Ziemlich genau ein Jahr nach Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens äußerte sich Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising, am Dienstag in einer Pressekonferenz. Kritische Stimmen konnte er mit seinem Auftritt nicht überzeugen.
Das Erzbistum München und Freising will im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein nicht "auf die Einrede der Verjährung" verzichten. Das Landgericht hat zudem die Aussetzung des Verfahrens beschlossen. Die Anwaltskanzlei des verstorbenen Ex-Papstes will die Frage des Rechtsnachfolgers "kurzfristig" klären und die mündliche Verhandlung im März wahrnehmen.
Das weltweite Bündnis von Betroffenengruppen Ending Clergy Abuse (ECA) fordert von den staatlichen Delegationen, die an der Beerdigungsfeier für Papst Benedikt XVI. teilnehmen werden, dass sie sich klar auf die Seite der Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs stellen.
Das Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht gegen den verstorbenen Papst emeritus Benedikt XVI. ist nicht unterbrochen. Das Landgericht teilt mit, dass an die Stelle des verstorbenen Beklagten die Erben treten.
Der Religionsunterricht beginnt zu bröckeln. Nicht weil die Schüler*Innen sich abwenden, das auch, nein, weil es immer weniger Lehrer gibt, die sich dem "missio canonica" unterwerfen wollen, der kirchlichen Lehrbefugnis, mit allen möglichen Auflagen, nämlich dass sie mit den offiziellen kirchlichen Lehren vertraut und ihnen verpflichtet sind. Das bedeutet unter anderem auch, wie ich im Bekanntenkreis selbst erlebt habe, dass eine junge Frau zum Kardinal zitiert wird, wenn diese sich scheiden lässt.
Nachdem der letzte Exorzist des Bistums 2020 starb, hat die Suche nach einer Nachfolge nun ein Ende. Jedoch nicht, weil der passende Kandidat gefunden wurde, sondern weil Joseph Maria Bonnemain, Bischof von Chur und Humanmediziner, diese Position für überflüssig hält. Der Ansatz, Menschen, die sich besessen glauben, medizinische, psychologische und psychotherapeutische Hilfe zukommen zu lassen, wird in der Schweiz vielfach begrüßt.
Was wusste Rainer Maria Woelki – und vor allem, wann? Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt nun in einem zweiten Verfahren wegen Verdachts auf falsche eidesstattliche Versicherung gegen den umstrittenen Kardinal. Woelki hatte versichert, nicht vor diesem Jahr von Beweisen zu Missbrauchstaten zweier Kirchenfunktionäre erfahren zu haben. Besonders pikant ist die Tatsache, dass Woelki eine dieser beiden Personen vor einigen Jahren noch persönlich beförderte.
Die stellvertretende Direktorin des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), Rechtsanwältin Jessica Hamed, meldete in einem Gastbeitrag im Kölner Stadt-Anzeiger am 20. Oktober 2022 erhebliche Zweifel an der berufsrechtlichen Zulässigkeit der Verteidigung des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki durch Prof. Dr. Björn Gercke an. Gercke hatte nämlich zuvor ein umstrittenes Gutachten für das Erzbistum Köln erstattet.
Robert Zollitsch, der frühere Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, hat sich in einer Videobotschaft zu Wort gemeldet. Kleinlaut, zerknirscht, überschwänglich in eigenen Schuldeingeständnissen, wie es Vertreter der katholischen Kirche nun häufiger tun. Als der Missbrauchsskandal erstmals öffentlich wurde, klang das noch ganz anders.
Das Landgericht Traunstein hat ein zivilrechtliches Vorverfahren in einem Missbrauchsfall der katholischen Kirche eingeleitet. Die Feststellungsklage vor einem Zivilgericht richtet sich auch gegen Papst Emeritus Benedikt XVI., dem eine Mitverantwortung vorgeworfen wird.
Anlässlich der seit gestern tagenden Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz will das "Aktionsbündnis Betroffeneninitiativen" mit einer Kunstaktion einmal mehr auf das Thema sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche aufmerksam machen. Noch bis Donnerstagabend protestieren Vertreter der Organisationen in Fulda.
Vor gut einem Monat besuchte Papst Franziskus Kanada. Dort entschuldigte er sich für die Verbrechen, die an tausenden indigenen Kindern und Jugendlichen in von der katholischen Kirche geführten Internaten begangen wurden. Für die Betroffenen war die Entschuldigung ein erster Schritt, dem jedoch Taten folgen müssen. Bislang ist nach dem Besuch von einem Fahrplan zur Entschädigung jedoch nichts zu sehen.
In der Schweiz sprach die Theologin Monika Schmid das Hochgebet in einem katholischen Gottesdienst mit – was Frauen und Laien laut katholischer Kirche nicht erlaubt ist. Der Bischof von Chur eröffnete deshalb nun eine kanonische Voruntersuchung gegen die Theologin.
Vergangene Woche wurde der erste Zwischenbericht der "Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier" veröffentlicht. Seitdem steht der Trierer Bischof Stephan Ackermann in der Kritik. Vom Saarbrücker Oberbürgermeister wurde er sogar zum Rücktritt aufgefordert.
"Selbstbestimmung am Ende des Lebens" lautet das Titelthema der MIZ 2/22. Dabei stehen die Positionen der säkularen Verbände und die Frage nach der Selbstbestimmung im Vordergrund.