Darf man Religion verspotten? Ja, unbedingt, sagt Richard Malka. In Frankreich lebt er deshalb unter Polizeischutz. Als Anwalt hat er Charlie Hebdo erfolgreich gegen Rassismusvorwürfe verteidigt, nachdem das Magazin Mohammad-Karikaturen veröffentlichte. Jetzt ist sein Plädoyer vor Gericht als Buch erschienen – eine fulminante Verteidigung der Meinungsfreiheit.
21 britische Universitäten haben eine Islamophobie-Definition in ihr Regelwerk übernommen, die laut Regierung die Meinungsfreiheit einschränkt und gegen das Gleichstellungsgesetz verstößt. Die britische National Secular Society (NSS) warnt vor einer Einschränkung von Forschung und Lehre.
Der russische Aktivist und Aktionskünstler Pjotr Wersilow ist wegen "Verunglimpfung der russischen Armee" in Abwesenheit zu achteinhalb Jahren Straflager verurteilt worden. Putins Justiz will damit jede Opposition gegen den Ukraine-Krieg einschüchtern.
Während einer Lesung seines aktuellen Buches "Glück im Unglück – Wie ich trotz schlechter Nachrichten optimistisch bleibe" an der Universität Jena Ende August wurde der "Tagesschau"-Sprecher Constantin Schreiber von einem jungen Mann angegriffen, der ihm eine Torte ins Gesicht warf. Nach diesem Angriff kündigte der Journalist an, sich nicht mehr zu Fragen über den Islam zu äußern. Naïla Chikhi bedauert seine Entscheidung.
Das Antidiskriminierungsgesetz in New South Wales (Australien) hat nach über 45 Jahren einen neuen Zusatz bekommen. Er soll religiöse Menschen vor Hass und Verunglimpfung schützen. Auch sollen sie nicht mehr der Lächerlichkeit preisgegeben werden können. Dieser Zusatz erfreut manch religiöse Gruppe, ruft aber auch Besorgnis hervor.
Blasphemie ist in Indonesien eine Straftat. Damit soll nun Schluss sein, fordert die Menschenrechtsorganisation Setara Institute for Democracy and Peace. Auch andere NGOs beobachten das Verbot mit Sorge. Laut Human Rights Watch sind seit Einführung des Blasphemiegesetzes 1965 mehr als 150 Menschen wegen Gotteslästerung verurteilt worden, meist Angehörige religiöser Minderheiten.
In der "Cancel Culture" sieht der Philosoph Julian Nida-Rümelin auch Gefahren für die Demokratie, sein Buch heißt denn auch: "Ende der Aufklärung? Ein Plädoyer für eigenständiges Denken". Darin entwickelt der Autor auch einen Maßstab dafür, was noch geduldet und was strafrechtlich relevant sein sollte.
Verschiedene internationale Organisationen wie Humanists International und das Menschenrechtsbüro der Vereinten Nationen verurteilen die Fortsetzung des gerichtlichen Vorgehens gegen den ungarischen atheistischen Aktivisten und Publizisten Gáspár Békés. Zwei Jahre nach einem Blogartikel begann eine rechts-christliche Hetze gegen ihn, die zu seiner Entlassung von seinem Arbeitsplatz in der Budapester Stadtverwaltung führte.
Der demokratische Abgeordnete Jamie Raskin hat angekündigt, den wegen Blasphemie seit drei Jahren in Nigeria inhaftierten Mubarak Bala zu unterstützen. Die Unterstützung soll über das Defending Freedoms Project der Tom Lantos Human Rights Commission erfolgen.
Der Verfassungsschutz ist dafür da, die Demokratie zu schützen. Doch er verhält sich in seiner Überwachungspraxis auch demokratieschädigend, sagt Ronen Steinke. In seinem neuen Buch fordert eine neue über Debatte über die Legitimität des deutschen Verfassungsschutzes.
Susanne Schröter ist Direktorin des "Frankfurter Forschungszentrums Globaler Islam" (FFGI) und steht spätestens seit der Gründung des Zentrums im November 2014 im Fokus massiver Anwürfe von islamistischen und den reaktionären Islamismus verharmlosenden Kreisen.
EU – Meinungsfreiheit – Regulieren. Diese drei Vokabeln genügen, um bei manchen eine gewisse Alarmstimmung zu erzeugen. Hat nicht die EU mit dem Artikel 13, der Vorratsdatenspeicherung oder der geplanten Chatkontrolle immer wieder gezeigt, dass sie es mit den Bürgerrechten nicht so genau nimmt? Immerhin garantiert uns vor allem die Meinungsfreiheit ein Leben in Freiheit und Demokratie. Und von der EU geht bekanntlich der Großteil unserer – auch nationalen – Rechtsprechung aus. Da darf man schon mal etwas genauer hinsehen. Sollte man sich Sorgen machen?
Der iranische Menschenrechtsaktivist, Atheist und Träger des Pressefreiheitspreises Soheil Arabi sitzt erneut im Gefängnis. Berichten zufolge wurde er bei seiner Verhaftung am 2. Januar derart schwer misshandelt, dass er zunächst in ein Krankenhaus gebracht werden musste. Daraufhin formierte sich eine internationale Koalition säkularer und freigeistiger Organisationen, die nachdrücklich Soheils Freilassung fordert. Auch die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag versucht nun, durch eine politische Patenschaft Druck auf das iranische Regime auszuüben.
Immer wieder steht eine Gesellschaft vor der Frage: Nehmen wir Rücksicht auf "religiöse Gefühle" oder bestehen wir auf Meinungs- oder Kunstfreiheit? Beispielhaft für so ein Dilemma sind ein Fall aus Großbritannien, wo pro religiöse Gefühle entschieden wurde und ein Streitfall aus Indien, wo man der Kunstfreiheit den Vorzug gab.
Anfang dieser Woche wurde der prominente griechische Schriftsteller und Politiker Petros Tatsopoulos in Athen festgenommen, nachdem er auf einer von der Buchhandlung "Free Thinking Zone" organisierten Veranstaltung zum Thema Religion und Erziehung gesprochen hatte.