TERRE DES FEMMES überreichte die Petition "Den Kopf frei haben!" an das Bundesjustizministerium: Über 38.000 UnterstützerInnen sowie zahlreiche Verbände fordern ein Verbot des sogenannten "Kinderkopftuches" in öffentlichen Bildungseinrichtungen.
Der Oldenburger Fall hat einige Beachtung gefunden. In einem Prozess wegen Kindesmisshandlung erschien der Angeklagte ohne Verteidigung vor Gericht. Dafür nahm ihn dann der Staatsanwalt in Schutz. Er berief sich dabei auf kein deutsches Gesetzbuch, sondern auf eine Sprüchesammlung eines bronzezeitlichen Gotteskultes. Schon in der Bibel, so der Staatsanwalt, heiße es, wer seine Kinder liebe, der züchtige sie, und auch der Experte in Kindererziehungsfragen, Papst Franziskus, habe bekanntlich das Schlagen von Kindern zur Normalität erklärt.
Eine große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (71 Prozent) ist der Meinung, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollten, damit die Interessen von Kindern bei politischen Entscheidungen stärker als bisher berücksichtigt werden. 72 Prozent sind der Ansicht, dass die Interessen von Kindern in der Corona-Pandemie nur unzureichend berücksichtigt wurden und werden.
Heute wird im Deutschen Bundestag über Anpassungen des sogenannten Freizügigkeitsgesetzes/EU verhandelt, des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern. Anlässlich der geplanten Anpassungen fordert die Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES, dass die Lücke, die das Gesetz für Betroffene von Frühehen birgt, geschlossen wird.
Anlässlich des Internationalen Kindertages am 1. Juni fordert ein breites Bündnis von knapp 60 Organisationen, darunter auch der Humanistische Verband Deutschlands, den Bund sowie Länder und Kommunen auf, der Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland die Aufmerksamkeit zu geben, die sie verdient.
Am Freitag diskutierte der Bundestag über einen Antrag der AfD über die verfassungsrechtliche Prüfung und die Beratung eines Verbots des Tragens von Kinderkopftüchern in Kindertagesstätten und Schulen. Im Anschluss wurde der Antrag an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten steigt immer weiter an. Darauf weist das Deutsche Kinderhilfswerk in einer aktuellen Pressemitteilung hin.
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundestag und Bundesrat auf, Kinderrechte noch im Jahr 2020 im Grundgesetz zu verankern und damit ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung einzulösen.
Das "Aktionsbündnis Kinderrechte" begrüßt, dass mit dem am 26. November 2019 vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein großes Stück näher rückt.
Vergangene Woche wurde in der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee über das Thema Beschneidung diskutiert. Die mitwirkenden Organisationen stellten die Anliegen ihrer Kampagne "Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt" vor und machten auf die Problematiken von Genitaleingriffen bei den verschiedenen Geschlechtern aufmerksam.
Bisher gilt die UN-Kinderrechtskonvention nur als einfaches Bundesrecht in Deutschland. Mehr Rechtssicherheit kann nach Ansicht des "Aktionsbündnis Kinderrechte" nur durch eine klare Regelung von Kinderrechten im Grundgesetz erreicht werden.
Am Wochenende wurde bei einer Veranstaltung des Zentralrats der Ex-Muslime über das Kopftuch diskutiert. Der hpd dokumentiert den Redebeitrag des islamkritischen Bloggers Amed Sherwan im Originalwortlaut.
Am heutigen "Weltkindertag" finden nicht nur große "Fridays for Future"-Demos statt, vielerorts geht auch die Initiative "Kinderrechte ins Grundgesetz" auf die Straße. Ihr Ziel ist es, die Achtung des Kindeswohls als vorrangiges Staatsziel in der Verfassung zu verankern. Der Initiative haben sich 50 Organisationen angeschlossen, unter anderem die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs).
Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) fordert von der heute in Weimar beginnenden Jugend- und Familienministerkonferenz Rückenwind für die Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz. "Eine Formulierung von Kindergrundrechten in der Verfassung sollte gleichermaßen den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- und Entfaltungsrechte absichern."
Für weltweite Empörung sorgt aktuell der Fall eines elfjährigen Mädchens in Argentinien, dem eine Abtreibung verweigert wurde. Das Kind wurde vergewaltigt und schwanger. Obwohl auch im überwiegend katholischen Argentinien eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung erlaubt ist, gab das Gesundheitsministerium die Order "beide Leben zu retten". Im Krankenhaus wurde diese Anweisung mittels Kaiserschnitt umgesetzt.