Gegen Kirsten Fehrs, die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), gibt es bereits seit längerer Zeit Vorwürfe, sie habe bei der Aufklärung in einem Missbrauchsfall nicht korrekt gehandelt. Nun wird sie durch das Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei entlastet. Doch welchen Wert hat dieses Gutachten und was sind die Hintergründe des Falles?
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Die Kulissen, das Bühnenbild sind längst entsorgt, das Theaterstück hatte nie seine Premiere. Denn es wurde abgesetzt von der Intendanz des Theaters Osnabrück. Und doch geben sich die vom Intendanten gefeuerten Köpfe hinter dem abgesagten Stück nicht geschlagen. Dem Stück, in dem es um den sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche und die jahrelange Vertuschung gehen sollte. Ein Offener Brief an die Kommunalpolitiker der niedersächsischen Stadt setzt aktuell das Thema erneut auf die Tagesordnung. Und vielleicht wird es demnächst von einem anderen Schauspielhaus auf die Bühne gebracht.
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Wenn Menschen, die Opfer von Missbrauch in Institutionen der katholischen Kirche geworden sind, mit ihrem Anliegen in die Öffentlichkeit durchdringen, dann geschieht das meist durch entsprechende Schmerzensgeldprozesse. Betroffeneninitiativen sind nun einen anderen Weg gegangen, in der Öffentlichkeit auf ihr Schicksal hinzuweisen. Und auch auf den Umgang der Kirche damit. Zwei Tage lang präsentierten sie sich mit einem Stand auf dem Bürgerfest des Bundespräsidenten im Garten von Schloss Bellevue in Berlin.
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Der Umgang der Kirche mit den Opfern sexualisierter Gewalt ist ein Skandal ohne Ende: Vertuschung, Verweis auf Verjährung, Zuständigkeitsstreitigkeiten – die Palette der Abwehrstrategien ist bekannt. Doch das Bistum Regensburg erweitert das Repertoire nun um eine neue Facette: Mit dem Hinweis auf angeblich leere Kassen verweigert es dem Missbrauchsopfer Matthias Podszus eine angemessene Entschädigung. In einem Schreiben der Bistumsanwälte wird das Vorgehen als "christliches Entgegenkommen" bezeichnet – blanker Hohn für den Betroffenen.
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Die Betroffeneninitiative-Hildesheim und das bundesweite Aktionsbündnis der Betroffeneninitiativen gegen sexualisierte Gewalt im kirchlichen Kontext sind beim diesjährigen Bürgerfest des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier am 13. September mit einem eigenen Stand präsent.
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Gemeinsam mit der Aktionsgruppe "11. Gebot" der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) lädt das künstlerische Team der vom Theater Osnabrück abgesagten Spielzeiteröffnung mit dem Stück "Ödipus Exzellenz" am 21. August zu einer Demonstration mit Podiumsgespräch vor dem Theater Osnabrück ein. Die Veranstalter organisieren damit zu der vom Theater für den gleichen Tag angekündigten Sonderveranstaltung zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche eine Alternativ-Bühne. Mit ihr möchte die das "11. Gebot" mit dem künstlerischen Team zur Absetzung des fertig geplanten Theaterstücks Stellung beziehen, eingeladen sind dazu Vertreter der lokalen Politik und des Bistums Osnabrück.
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Mit "Ödipus Exzellenz" sollte die neue Spielzeit am Theater Osnabrück eröffnet werden. Doch überraschend strich Intendant Ulrich Mokrusch das Stück aus dem Spielplan – um zu verhindern, dass "Elemente der katholischen Liturgie im Kontext eines Stückes über sexualisierte Gewalt und deren Vertuschung innerhalb der Kirche auf der Bühne" gezeigt werden. Eine Entscheidung, die für Diskussionen sorgt.
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Frankreich ist erschüttert von neuen Enthüllungen über sexuellen Missbrauch an katholischen Privatschulen – diesmal betrifft es die traditionsreiche Eliteschule Notre-Dame de Bétharram in Pau. Was sich dort offenbar über Jahre, vielleicht Jahrzehnte hinweg unbemerkt – oder schlimmer noch: stillschweigend geduldet – abspielte, wirft ein grelles Licht auf ein strukturelles Versagen, das weit über Einzelfälle hinausgeht.
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"Dieses Urteil ist eine Schande für den Rechtsstaat!" So kommentiert Matthias Katsch, Geschäftsführer der Organisation Eckiger Tisch, ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln in einem Fall klerikalen Missbrauchs. Der Eckige Tisch setzt sich für Menschen ein, die als Kinder oder Jugendliche sexualisierte Gewalt im Kontext der katholischen Kirche erfahren haben. Das Landgericht Köln hatte am Dienstag die Klage einer Missbrauchs-Betroffenen auf 830.000 Euro Schmerzensgeld gegen das Erzbistum Köln abgewiesen. Die heute 58 Jahre alte Frau war in ihrer Kindheit über Jahre von einem Priester als dessen Pflegetochter schwer sexuell missbraucht worden.
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Am 17. Juni wurde der Bericht zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Fulda veröffentlicht (der hpd berichtete). Einen Tag später erklärte auch ein Artikel in der örtlichen Presse, was auf den 319 Seiten steht. Wie zu erwarten, werden auf gut einer Seite nur wenige spektakuläre Fakten aus dem Bericht zitiert. Eine sorgfältige Analyse von 319 Seiten kann nicht "über Nacht" geleistet werden, weshalb im Folgenden zwei Aspekte detaillierter betrachtet werden, die bisher in keiner Veröffentlichung thematisiert wurden.
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In einer Klage vor der 4. Kammer des Landgerichts Mainz unter Vorsitz von Frau Richterin Karl hat sich das Bistum Mainz verpflichtet, einem Betroffenen sexualisierter Gewalt insgesamt 340.000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstausfall zu zahlen.
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Klerikalismus, Autoritätsgläubigkeit und kollektives Schweigen haben den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen erst ermöglicht. Das zeigt der jetzt veröffentlichte Abschlussbericht der "Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Fulda".
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Studien über Kindesmissbrauch in den beiden christlichen Kirchen gehören seit einigen Jahren zum Alltag. Folglich sinkt die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit, sodass auch die aktuelle Studie über Missbrauch im Bistum Speyer in den Medien nur geringe Resonanz gefunden hat. Ein Artikel auf katholisch.de zeigt, wie die Kirche versucht, ihre Verantwortung abzuschwächen.
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"MissBiT – Missbrauchsopfer & Betroffene im Bistum Trier" zeigt sich enttäuscht über den Ausgang der ersten Klage eines Missbrauchsbetroffenen in Trier. Sie scheiterte daran, dass sich Bischof Stefan Ackermann auf die Einrede der Verjährung berufen hat.
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Nachdem der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki 26.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung gezahlt hat, ist das Ermittlungsverfahren gegen ihn in Sachen falsche Versicherung an Eides statt und fahrlässiger Falscheid nun endgültig eingestellt worden. Doch die Staatsanwaltschaft widerspricht der Interpretation, dass Woelki damit "unschuldig" sei. Dies hatte das Erzbistum Köln in einer Pressemitteilung verbreitet. Und: In einem Offenen Brief an Papst Leo XIV. fordern verschiedene katholische Persönlichkeiten, Woelki von seinem Posten abzuberufen. Dieser sei durch die Ermittlungsergebnisse "moralisch vollständig korrumpiert".
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