In Pakistan ist ein Mann für im Jahre 2017 bei Facebook veröffentlichter Aussagen wegen blasphemischer Cyberkriminalität von einem Spezialgericht in Lahore zu fünf Jahren Haft, Zwangsarbeit und einer Geldstrafe verurteilt worden. Er gilt damit als erster Mensch, der nach dem 2016 erlassenen Gesetz verurteilt wurde.
Das Züricher Obergericht untersagt es einer Mutter, ihren Sohn aus religiösen Motiven beschneiden zu lassen. Eine Entscheidung, die jedoch nur halbwegs befriedigt.
Der Bundesfinanzhof hat in zwei Beschlüssen entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass das besondere Kirchgeld bei glaubensverschiedener Ehe dann den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht, wenn der kirchenangehörige Ehegatte ansonsten "kirchensteuerfrei" ist. Dies ist aber nicht der Fall, wenn Kircheneinkommensteuer auf dessen eigenes Einkommen anfällt. Damit widersprechen die kirchlichen Bestimmungen zum besonderen Kirchgeld und deren staatliche Genehmigung nun auch der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.
Eine 44-jährige Buddhistin wurde in Indonesien zu 18 Monaten Haft wegen Blasphemie verurteilt, nachdem sie sich in Nord Sumatra über die Lautstärke der Gebetsrufe einer nahegelegenen Moschee beklagt hatte. Die Verurteilung wegen Blasphemie gegen den Islam zeigt, wie stark der Einfluss religiöser Hardliner derzeit in Indonesien wächst.
Das Bundesland Hessen erprobt derzeit den nicht-bekenntnisorientierten Islamunterricht an seinen Schulen. Gegen diesen staatlichen Islamunterricht ohne Einflussnahme von islamischen Religionsgemeinschaften hatte der Zentralrat der Muslime einen Eilantrag auf Unterlassung beim Verwaltungsgericht Wiesbaden gestellt. Das Gericht wies den Antrag ab.
Nachdem die Diskussionen um den sogenannten "Burkini" abgeflaut sind, erregt ein neues Gerichtsurteil die Gemüter. Das Verwaltungsgericht Halle (Saale) erlaubt einem Mädchen das Duschen im Badeanzug aus religiösen Gründen.
Am 31. Juli 2019 wurden in Iran die Menschenrechtsaktivistinnen Mojgan Keshavarz, Yasaman Aryani sowie deren Mutter Monireh Arabshahi aufgrund ihres Engagements gegen die Kopftuchpflicht zu langen Haftstrafen verurteilt.
Als Erfolg bewertet der "Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten" (IBKA) den Vergleich zwischen der "Agaplesion, Frankfurter Diakoniekliniken gGmbH" und einem konfessionslosen Arzt. Dieser erhält 5.000 Euro Entschädigung, da seine Bewerbung auf eine Stelle als Arzt aufgrund seiner Konfessionslosigkeit abgelehnt worden war.
Am Bundesgerichtshofurteil zugunsten der Suizidbegleitung von Dr. Turowski und Dr. Spittler gab es teils harsche öffentliche Kritik seitens ärztlicher Standesvertreter. Dr. Turowski widerspricht diesen in einem persönlichen Brief.
Wer bisher meinte, in der Schweiz sei hinsichtlich ärztlicher Suizidhilfe alles klar, sieht sich getäuscht. Die Ärztin Dr. Erika Preisig (61), Gründerin des dortigen Suizidhilfevereinigung Lifecircle / Eternal Spirit, der sich auch viele Deutsche angeschlossen haben, sah sich vor Gericht schweren Vorwürfen ausgesetzt. Das Urteil wurde vor wenigen Tagen verkündet.
Was ist sie denn nun, die katholische Kirche in Deutschland – eine staatliche Behörde oder eine private Vereinigung (mit besonderem Rechtsstatus)? Diese Frage mag absurd erscheinen, sie ist es aber nur auf den ersten Blick. Denn wenn ein Verwaltungsgericht eine entsprechende Klage zur Klärung annimmt und entscheidet, muss es sich wohl um eine ernstzunehmende Frage handeln.
Zwei Ärzte wurden gestern vom Bundesgerichtshof (BGH) freigesprochen, die leidende Menschen beim freiverantwortlichen Sterben unterstützt hatten. Nachdem beide in Vorinstanzen bereits freigesprochen worden waren, hatten dort die Staatsanwälte Revision eingelegt.
Der Patientenwille zählt – das hat der Bundesgerichtshof in Leipzig heute entschieden. Der Humanistische Verband Deutschlands erhofft sich von dieser Entscheidung auch eine Signalwirkung hinsichtlich des umstrittenen § 217 StGB.
Am vergangenen Freitag standen die beiden Gynäkologinnen Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer vor den Schranken des Berliner Amtsgerichts Tiergarten. Sie waren angeklagt, gegen den § 219a StGB verstoßen und Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht zu haben. Es was das erste Urteil nach der "Reform" des Strafrechtsparagrafen.
Ein Weiterleben als Schaden anzusehen, verbietet sich generell – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt als Grundsatz entschieden. Das heißt: Ärzte müssen zivilrechtlich nicht mit Geld dafür haften, wenn sie einen Patienten etwa durch künstliche Ernährung am Leben erhalten und damit ein unerträgliches Leiden zumuten.