Wo ist die Demokratie abgeblieben
Die teure staatliche Rettung der IKB wurde von Peer Steinbrück ohne Parlamentsbeschluss vorangetrieben. Mit Hilfe der Deutschen Bank hat er die Offenlegung der genauen Details der Lage und der Rettung der IKB verhindert. Die Veröffentlichung der Gläubigerliste der Hypo Real Estate hat er ebenso verhindert, wie er nur unvollständige oder geschwärzte Unterlagen den Abgeordneten im Untersuchungsausschuss des Bundestages vorlegte. Die Kontrollkommission wurde nur bruchstückhaft informiert und die Mitglieder unterliegen einer strafbewehrten Geheimhaltung und dürfen nicht in die Bankbücher Einblick nehmen.
Die Bundesregierung hat zusammen mit den Interessenvertretern der Banken den Deutschen Bundestages entmachtet. Der ehemalige Abteilungsleiter im Bundesministerium der Finanzen Jörg Asmussen, der neben seiner Tätigkeit im Ministerium als Lobbyist für Verbriefungsprodukte wirkte hat daran tatkräftig mitgewirkt. Unter Peer Steinbrück wurde er zum Staatssekretär und zum Leiter des Lenkungsausschusses der Finanzmarktstabilisierungsanstalt befördert und wurde auch nach 2009 im Amt belassen.
Durch Steinbrück wurde der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) mit einem Volumen von bis zu 480 Milliarden Euro geschaffen und aus dem Bundeshaushalt ausgegliedert. Damit unterliegt er nicht mehr der Entscheidungshoheit des Bundestages und wird de facto überwiegend von Bankiers geleitet. Die Haushaltshoheit des Parlaments wird damit ausgehebelt. Den Abgeordneten und der Öffentlichkeit wird verheimlicht, nach welchen Kriterien der Staat das Geld für die Rettung der Banken ausgibt.
Bis heute hält die Regierung die Namen der Gläubiger geheim, die auf Staatskosten bedient wurden. Die Bürger müssen bluten, aber für wen, das sollen sie nicht wissen.
Ohnmacht des Rechtssystems
Die originäre Aufgabe des Rechts ist der Schutz des friedlichen Zusammenlebens der Menschen. Kaum etwas anderes aber hat in jüngerer Zeit den inneren Frieden der Gesellschaft so zerrüttet wie die Finanzkrise. Die Wiedergutmachung eines Schadens gehört eigentlich zu den grundlegenden Rechtsprinzipien. Die Straftatbestände der Untreue, des Betrugs, der Hehlerei und der Erpressung sind erfüllt, doch das Strafrecht greift nicht. Gegen Systemkriminalität gibt es offenbar kein Sanktionen. Die wenigen bisherigen Strafverfahren lassen nicht erkennen, dass sich ein Bankvorstand oder ein Politiker für die eingetretene Verluste verantworten müsste. Polizei, Staatsanwaltschaften, Richter sind maßlos überfordert, einzelnen Verantwortlichen Rechtswidrigkeit und Schuld nachzuweisen. Zwischen Strafjustiz und den Bankern besteht ohnehin keine Chancengleichheit. Die Banker rücken mit unzähligen höchstbezahlter Anwälte an, dagegen sind die Staatsanwälte meist machtlos.
Dem „too big to fail“ folgt das „too big for justice“
Und wenn tatsächlich mal einer verurteilt wird, wird dies spätestens in einem Revisionsprozess wieder aufgehoben. Sie haben dabei gute Chancen, denn die Richter können nicht zweifelsfrei nachweisen, dass den Angeklagten eine Einsicht in ihr unrechtes Tun möglich war.
Und auch die Wirtschaftswissenschaft hat nicht nur die Prinzipien der Wissenschaftlichkeit verraten, viele sogenannte „unabhängige“ Experten werden direkt von der Finanzwirtschaft bezahlt.
Das Volk schaut dem Treiben der Banken und Regierung ohnmächtig zu und kann kaum verhindern, dass diese den Bürgern immer tiefer in die Taschen greifen. Aber Ohnmacht lässt Initiativen erlahmen, macht depressiv und apathisch. Das darf sich kein Volk bieten lassen. Das wäre tödlich für unser demokratisches Gemeinwesen.
Doppeltes Spiel
Mit dem Entwurf für das Gesetz zur Einrichtung des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) beauftragte der ehemalige Finanzminister die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, die zahlreiche Mandate für Banken wahrnimmt. Auch den Entwurf des Gesetzes zur Verstaatlichung der Hypo Real Estate vergab man nicht an das eigene Ministerium, sondern wiederum und ohne Ausschreibung an die Kanzlei Freshfields.
Die Nutzung fremden Sachverstands kann man doch nicht einfach hinnehmen, ohne die Texte zu hinterfragen und die zuständigen Minister keine eigene Entscheidung dazu treffen. Die Kanzlei Freshfields spielte dazu eine Doppelrolle, indem sie einerseits im Auftrag der Bundesregierung bei der Formulierung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes mitgewirkt hat und andererseits zahlreiche Banken zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz beraten hat. Angesichts dieses massiven Interessenkonflikts hätte der Kanzlei keine so entscheidende Rolle bei der Ausarbeitung des Gesetzes zugesprochen werden dürfen. Die Regierung suggerierte vor allem im Zusammenhang mit der HRE-Rettung, dass die privaten Banken an den Kosten beteiligt würden. Tatsächlich aber erfolgte die Zusage der Banken für Rettungskredite erst nach den Zusagen des Bundes. Die Banken haben also lediglich ein bestens abgesichertes Kreditgeschäft gemacht, das ihnen viele Millionen Gewinn beschert.
Die Bundesregierung vertuschte außerdem, dass die unter „Rechts- und Fachaufsicht“ des BMF stehenden Aufsichtsbehörden trotz vollständiger Information über die Risiken der HRE komplett versagt haben.
Unter Deutschlands Wirtschaftswissenschaftlern gilt die vorherrschende Meinung, dass die Finanzmärkte zu einer angemessenen Preisbildung führen, dass sich der Staat sich aus den Märkten möglichst herauszuhalten hat und der freie Wettbewerb zu „effizienten“ Ergebnissen führt. Seit Jahrzehnten haben die Wirtschaftsweisen des Sachverständigenrates, die Konjunkturforschungsinstitute und die allermeisten wirtschaftswissenschaftlichen Lehrstühle nichts Wichtigeres zu tun, als dieses Dogma zu verteidigen und der Politik anzudienen.
Lohndumping, Unternehmenssteuersenkungen, Deregulierung, Flexibilisierung. Privatisierung und schwacher Sozialstaat galten als die Erfolgsrezepte im Standortwettbewerb. Diese Rezepte galten als „alternativlos“ bzw. „objektiv notwendig“. Jedem Scheitern folgte nur eine Erhöhung der Dosis der alten Rezeptur.





