Das Land Berlin weigerte sich, eine muslimische Informatikerin als Lehrerin einzustellen, weil sie darauf bestand, mit Kopftuch zu unterrichten. Am Dienstag urteilte das Landesarbeitsgericht Berlin, dass das Land Berlin der Muslimin zu Unrecht die Stelle verweigert habe. Rechtsexperten halten das Urteil für verfassungswidrig.
DIGNITAS Deutschland hat am 8. November 2018 bei Berlins Justizsenator Behrend Strafanzeige gegen Gesundheitsminister Jens Spahn eingereicht. Die Sterbehilfeorganisation wirft dem CDU-Gesundheitsminister Meineid und Rechtsbeugung vor.
Nach der Freilassung von Asia Bibi, die wegen Blasphemie verurteilt und Ende Oktober freigesprochen wurde, legten Islamisten Pakistan lahm. Die Regierung hat dem Mob nun nachgegeben und zugesagt, einem Antrag auf Revision des Urteils zuzulassen.
Aasiya Noreen – auch bekannt als Asia Bibi – war im mehrheitlich muslimischen Pakistan vor 8 Jahren wegen Blasphemie zum Tode verurteilt worden. Heute wurde bekannt, dass das oberste Gericht in Pakistan das Urteil gegen Bibi aufgehoben hat. Doch nach ihrer Freilassung muss sie nun damit rechnen, einem Lynchmord zum Opfer zu fallen, denn islamistisches Denken ist in Pakistan weit verbreitet. Ein Politiker, der sich für Bibi eingesetzt hatte, wurde 2011 ermordet. Sein Mörder wird in Pakistan heute als Märtyrer verehrt.
Eine Österreicherin, die Mohammed als Pädophilen bezeichnet hatte, sei hierfür zu Recht von österreichischen Gerichten verurteilt worden. Dies erklärte am vergangenen Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
In einem Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt heute entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber bei Stellenausschreibungen in Zukunft nicht mehr pauschal die Kirchenmitgliedschaft eines Bewerbers fordern dürfen. Mit dem Urteil reagierte das Bundesarbeitsgericht auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom April 2018.
Während man sich in Europa mit einer angemessenen Bestrafung von kirchlichen Missbrauchstätern offenbar noch schwer tut, werden katholische Geistliche in Süd- und Mittelamerika von weltlichen Gerichten inzwischen schwer bestraft. Das zeigt unter anderem ein aktuelles Urteil aus Kolumbien.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Urteile des Bundesverfassungsgerichts bestätigt: Man darf Schwangerschaftsabbrüche nicht mit dem Holocaust vergleichen und die ausführenden Ärzte nicht als "Mörder" diffamieren.
Die Rechtsexperten des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das die Kündigung eines Chefarztes wegen "fehlender Loyalität" zur katholischen Kirche als verbotene Diskriminierung nach Art. 21 der Charta der Europäischen Union gewertet hat. Ingrid Matthäus-Maier, ehemalige stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Mitglied im ifw-Beirat und Sprecherin der "Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz" (GerDiA), bezeichnete das Urteil als "Anfang vom Ende des kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland".
Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) hat am gestrigen Tage einen Offenen Brief an die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Katarina Barley, verschickt. Hintergrund ist die Weigerung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sowie des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), eine höchstrichterliche Entscheidung umzusetzen.
Entscheidungen der Gerichte sind zu akzeptieren, hat die Kanzlerin gerade zum umstrittenen Abschiebefall Sami A. gesagt. Die Bundesjustizministerin ließ ähnliches verlauten. Aber Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat eigene Vorstellungen vom Rechtsstaat.
Einem Mitarbeiter der Caritas wurde fristlos gekündigt, weil er zum zweiten Mal geheiratet hatte. Das Arbeitsgericht Hagen hat nun geurteilt, dass die Kündigung unzulässig war.
Der Europäische Gerichtshof hat eine Entscheidung mit gravierenden Folgen für die Pflanzenforschung getroffen. Der Exodus von Wissenschaftlern beginnt, kleine und mittelständische Saatgutfirmen werden ihre Auslandsmärkte verlieren. Richterschelte ist aber nicht angebracht. Das Problem ist die Politik.
Die Nebenkläger des gestern beendeten NSU-Prozesses haben in einer Presseerklärung ihre Enttäuschung über das Urteil formuliert. Besonders verärgert sind sie, weil das Gericht mit der gestrigen Entscheidung einen "Schlussstrich" unter die Aufarbeitung des Skandals ziehen will.
Die Urteile sind zwar gesprochen, von einer lückenlosen Aufklärung oder Aufarbeitung sind wir jedoch weit entfernt. Wir HumanistInnen müssen uns hier auch unserer eigenen Verantwortung bewusst werden und für Demokratie und Menschenrechte einstehen.