Ein Weiterleben als Schaden anzusehen, verbietet sich generell – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt als Grundsatz entschieden. Das heißt: Ärzte müssen zivilrechtlich nicht mit Geld dafür haften, wenn sie einen Patienten etwa durch künstliche Ernährung am Leben erhalten und damit ein unerträgliches Leiden zumuten.
Gestern hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Ärzte nicht haften müssen, wenn sie einen kommunikations- und bewegungsunfähigen Patienten mittels Magensonde am Leben erhalten. Auch, wenn der Sohn dagegen ist.
Im Jahre 2017 war der damals 23-jährige Student Mashal Khan, der sich auf seinem Facebook-Profil auch den Beinamen "The Humanist" gegeben hatte, wegen vermeintlich blasphemischer Aussagen von einem wütenden Mob getötet worden.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner gestern bekannt gegebenen Entscheidung vom 28.02.2019 die erstinstanzliche Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts inhaltlich bestätigt: Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei, die das Mitführen von "gefährlichen Werkzeugen" verboten hatte, war rechtswidrig.
Gerade erst hat die Anti-Missbrauchskonferenz im Vatikan ihre Pforten geschlossen, da verkündet die australische Justiz, dass einer der ranghöchsten vatikanischen Kardinäle wegen Missbrauchs verurteilt wurde. Der Schuldspruch gegen Kardinal Pell erging bereits im Dezember. Doch wegen einer Nachrichtensperre durften die Medien bislang nicht darüber berichten.
Über des Gesundheitsministers Verzögerungstaktik bei der Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts hat der hpd mehrfach berichtet. Nun zeigen aktuelle Medienmeldungen, dass Jens Spahn (CDU) tatsächlich die ihn untergeordneten Behörden zum offenen Rechtsbruch aufgefordert hat.
Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zugunsten eines Chefarztes, der von seinem kirchlichen Arbeitgeber gekündigt worden war. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die verletzte Loyalitätspflicht nur für die katholischen MitarbeiterInnen des Krankenhauses gelte, für alle anderen jedoch nicht.
Die Kündigung eines Chefarztes einer katholischen Klinik wegen einer Wiederheirat kann eine verbotene Diskriminierung darstellen, urteilt der Europäische Gerichtshof. Das Bundesverfassungsgericht sah das anders. Nun war wieder das Bundesarbeitsgericht gefragt. Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin von GerDiA ("Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz") zum Urteil des BAG vom heutigen Tag.
Als "containern" wird das Sammeln noch verwendbarer Lebensmittel aus den Abfalltonnen von Lebensmittelmärkten bezeichnet. Obwohl strafbar, schlägt denen, die Lebensmittel vor der Entsorgung retten, große Sympathie entgegen. Jetzt hat die Verurteilung zweier Studentinnen in Oberbayern die Diskussion darüber, was mit unverkäuflichen Lebensmitteln geschehen soll, neu entfacht.
Christliche Eltern in Hessen hatten gegen die in Deutschland bestehende Schulpflicht verstoßen, indem sie ihre vier Kinder zu Hause unterrichteten. Als Konsequenz hatten die zuständigen Behörden die Kinder und Jugendlichen kurzfristig im Heim untergebracht. Die darauf folgende Klage der Eltern vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung ihres Menschenrechts auf Familienleben scheiterte nun.
Stellen Sie sich vor, einer der ranghöchsten Kardinäle des Vatikan wird von einem weltlichen Gericht des Kindesmissbrauchs für schuldig befunden und die Medien dürfen nicht darüber berichten. Was sich nach dem reißerischen Plot eines Krimis anhört, ist vergangene Woche in Australien tatsächlich geschehen.
Der Münchner Aktionskünstler Wolfram Kastner wurde letzte Woche zur Zahlung von 4.088,34 Euro verurteilt. Das entspricht den Kosten, die bei Reinigung und Reparatur des Jodl-Grabes entstanden. Das Landgericht München I fällte ein Endurteil, gegen das keine Revision mehr eingelegt werden kann. Kastner will aber noch nicht aufgeben, sondern Verfassungsbeschwerde einreichen.
In Michigan hat Richter Bernard Friedman Dr. Jumana Nagarwala und sieben weitere Angeklagte von einem Großteil der Vorwürfe zu weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) bei Minderjährigen und Verschwörung freigesprochen. Er begründete seine Entscheidung damit, dass der Kongress seine Kompetenzen bei einem Verbot der Verstümmelung, welches zur Verhaftung und Anklage von Nagarwala und Co. geführt habe, überschritten habe. Dies falle in den Bereich der Verfassung und müsse von den einzelnen Staaten verboten werden.
Am Dienstag letzter Woche hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden, dass einer Lehrerin fast 6.000 Euro (eineinhalb Monatsgehälter) Entschädigung zustehen. Die Frau hatte geklagt, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht als Lehrerin arbeiten durfte. Zum Ergebnis dieses Rechtsstreites hat die Initiative Pro-Neutralitätsgesetz eine Stellungnahme veröffentlicht.
Das Land Berlin weigerte sich, eine muslimische Informatikerin als Lehrerin einzustellen, weil sie darauf bestand, mit Kopftuch zu unterrichten. Am Dienstag urteilte das Landesarbeitsgericht Berlin, dass das Land Berlin der Muslimin zu Unrecht die Stelle verweigert habe. Rechtsexperten halten das Urteil für verfassungswidrig.