Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zugunsten eines Chefarztes, der von seinem kirchlichen Arbeitgeber gekündigt worden war. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die verletzte Loyalitätspflicht nur für die katholischen MitarbeiterInnen des Krankenhauses gelte, für alle anderen jedoch nicht.
Die Kündigung eines Chefarztes einer katholischen Klinik wegen einer Wiederheirat kann eine verbotene Diskriminierung darstellen, urteilt der Europäische Gerichtshof. Das Bundesverfassungsgericht sah das anders. Nun war wieder das Bundesarbeitsgericht gefragt. Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin von GerDiA ("Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz") zum Urteil des BAG vom heutigen Tag.
Als "containern" wird das Sammeln noch verwendbarer Lebensmittel aus den Abfalltonnen von Lebensmittelmärkten bezeichnet. Obwohl strafbar, schlägt denen, die Lebensmittel vor der Entsorgung retten, große Sympathie entgegen. Jetzt hat die Verurteilung zweier Studentinnen in Oberbayern die Diskussion darüber, was mit unverkäuflichen Lebensmitteln geschehen soll, neu entfacht.
Christliche Eltern in Hessen hatten gegen die in Deutschland bestehende Schulpflicht verstoßen, indem sie ihre vier Kinder zu Hause unterrichteten. Als Konsequenz hatten die zuständigen Behörden die Kinder und Jugendlichen kurzfristig im Heim untergebracht. Die darauf folgende Klage der Eltern vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung ihres Menschenrechts auf Familienleben scheiterte nun.
Stellen Sie sich vor, einer der ranghöchsten Kardinäle des Vatikan wird von einem weltlichen Gericht des Kindesmissbrauchs für schuldig befunden und die Medien dürfen nicht darüber berichten. Was sich nach dem reißerischen Plot eines Krimis anhört, ist vergangene Woche in Australien tatsächlich geschehen.
Der Münchner Aktionskünstler Wolfram Kastner wurde letzte Woche zur Zahlung von 4.088,34 Euro verurteilt. Das entspricht den Kosten, die bei Reinigung und Reparatur des Jodl-Grabes entstanden. Das Landgericht München I fällte ein Endurteil, gegen das keine Revision mehr eingelegt werden kann. Kastner will aber noch nicht aufgeben, sondern Verfassungsbeschwerde einreichen.
In Michigan hat Richter Bernard Friedman Dr. Jumana Nagarwala und sieben weitere Angeklagte von einem Großteil der Vorwürfe zu weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) bei Minderjährigen und Verschwörung freigesprochen. Er begründete seine Entscheidung damit, dass der Kongress seine Kompetenzen bei einem Verbot der Verstümmelung, welches zur Verhaftung und Anklage von Nagarwala und Co. geführt habe, überschritten habe. Dies falle in den Bereich der Verfassung und müsse von den einzelnen Staaten verboten werden.
Am Dienstag letzter Woche hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden, dass einer Lehrerin fast 6.000 Euro (eineinhalb Monatsgehälter) Entschädigung zustehen. Die Frau hatte geklagt, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht als Lehrerin arbeiten durfte. Zum Ergebnis dieses Rechtsstreites hat die Initiative Pro-Neutralitätsgesetz eine Stellungnahme veröffentlicht.
Das Land Berlin weigerte sich, eine muslimische Informatikerin als Lehrerin einzustellen, weil sie darauf bestand, mit Kopftuch zu unterrichten. Am Dienstag urteilte das Landesarbeitsgericht Berlin, dass das Land Berlin der Muslimin zu Unrecht die Stelle verweigert habe. Rechtsexperten halten das Urteil für verfassungswidrig.
DIGNITAS Deutschland hat am 8. November 2018 bei Berlins Justizsenator Behrend Strafanzeige gegen Gesundheitsminister Jens Spahn eingereicht. Die Sterbehilfeorganisation wirft dem CDU-Gesundheitsminister Meineid und Rechtsbeugung vor.
Nach der Freilassung von Asia Bibi, die wegen Blasphemie verurteilt und Ende Oktober freigesprochen wurde, legten Islamisten Pakistan lahm. Die Regierung hat dem Mob nun nachgegeben und zugesagt, einem Antrag auf Revision des Urteils zuzulassen.
Aasiya Noreen – auch bekannt als Asia Bibi – war im mehrheitlich muslimischen Pakistan vor 8 Jahren wegen Blasphemie zum Tode verurteilt worden. Heute wurde bekannt, dass das oberste Gericht in Pakistan das Urteil gegen Bibi aufgehoben hat. Doch nach ihrer Freilassung muss sie nun damit rechnen, einem Lynchmord zum Opfer zu fallen, denn islamistisches Denken ist in Pakistan weit verbreitet. Ein Politiker, der sich für Bibi eingesetzt hatte, wurde 2011 ermordet. Sein Mörder wird in Pakistan heute als Märtyrer verehrt.
Eine Österreicherin, die Mohammed als Pädophilen bezeichnet hatte, sei hierfür zu Recht von österreichischen Gerichten verurteilt worden. Dies erklärte am vergangenen Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
In einem Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt heute entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber bei Stellenausschreibungen in Zukunft nicht mehr pauschal die Kirchenmitgliedschaft eines Bewerbers fordern dürfen. Mit dem Urteil reagierte das Bundesarbeitsgericht auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom April 2018.
Während man sich in Europa mit einer angemessenen Bestrafung von kirchlichen Missbrauchstätern offenbar noch schwer tut, werden katholische Geistliche in Süd- und Mittelamerika von weltlichen Gerichten inzwischen schwer bestraft. Das zeigt unter anderem ein aktuelles Urteil aus Kolumbien.