Susanne Schröter ist Direktorin des "Frankfurter Forschungszentrums Globaler Islam" (FFGI) und steht spätestens seit der Gründung des Zentrums im November 2014 im Fokus massiver Anwürfe von islamistischen und den reaktionären Islamismus verharmlosenden Kreisen.
EU – Meinungsfreiheit – Regulieren. Diese drei Vokabeln genügen, um bei manchen eine gewisse Alarmstimmung zu erzeugen. Hat nicht die EU mit dem Artikel 13, der Vorratsdatenspeicherung oder der geplanten Chatkontrolle immer wieder gezeigt, dass sie es mit den Bürgerrechten nicht so genau nimmt? Immerhin garantiert uns vor allem die Meinungsfreiheit ein Leben in Freiheit und Demokratie. Und von der EU geht bekanntlich der Großteil unserer – auch nationalen – Rechtsprechung aus. Da darf man schon mal etwas genauer hinsehen. Sollte man sich Sorgen machen?
Der iranische Menschenrechtsaktivist, Atheist und Träger des Pressefreiheitspreises Soheil Arabi sitzt erneut im Gefängnis. Berichten zufolge wurde er bei seiner Verhaftung am 2. Januar derart schwer misshandelt, dass er zunächst in ein Krankenhaus gebracht werden musste. Daraufhin formierte sich eine internationale Koalition säkularer und freigeistiger Organisationen, die nachdrücklich Soheils Freilassung fordert. Auch die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag versucht nun, durch eine politische Patenschaft Druck auf das iranische Regime auszuüben.
Immer wieder steht eine Gesellschaft vor der Frage: Nehmen wir Rücksicht auf "religiöse Gefühle" oder bestehen wir auf Meinungs- oder Kunstfreiheit? Beispielhaft für so ein Dilemma sind ein Fall aus Großbritannien, wo pro religiöse Gefühle entschieden wurde und ein Streitfall aus Indien, wo man der Kunstfreiheit den Vorzug gab.
Anfang dieser Woche wurde der prominente griechische Schriftsteller und Politiker Petros Tatsopoulos in Athen festgenommen, nachdem er auf einer von der Buchhandlung "Free Thinking Zone" organisierten Veranstaltung zum Thema Religion und Erziehung gesprochen hatte.
Am 4. Juli war Abbas M. vom Amtsgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts hatte er sich der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen schuldig gemacht, als er den islamischen Propheten Mohammed bei einer Kungebung in polemischer Weise kritisierte. Gegen die Verurteilung nach dem "Gotteslästerungsparagraphen" ging M. in Berufung – und bekam in der nächsthöheren Instanz Recht.
2009 hatte sich die polnische Sängerin "Doda" in einem Interview zur Entstehung der Bibel geäußert. Ihrer Hypothese, wonach das Buch von Menschen unter dem Einfluss von Alkohol und rauchbaren Kräutern geschrieben worden sei, stimmten einige nicht nur nicht zu. Zwei Personen, unter ihnen ein Politiker der polnischen rechtskonservativen PiS-Partei, klagten 2012 sogar. Nach zahlreichen Verurteilungen und Instanzen zog Doda vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und gewann. Die Verurteilung der Künstlerin durch polnische Gerichte verletzt das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Für die einen sind die Malediven ein Traumurlaubsort, für die anderen – zum Beispiel atheistische Menschen – ein Staat mit äußerst eingeschränkter Religions-, Presse-, und Meinungsfreiheit. Mohamed Rusthum Mujuthaba, oder auch Rusthum Russo, ist Menschenrechtsaktivist und setzt sich in seiner Heimat für Religionsfreiheit ein. Seit 2019 hat ihn das immer wieder ins Gefängnis gebracht. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International fordert, dass die Anklagen gegen ihn fallengelassen und die Gesetze zu Blasphemie und Religionsfreiheit überarbeitet werden.
Vergangene Woche besuchte der Beauftragte für Religions- und Weltanschauungsfreiheit der Bundesregierung, Frank Schwabe, Nigeria. Ein wichtiges Thema war hierbei der Fall Mubarak Balas. Dem Präsidenten der Humanistischen Vereinigung von Nigeria wird Blasphemie vorgeworfen. Im April wurde er deshalb zu 24 Jahren Gefängnis verurteilt.
Seit der Bekanntgabe des Angriffs auf Salman Rushdie in New York sind wir im Herzen bei ihm. Wir sind sehr besorgt über seinen Zustand und wünschen ihm, dass er überlebt und stark bleibt. In diesen Tagen sind wir in Gedanken bei ihm, seiner Familie und seinen Freund*innen sowie der globalen Familie der Schriftsteller*innen und Verteidiger*innen der Meinungsfreiheit und der literarischen und künstlerischen Kreativität.
Vergangene Woche startete die Freidenker-Vereinigung der Schweiz eine Plakataktion für den saudischen Dissidenten Raif Badawi. Überall durften die Plakate hängen – nur der Gemeinderat Interlaken verbot sie auf den gemeindeeigenen Werbeflächen. Nach massiver Kritik und internationaler Berichterstattung über den Vorgang hob der Gemeinderat Interlaken das Verbot nun auf.
Nach dem Anschlag auf Salman Rushdie hat der Zentralrat der Konfessionsfreien die Bundesregierung in einem Offenen Brief dazu aufgefordert, die Streichung des Paragrafen 166 StGB in die Wege zu leiten und vom iranischen Mullah-Regime zu verlangen, alle Fatwas gegen Religionskritiker aufzuheben. Der hpd veröffentlicht den Brief im Wortlaut.
Jahrelang führte Salman Rushdie ein Leben unter Polizeischutz, weil eine islamische Fatwa zu seiner Tötung auffordert. Am vergangenen Freitag wurde der Autor während einer Veranstaltung attackiert und durch mehrere Messerstiche schwer verletzt. Die Wurzel des Problems ist das Negativ-Potential von Religion. Und ja, dieses Potential ist beim Islam derzeit ganz offensichtlich größer als bei anderen Religionen. Ein Kommentar von Daniela Wakonigg.
Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz hat eine Plakataktion gestartet. Saudische Gäste werden darauf gebeten, sich in ihrem Heimatland für den saudischen Dissidenten Raif Badawi einzusetzen. Der Gemeinderat der Stadt Interlaken stellt sich jedoch quer. Die Freidenker haben gegen die städtische Zensur rechtliche Schritte angekündigt.
Mikhail Iosilevich ist nicht nur Aktivist und Verleger, er hat vor einigen Jahren auch den russischen Zweig der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters gegründet. Ende Mai wurde er wegen Zusammenarbeit mit einer "unerwünschten Organisation" zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten in einer russischen Strafkolonie verurteilt.