige Adressat ist.

Aus Wikipedia: "Die Aufgaben des Europäischen Parlaments sind in Art. 14 EU-Vertrag beschrieben. Demzufolge wird das Parlament gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber tätig, übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus und nimmt die politische Kontrolle wahr. Des Weiteren soll es beratend tätig werden und den Kommissionspräsidenten wählen."

Von daher hätte ich gesagt, die machen eigentlich andere Dinge.

Vermutlich fällt die Causa Assange eher in die Befugnisse des Europarates, und tatsächlich findet sich wieder in der Wikipedia: "Die Parlamentarische Versammlung des Europarates votierte im Januar 2020 einstimmig für die "sofortige Freilassung" von Julian Assange sowie die Verhinderung seiner Auslieferung in die USA."

Helmut Ortner

Der Autor (1950) ist Beiratsmitglied der Giordano-Bruno-Stiftung. Er hat zahlreiche Bücher veröffentlicht, die in über 14 Sprachen erschienen sind. Zuletzt: "EXIT. Warum wir weniger Religion brauchen – Eine Abrechnung", mit Beiträgen von namhaften Köpfen der säkularen Szene. Nomen Verlag, Frankfurt 2019.

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