Der Religionsunterricht beginnt zu bröckeln. Nicht weil die Schüler*Innen sich abwenden, das auch, nein, weil es immer weniger Lehrer gibt, die sich dem "missio canonica" unterwerfen wollen, der kirchlichen Lehrbefugnis, mit allen möglichen Auflagen, nämlich dass sie mit den offiziellen kirchlichen Lehren vertraut und ihnen verpflichtet sind. Das bedeutet unter anderem auch, wie ich im Bekanntenkreis selbst erlebt habe, dass eine junge Frau zum Kardinal zitiert wird, wenn diese sich scheiden lässt.
Nachdem der letzte Exorzist des Bistums 2020 starb, hat die Suche nach einer Nachfolge nun ein Ende. Jedoch nicht, weil der passende Kandidat gefunden wurde, sondern weil Joseph Maria Bonnemain, Bischof von Chur und Humanmediziner, diese Position für überflüssig hält. Der Ansatz, Menschen, die sich besessen glauben, medizinische, psychologische und psychotherapeutische Hilfe zukommen zu lassen, wird in der Schweiz vielfach begrüßt.
Was wusste Rainer Maria Woelki – und vor allem, wann? Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt nun in einem zweiten Verfahren wegen Verdachts auf falsche eidesstattliche Versicherung gegen den umstrittenen Kardinal. Woelki hatte versichert, nicht vor diesem Jahr von Beweisen zu Missbrauchstaten zweier Kirchenfunktionäre erfahren zu haben. Besonders pikant ist die Tatsache, dass Woelki eine dieser beiden Personen vor einigen Jahren noch persönlich beförderte.
Die stellvertretende Direktorin des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), Rechtsanwältin Jessica Hamed, meldete in einem Gastbeitrag im Kölner Stadt-Anzeiger am 20. Oktober 2022 erhebliche Zweifel an der berufsrechtlichen Zulässigkeit der Verteidigung des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki durch Prof. Dr. Björn Gercke an. Gercke hatte nämlich zuvor ein umstrittenes Gutachten für das Erzbistum Köln erstattet.
Robert Zollitsch, der frühere Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, hat sich in einer Videobotschaft zu Wort gemeldet. Kleinlaut, zerknirscht, überschwänglich in eigenen Schuldeingeständnissen, wie es Vertreter der katholischen Kirche nun häufiger tun. Als der Missbrauchsskandal erstmals öffentlich wurde, klang das noch ganz anders.
Das Landgericht Traunstein hat ein zivilrechtliches Vorverfahren in einem Missbrauchsfall der katholischen Kirche eingeleitet. Die Feststellungsklage vor einem Zivilgericht richtet sich auch gegen Papst Emeritus Benedikt XVI., dem eine Mitverantwortung vorgeworfen wird.
Anlässlich der seit gestern tagenden Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz will das "Aktionsbündnis Betroffeneninitiativen" mit einer Kunstaktion einmal mehr auf das Thema sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche aufmerksam machen. Noch bis Donnerstagabend protestieren Vertreter der Organisationen in Fulda.
Vor gut einem Monat besuchte Papst Franziskus Kanada. Dort entschuldigte er sich für die Verbrechen, die an tausenden indigenen Kindern und Jugendlichen in von der katholischen Kirche geführten Internaten begangen wurden. Für die Betroffenen war die Entschuldigung ein erster Schritt, dem jedoch Taten folgen müssen. Bislang ist nach dem Besuch von einem Fahrplan zur Entschädigung jedoch nichts zu sehen.
In der Schweiz sprach die Theologin Monika Schmid das Hochgebet in einem katholischen Gottesdienst mit – was Frauen und Laien laut katholischer Kirche nicht erlaubt ist. Der Bischof von Chur eröffnete deshalb nun eine kanonische Voruntersuchung gegen die Theologin.
Vergangene Woche wurde der erste Zwischenbericht der "Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier" veröffentlicht. Seitdem steht der Trierer Bischof Stephan Ackermann in der Kritik. Vom Saarbrücker Oberbürgermeister wurde er sogar zum Rücktritt aufgefordert.
"Selbstbestimmung am Ende des Lebens" lautet das Titelthema der MIZ 2/22. Dabei stehen die Positionen der säkularen Verbände und die Frage nach der Selbstbestimmung im Vordergrund.
Dass der Kirche ihre Schäfchen davonlaufen, ist nicht neu. Doch inzwischen rebellieren auch jene, die noch in der Kirche geblieben sind. Vor allem im Erzbistum Köln. Dort wenden sich Mitarbeiter des Bistums mit einem Offenen Brief gegen ihren Kardinal, während das Generalvikariat wegen moralischen Bankrotts eine symbolische Absperrung durch die Kirchenreformbewegung Maria 2.0 erfährt. Auch dass die NRW-Finanzverwaltung ein Bußgeldverfahren gegen das Erzbistum eingeleitet hat, dürfte bei Kardinal Woelki und den Seinen die Stimmung nicht gerade heben.
Mittels perfider Methoden hat Kölns ranghöchster Geistlicher offenbar einige der Betroffenen sexuellen Missbrauchs manipuliert. Er hat viel Geld dafür ausgegeben, dass ein zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle geschaffenes Gremium ihn so berät, wie er es gerne hätte. Einmal mehr zeigt sich, dass die fehlende Trennung von Staat und Religion Aufklärung verhindert.
Vergangene Woche wurde bekannt, dass ein Missbrauchsbetroffener das Erzbistum Köln auf 800.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Die Betroffeneninitiative "Eckiger Tisch" begrüßt die Klage.
Ende Januar 2022 wurde das zweite Münchner Missbrauchsgutachten veröffentlicht, ein Zeugnis des Wegschauens und Versagens von kirchlichen wie staatlichen Stellen. Vorfälle wurden vertuscht, Kirchenleute blieben trotz Vorwürfen ohne Ermittlungen in Amt und Würden, Behörden sahen tatenlos zu. Während Kirchenleute Betroffenheit bekunden, fordern Opfer die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle. Eine Bilanz.