Am gestrigen Abend wurde in der Urania über das Berliner Neutralitätsgesetz debattiert. Vor fachkundigem Publikum sprachen Seyran Ateş, Naïla Chikhi (Terre des Femmes), die Schulleiterin Hildegard Greif-Gross sowie Walter Otte (Säkulare Grüne) über die Gründe, weshalb die Abschaffung oder Aufweichung des Neutralitätsgesetzes ein falsches Signal wäre.
Eine Lehrerin mit Kopftuch will an einer Berliner Grundschule unterrichten, die Bildungsverwaltung versetzt sie mit Bezug auf das Neutralitätsgesetz an eine Berufsschule. Daraufhin zieht die Lehrerin vor das Berliner Arbeitsgericht, sie fühle sich diskriminiert. Die Richter wiesen ihre Klage in erster Instanz ab. Der Humanistische Verband begrüßt die Entscheidung.
Heute hat das Berliner Landesarbeitsgericht über den Einsatz einer Lehrerin mit Kopftuch an einer Grundschule entschieden. Dabei bestätigte das Gericht, dass das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungsgemäß ist.
Gestern veröffentlichte das Onlineportal "Migazin" einen Artikel, der die Initiative Pro Neutralitätsgesetz angreift und im gleichen Atemzug die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) diskreditieren will. Allerdings unterlaufen der Autorin dabei einige grundlegende Fehler.
49 Prozent der Deutschen befürworten ein Gesetz, das Lehrerinnen und Lehrern das sichtbare Tragen von religiösen Symbolen oder Kleidungsstücken in öffentlichen Schulen verbietet, 43 Prozent sind gegen ein solches Gesetz, 7 Prozent unentschieden. Dies ist das Ergebnis einer EMNID-Umfrage, die anlässlich der Debatte um das "Berliner Neutralitätsgesetz" von der Giordano-Bruno-Stiftung und der Forschungsgruppe Weltanschauung in Deutschland (fowid) in Auftrag gegeben wurde.
Wilfried Seiring, ehemaliger Leiter des Landesschulamtes Berlin, gehört zu den Erstunterzeichnern des Aufrufes zum Erhalt des Berliner Neutralitätsgesetzes. "Die Pädagogen haben eine Vorbildfunktion. Das demonstrative Zeigen von Schmuck- oder Kleidungsstücken, die die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion ausdrückt, widerspricht dem. Das gilt für das Kreuz wie auch für Kippa oder das Kopftuch."
Die Berliner Initiative "PRO Neutralitätsgesetz" wird von mehr als 1.500 Menschen unterstützt. Darunter befinden sich auch bekannte Namen, von denen einige auf der Webseite der Initiative erklären, weshalb sie die Beibehaltung des Berliner Neutralitätsgesetzes fordern.
Das Bündnis "PRO Berliner Neutralitätsgesetz" übergab am Montag Unterschriften, um den Senat zur Sicherung des Gesetzes aufzufordern. Der HVD Berlin-Brandenburg KdöR begrüßt die Initiative und unterstützt das Anliegen.
Am heutigen Montag konnte die Berliner Initiative "Pro Neutralitätsgesetz" der Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres 1.500 Unterschriften übergeben. In einer Pressekonferenz bedankte sich die Senatorin für die Unterstützung ihrer Position durch die Initiative.
Als das Berliner Neutralitätsgesetz in Kraft gesetzt wurde, galt es gerade in säkularen Kreisen als wegweisend. Denn es verteidigte die Neutralität des Staates im weltanschaulichen Bereich und behandelte alle Religionen gleich. Damit unterschied es sich grundlegend von ähnlichen Gesetzen anderer Bundesländer, die sich einseitig auf den Islam bezogen und christliche Symbole unberücksichtigt gelassen hatten.
Das Berliner Neutralitätsgesetz regelt in bundesweit vorbildlicher Weise die staatliche Pflicht zur religiösweltanschaulichen Neutralität für den öffentlichen Dienst. Es gewährleistet die religiöse und weltanschauliche Gleichbehandlung der rund 250 religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse in Berlin. In der Justiz, bei der Polizei, im Strafvollzug und auch an allgemeinbildenden Schulen geht die Neutralität vor. Demonstrative religiöse und weltanschauliche Symbole dürfen von den Beschäftigten während ihrer Dienstzeit nicht getragen werden.
Ein Artikel im Berliner Tagesspiegel stellt die Rechtslage in Sachen Berliner Neutralitätsgesetz nicht nur schief und verzerrt dar, sondern fällt auch durch einen Mangel an Kenntnis der Schulpraxis auf. Zudem beleidigt er die Mitglieder der Initiative "Pro Berliner Neutralitätsgesetz" und unterstellt ihnen, ihr eigenes Wertesystem über das der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stellen.
Ein Artikel im Berliner "Tagesspiegel" stellt die Rechtslage in Sachen Berliner Neutralitätsgesetz nicht nur schief und verzerrt dar, sondern fällt auch durch einen Mangel an Kenntnis der Schulpraxis auf. Zudem beleidigt er die Mitglieder der Initiative "Pro Berliner Neutralitätsgesetz" und unterstellt ihnen, ihr eigenes Wertesystem über das der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stellen.
Bereits auf der konstituierenden Sitzung des Humanistischen Verbandes Berlin-Brandenburg KdöR (HVD BB) wurde beschlossen, sich den Forderungen der Initiative Pro-Neutralitätsgesetz anzuschließen.
Wie der hpd bereits mehrfach berichtete, soll das Land Berlin nach Auffassung des Berliner Justizsenators Behrendt aufgrund einer BVerfG-Entscheidung von 2015 verpflichtet sein, das Neutralitätsgesetz zu ändern. Dem widerspricht eine Stellungnahme des renommierten Verwaltungsrechtlers Dr. Gerhard Czermak. Der Jurist kommt zu dem Schluss, dass Berlin an seinem bewährten Neutralitätsgesetz festhalten kann.