In Bayern wird es keine unabhängige Aufarbeitungskommission, keinen landesweiten Betroffenenbeirat und keine Ombudsstelle für Missbrauchsbetroffene geben. Das hat das bayerische Sozialministerium entschieden. Vor dem erneuten Zusammenkommen des Sozialausschusses hat sich der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Bayern an die zuständige bayerische Staatsministerin gewandt.
Der Kölner Jurist und Referent für Aufarbeitung beim Erzbistum Köln Jan-Luca Helbig beschäftigt sich in einem aktuellen Beitrag im Onlinemagazin "feinschwarz" mit der Frage, ob sich die katholische Kirche bei Schmerzensgeldklagen von Missbrauchsopfern nach katholischem Kirchenrecht auf die Verjährung berufen darf.
Ein stetiges Verharmlosen und Wegschauen – das attestiert die Unabhängige Aufarbeitungskommission Augsburg dem Bistum in ihrer kürzlich veröffentlichten Studie zum Umgang mit sexueller Gewalt an Minderjährigen durch Kirchenleute. Bischof Bertram Meier zeigte sich von den Ergebnissen "entsetzt", die Kommission empfiehlt Präventionsarbeit und Betroffenenfürsorge. Doch all diese Maßnahmen bleiben Makulatur, solange die Aufarbeitung des Missbrauchsskandals allein in den Händen der Kirche liegt, sagt David Farago von der Giordano-Bruno-Stiftung. Er fordert, dass staatliche Ermittler die Sache übernehmen.
Der sexuelle Missbrauch und seine gut eingeübte Vertuschung haben das moralische Fundament der katholischen Kirche erschüttert. Doch während sich die öffentliche Aufmerksamkeit vor allem auf Priester und minderjährige Opfer richtete, blieb ein anderes Kapitel weitgehend unbeachtet: Der sexuelle Missbrauch an Ordensfrauen. Was jahrzehntelang hinter deutschen Klostermauern geschah, wird nun durch eine neue Studie von Barbara Haslbeck erstmals systematisch untersucht – und offenbart eine erschütternde Mischung aus spiritueller Manipulation, Machtmissbrauch und religiöser Doppelmoral.
Die Beendigung des Schweigens über die Missbrauchsverbrechen der katholischen Kirche und der Kampf für Entschädigungszahlungen an die Opfer standen im Mittelpunkt einer zweitägigen Konferenz in Frankreich. Betroffene und internationale Freidenkerorganisationen tagten in Grenoble und Lyon.
Gegen Kirsten Fehrs, die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), gibt es bereits seit längerer Zeit Vorwürfe, sie habe bei der Aufklärung in einem Missbrauchsfall nicht korrekt gehandelt. Nun wird sie durch das Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei entlastet. Doch welchen Wert hat dieses Gutachten und was sind die Hintergründe des Falles?
Die Kulissen, das Bühnenbild sind längst entsorgt, das Theaterstück hatte nie seine Premiere. Denn es wurde abgesetzt von der Intendanz des Theaters Osnabrück. Und doch geben sich die vom Intendanten gefeuerten Köpfe hinter dem abgesagten Stück nicht geschlagen. Dem Stück, in dem es um den sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche und die jahrelange Vertuschung gehen sollte. Ein Offener Brief an die Kommunalpolitiker der niedersächsischen Stadt setzt aktuell das Thema erneut auf die Tagesordnung. Und vielleicht wird es demnächst von einem anderen Schauspielhaus auf die Bühne gebracht.
Wenn Menschen, die Opfer von Missbrauch in Institutionen der katholischen Kirche geworden sind, mit ihrem Anliegen in die Öffentlichkeit durchdringen, dann geschieht das meist durch entsprechende Schmerzensgeldprozesse. Betroffeneninitiativen sind nun einen anderen Weg gegangen, in der Öffentlichkeit auf ihr Schicksal hinzuweisen. Und auch auf den Umgang der Kirche damit. Zwei Tage lang präsentierten sie sich mit einem Stand auf dem Bürgerfest des Bundespräsidenten im Garten von Schloss Bellevue in Berlin.
Der Umgang der Kirche mit den Opfern sexualisierter Gewalt ist ein Skandal ohne Ende: Vertuschung, Verweis auf Verjährung, Zuständigkeitsstreitigkeiten – die Palette der Abwehrstrategien ist bekannt. Doch das Bistum Regensburg erweitert das Repertoire nun um eine neue Facette: Mit dem Hinweis auf angeblich leere Kassen verweigert es dem Missbrauchsopfer Matthias Podszus eine angemessene Entschädigung. In einem Schreiben der Bistumsanwälte wird das Vorgehen als "christliches Entgegenkommen" bezeichnet – blanker Hohn für den Betroffenen.
Die Betroffeneninitiative-Hildesheim und das bundesweite Aktionsbündnis der Betroffeneninitiativen gegen sexualisierte Gewalt im kirchlichen Kontext sind beim diesjährigen Bürgerfest des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier am 13. September mit einem eigenen Stand präsent.
Gemeinsam mit der Aktionsgruppe "11. Gebot" der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) lädt das künstlerische Team der vom Theater Osnabrück abgesagten Spielzeiteröffnung mit dem Stück "Ödipus Exzellenz" am 21. August zu einer Demonstration mit Podiumsgespräch vor dem Theater Osnabrück ein. Die Veranstalter organisieren damit zu der vom Theater für den gleichen Tag angekündigten Sonderveranstaltung zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche eine Alternativ-Bühne. Mit ihr möchte die das "11. Gebot" mit dem künstlerischen Team zur Absetzung des fertig geplanten Theaterstücks Stellung beziehen, eingeladen sind dazu Vertreter der lokalen Politik und des Bistums Osnabrück.
Mit "Ödipus Exzellenz" sollte die neue Spielzeit am Theater Osnabrück eröffnet werden. Doch überraschend strich Intendant Ulrich Mokrusch das Stück aus dem Spielplan – um zu verhindern, dass "Elemente der katholischen Liturgie im Kontext eines Stückes über sexualisierte Gewalt und deren Vertuschung innerhalb der Kirche auf der Bühne" gezeigt werden. Eine Entscheidung, die für Diskussionen sorgt.
Frankreich ist erschüttert von neuen Enthüllungen über sexuellen Missbrauch an katholischen Privatschulen – diesmal betrifft es die traditionsreiche Eliteschule Notre-Dame de Bétharram in Pau. Was sich dort offenbar über Jahre, vielleicht Jahrzehnte hinweg unbemerkt – oder schlimmer noch: stillschweigend geduldet – abspielte, wirft ein grelles Licht auf ein strukturelles Versagen, das weit über Einzelfälle hinausgeht.
"Dieses Urteil ist eine Schande für den Rechtsstaat!" So kommentiert Matthias Katsch, Geschäftsführer der Organisation Eckiger Tisch, ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln in einem Fall klerikalen Missbrauchs. Der Eckige Tisch setzt sich für Menschen ein, die als Kinder oder Jugendliche sexualisierte Gewalt im Kontext der katholischen Kirche erfahren haben. Das Landgericht Köln hatte am Dienstag die Klage einer Missbrauchs-Betroffenen auf 830.000 Euro Schmerzensgeld gegen das Erzbistum Köln abgewiesen. Die heute 58 Jahre alte Frau war in ihrer Kindheit über Jahre von einem Priester als dessen Pflegetochter schwer sexuell missbraucht worden.
Am 17. Juni wurde der Bericht zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Fulda veröffentlicht (der hpd berichtete). Einen Tag später erklärte auch ein Artikel in der örtlichen Presse, was auf den 319 Seiten steht. Wie zu erwarten, werden auf gut einer Seite nur wenige spektakuläre Fakten aus dem Bericht zitiert. Eine sorgfältige Analyse von 319 Seiten kann nicht "über Nacht" geleistet werden, weshalb im Folgenden zwei Aspekte detaillierter betrachtet werden, die bisher in keiner Veröffentlichung thematisiert wurden.