Nachdem im Mai 2018 bereits Dr. Jérome Segal und Seyran Ateş "Botschafter für die genitale Selbstbestimmung" wurden, wird der Verein "intaktiv" nun auch von der Menschenrechtsaktivistin Mina Ahadi sowie der Sexualtherapeutin Ann-Marlene Henning unterstützt.
Seit über zehn Jahren spülen westliche staatliche und nichtstaatliche Hilfsorganisationen enorme Gelder in afrikanische Länder, die explizit dafür vorgesehen sind, möglichst viele männliche Afrikaner einer Vorhautamputation ("Beschneidung") zu unterziehen.
Sechs deutsche Ärzteverbände fordern ein neues Nachdenken über die Vorhautbeschneidung. Sie haben eine neue ärztliche Leitlinie zu Vorhautverengungen (Phimose) herausgebracht. Darin wird empfohlen, eine Operation nicht voreilig oder vorbeugend durchzuführen. Somit müsse der
§ 1631d BGB erneut hinterfragt werden.
Seyran Ateş und Dr. Jérôme Segal erweitern ab sofort den Kreis der prominenten und fachkundigen Botschafter/innen des gemeinnützigen Vereins intaktiv und unterstützen damit dessen Arbeit für das Recht aller Kinder auf genitale Selbstbestimmung.
Auf der diesjährigen Kundgebung zum Weltweiten Tag der Genitalen Selbstbestimmung in Köln sprach unter anderem auch Victor Schiering, der Vorsitzende von MOGiS e. V. – Eine Stimme für Betroffene. Der hpd dokumentiert die komplette Rede.
Am 7. Mai wurde in Köln der Jahrestag des "Kölner Beschneidungsurteils" vom 7. Mai 2012, in dem das Landgericht Köln die rituell vollzogene "Beschneidung" eines Jungen als unrechtmäßige Körperverletzung klarstellte, mit einer Demonstration und Kundgebung gefeiert.
Am 7. Mai jährt sich die Verkündung des "Kölner Urteils" zum sechsten Mal. Dieses hatte 2012 auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen, indem es eine medizinisch nicht indizierte Vorhautentfernung ("Beschneidung") eines Jungen als eine strafbare Körperverletzung bewertete.
Wer die Beschneidung an männlichen Säuglingen lernen möchte, findet hierfür bei Amazon ein entsprechendes Übungs-Set mit Gummi-Penissen und Skalpellen. Seit neuestem allerdings nicht mehr in Großbritannien. Nach einem eindringlichen Brief der National Secular Society nahm Amazon UK das Beschneidungs-Set aus dem Programm.
Zum fünften Jahrestag der Abstimmung im Deutschen Bundestag zur Neuregelung der Rechtmäßigkeit nicht medizinisch indizierter Vorhautentfernungen an Jungen äußern Ärztevertretungen und Kinderschutzverbände erneut Kritik an der geltenden gesetzlichen Regelung. Ihr Fazit: Die Politik muss sich den Konsequenzen des von ihr beschlossenen Gesetzes für die betroffenen Kinder stellen. Es gelte, hier endlich in einen breiten gesellschaftlichen Dialog für Wege zu umfassendem Schutz von Kindern unabhängig vom Geschlecht zu treten.
Dr. Necla Kelek und Ralf König erweitern ab sofort – nach Angelika Bergmann-Kallwass, Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg, Dr. Nadja Hermann, Prof. Dr. Matthias Franz und Ulla Barreto – den Kreis der prominenten und fachkundigen Botschafter/innen des gemeinnützigen Vereins intaktiv, um dessen Arbeit für das Recht aller Kinder auf genitale Selbstbestimmung zu unterstützen.
Am Dienstag dieser Woche wurde vor dem Strafgericht in Berlin über die religiös motivierte Beschneidung eines siebenjährigen Jungen verhandelt. Es ging um die Nichteinhaltung der Regelungen des im Jahr 2012 – nach dem bekannten Urteil des Landgerichts Köln – neu geschaffenen Paragrafen 1631d BGB. Der hpd sprach über den Prozeß mit dem Berliner Rechtsanwalt Walter Otte, der im Auftrag der Mutter die Nebenklage vertritt.
Ein 7-Jähriger Junge wurde in Berlin einer medizinisch nicht notwendigen Vorhautamputation unterzogen. Die dafür in 1631d BGB als zwingend notwendig genannten Bedingungen wurden dabei gleich mehrfach missachtet.
Am 5. Jahrestag des "Kölner Urteils" sprach unter anderem auch der Vorstandssprecher der Giordano Bruno Stiftung (GBS), Michael Schmidt-Salomon, auf der Kundgebung gegen die Genitalverstümmlung. Der hpd dokumentiert seine Rede in voller Länge.
Am 7. Mai jährte sich zum fünften Mal das Urteil des Landgerichts Köln, das die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von Jungen als Körperverletzung und strafbare Handlung wertete. Anlässlich dieses Jahrestages rief ein breites Bündnis von Organisationen zu einer Demo für das Recht der Kinder auf genitale Selbstbestimmung auf. Als "Worldwide Day Of Genital Autonomy" ist dieses Ereignis inzwischen weltweit zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes - unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition - geworden.
Der Jahrestag des Kölner "Beschneidungsurteils" wird als "Welttag der Genitalen Selbstbestimmung" gefeiert und das aktuell im fünften Jahr. Entstanden ist seither ein internationales Bündnis, unterstützt von 44 Kinder-, Menschen- und Frauenrechtsorganisationen aus elf Ländern und fünf Kontinenten. Die Forderung ist, die Integrität der Kinder weltweit und unabhängig vom Geschlecht zu gewährleisten.