Die Deutsche Bahn hat Großplakate zur Bewerbung der Anfang Mai startenden "Säkularen Buskampagne" in den Berliner Bahnhöfen untersagt. Begründung: "fehlende Neutralität". Diese Einschätzung ist zwar richtig – betrifft aber nicht die Plakatserie, die explizit für die Neutralität des Staates wirbt, sondern die Deutsche Bahn AG, die parteiisch an der Seite der Kirchen steht.
In diesem Jahr wurden erstmals die Düsseldorfer Karnevalswagen gesegnet. Viele von ihnen hat Jacques Tilly gebaut. Der Agnostiker ist enttäuscht und fühlt sich ausgeschlossen. Das Karnevalskomitee versteht die Aufregung nicht: Das Fest habe schließlich christliche Wurzeln.
Ein Referentenentwurf des niedersächsischen Justizministeriums sieht vor, dass VertreterInnen von Staatsanwaltschaften sowie RichterInnen in Zukunft keine religiösen und weltanschaulichen Symbole mehr bei öffentlichen Verhandlungen tragen dürfen.
Die diesjährige Landesversammlung NRW des IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten) beschloss am 1. September die Einsetzung eines Arbeitskreises Neutralitätsgesetz.
In einem rechtsphilosophischen Grundlagenaufsatz kritisiert der Philosoph und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung Michael Schmidt-Salomon die Missachtung der weltanschaulichen Neutralität des Staates und führt aus, wie die damit einhergehende "illegitime Einschränkung bürgerlicher Freiheiten" behoben werden könnte. Dabei thematisiert er u. a. die Verantwortung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die sich bei Gesetzgebungsverfahren keineswegs auf ihr "religiöses Gewissen" berufen dürften. Vielmehr seien sie gerade durch die "Gewissensformel" der Verfassung dazu verpflichtet, dem Gebot der weltanschaulichen Neutralität zu folgen.
Wie vielerorts der Presse zu entnehmen war, klagt der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) mit Unterstützung des Bundes für Geistesfreiheit Bayern, der Giordano Bruno Stiftung und des Bayerischen Freidenkerverbands gegen den Erlass des Kabinetts Söder, in Bayerns Amtsstuben ein Kreuz im Eingangsbereich aufhängen zu lassen. Nun sucht der BfG München noch Mitklägerinnen und Mitkläger in Sachen Kreuzerlass.
Nichts gegen ein Neutralitätsgesetz. Ganz im Gegenteil. Nichts gegen ein Verhüllungsverbot im Gerichtssaal. Doch dieses Neutralitätsgesetz ist viel zu kurz gesprungen. Denn echte Neutralitätsgesetze á la Berlin gelten nicht nur im Gerichtssaal. Und sie gelten auch nicht nur de facto einseitig für eine Religion. Dieses Neutralitätsgesetz droht selbst nicht neutral zu werden.
Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) geht davon aus, dass das Kreuz ein religiöses Symbol und kein Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland sei. Deshalb lässt der bfg München gegen die vom bayerischen Kabinett am 24. April 2018 beschlossene Kreuzpflicht in bayerischen Behörden eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof bzw. Bundesverfassungsgericht prüfen.
Die NRW-Landesregierung (CDU/FDP) setzt sich bei der 89. Justizministerkonferenz der 16 Bundesländer für ein "Maßnahmenpaket" zur Förderung religiöser und weltanschaulicher Neutralität in der Justiz und zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung ein. Der hpd hat das Eckpunktepapier eingesehen und darin gute Vorschläge des NRW-Justizministers Peter Biesenbach (CDU) zur Ausgestaltung der staatlichen Neutralität im Öffentlichen Dienst gefunden.
Einige Mitglieder und Unterzeichner der Initiative "Pro Neutralitätsgesetz" haben heute einen Offenen Brief an die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus, Antje Kapek (MdA) sowie an den Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt (B90/Die Grünen), veröffentlicht. Der Offene Brief (der ebenfalls bündnisgrünen Unterzeichner) fordert von den beiden Politikern, ihre Bemühungen zur Abschaffung bzw. Aufweichung des Berliner Neutralitätsgesetzes einzustellen. Der hpd dokumentiert den Offenen Brief ungekürzt.
Pünktlich zum Inkrafttreten der neuen Kreuz-Verordnung in Bayern am Freitag, dem 1. Juni 2018, veranstalten die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und der Bund für Geistesfreiheit (bfg) einen "Aktionstag für ein weltoffenes Bayern und einen weltanschaulich neutralen Staat". Der Düsseldorfer Künstler Jacques Tilly hat hierzu eine Karikatur von Markus Söder gezeichnet, der mit einer Säge das deutsche Grundgesetzbuch auf Kreuzform zurückgeschnitten hat. Am Wochenende wird das Söder-Plakat in München vielerorts zu sehen sein.
Ab 1. Juni 2018 ist nach einem Beschluss der bayerischen Landesregierung im Eingangsbereich aller Behörden ein Kreuz anzubringen. Es ist die erste große Entscheidung seit dem Amtsantritt von Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Dieser Beschluss ist von namhaften Juristen wie dem Verfassungsrechtler Horst Dreier scharf kritisiert worden. Jüngst erhielt Söder jedoch auch prominenten Zuspruch vom ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht, Udo Di Fabio.
Die Debatte um den Schleier wird von der religiösen Rechten seit Längerem strategisch eingesetzt, um auf diesem Umweg ihrem reaktionären Geschlechterbild Zustimmung in der Mitte der Gesellschaft zu verschaffen. In diesem Kontext thematisiert das aktuelle Heft der MIZ die Debatte um die Vollverschleierung.
Außer einigen Frauen aus der muslimischen Community, die als Lehrerinnen das religiöse Kopftuch auch während des Schulunterrichts tragen wollten, gäbe es keine andere religiöse Richtung, die offen ihre Symbole demonstrieren wolle. Von wegen...
Die 58. Kammer des Berliner Arbeitsgerichts hat heute die Klage einer Lehrerin abgewiesen, die mit Kopftuch an einer Berliner Schule unterrichten wollte.