In Flensburg fusionieren die christlichen Krankenhausbetreiber Diako und Maltester in einem neuen Zentralklinikum, das 2026 seinen Betrieb aufnehmen soll. Jetzt einigten sich die beiden christlichen Träger darauf, dass dort aus ethisch-moralischen Gründen keine Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden sollen. Bisher übernahm dies das evangelische Krankenhaus. Damit könnte es nach der Neueröffnung keine Abtreibungen mehr an einer Flensburger Klinik geben. Die Regionalgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) Schleswig-Holstein kritisiert dieses Vorhaben in einer Stellungnahme.
Die spanische Stiftung Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, kurz BBVA, hat in diesem Monat die Ergebnisse zu ihrer aktuellen Wertestudie veröffentlicht. Dabei wurden unter anderem politische Aktivitäten, religiöse Einstellungen und Akzeptanz von zum Beispiel Sterbehilfe oder Leihmutterschaft abgefragt.
Vergangenen Monat veröffentlichte das Christliche Medienmagazin "pro" ein Interview mit Thomas Sitte, dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Palliativstiftung. In dem Artikel mit dem Titel "Niemand muss verrecken" warf er der "Sterbehilfe-Lobby" vor, gezielt Ängste zu schüren oder gar Lügen zu verbreiten. Dieter Birnbacher hat für den hpd eine Antwort verfasst.
Wenn ÄrztInnen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, gilt das als Werbung und ist gesetzlich verboten. Nun sorgt eine (tatsächliche) Werbekampagne auf Gießener Stadtbussen für Aufsehen: Die Evangelische Allianz will die umstrittene Beratungsorganisation "Pro Femina", die versucht, Frauen von der Abtreibung abzubringen, damit bekannter machen. Und das nicht zufällig in der Stadt, in der Kristina Hänel ihre Praxis führt.
Ein Erfolg für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen: In Hessen dürfen keine Mahnwachen oder Demonstrationen mehr im direkten Umfeld von Einrichtungen stattfinden, die sich um Schwangere in Konfliktsituationen kümmern. Das hat das Innenministerium erlassen. Lebensschützer sind außer sich und starten eine Petition gegen den Beschluss.
Am 27. Juni 2018 setzten zehn Aktivist*innen des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung ein Zeichen für die Streichung des Paragrafen 219a StGB: Während der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zu § 219a StGB standen sie mit bedruckten T-Shirts auf und wurden von Stephan Brandner (AfD-Abgeordneter und Ausschussvorsitzender) des Saales verwiesen.
Am vergangenen Freitag standen die beiden Gynäkologinnen Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer vor den Schranken des Berliner Amtsgerichts Tiergarten. Sie waren angeklagt, gegen den § 219a StGB verstoßen und Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht zu haben. Es was das erste Urteil nach der "Reform" des Strafrechtsparagrafen.
Pünktlich zum 7. Mai 2019, dem "Worldwide Day of Genital Autonomy" (WWDOGA) startete die einjährige Aufklärungskampagne "Mein Körper – Unversehrt und Selbstbestimmt" mit einer Pressekonferenz in Berlin. VertreterInnen der drei Organisationen "Terre des Femmes", "MOGiS e.V." und "Projekt 100% Mensch" stellten die Gedanken und Ideen rund um die Kampagne vor. Ergänzt wurde das Podium durch Seyran Ateş – Gründerin der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee.
Ungarns Bevölkerung umfasst knapp zehn Millionen Menschen, mit leicht rückgängiger Tendenz. Jede Frau bekommt im Schnitt etwa 1,45 Kinder. Das reicht Ministerpräsident Viktor Orbán nicht. Ähnlich wie in Italien, möchte er mit finanziellen Anreizen die Geburtenrate steigern.
Als "Rückschritt in vergangen geglaubte, totalitäre Zeiten" bezeichnet Dr. Christian Fiala vom Gynmed Ambulatorium die aktuelle Diskussion von Teilen der österreichischen Regierung, die Fristenlösung einzuschränken und die embryopathische Indikation zu verbieten.
Gestern verabschiedete die Bundesregierung die als "Kompromiss" bezeichnete Neufassung des § 219a StGB. Terre des Femmes und auch der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) kritisieren diesen Beschluss und fordern: "Weg mit § 219a!"
In den Medien wird der gestrige Referentenentwurf zur Reform des umstrittenen § 219a StGB als Erfolg gepriesen. Tatsächlich aber handelt es sich dabei um ein durchsichtiges taktisches Manöver, um die Proteste auf der Straße zu entschärfen und die überkommene deutsche Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch zu retten, die diametral gegen das Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität verstößt. Ein Kommentar von Michael Schmidt-Salomon.
In fast 30 Städten in Deutschland wurde am vergangenen Samstag gegen den Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs – das sogenannte "Werbeverbot für Abtreibungen" – protestiert. Über 6.000 Menschen sollen an den Kundgebungen teilgenommen haben; in Berlin trafen sich die DemonstrantInnen auf dem Rosa-Luxemburg-Platz vor der Volksbühne.
In der aktuellen Ausgabe der Deutschen Hebammenzeitschrift geht es im Titelthema unter anderem um die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von männlichen Neugeborenen. Außerdem gibt es ein Interview zur Diskussion um Paragraph 219a: Das Werbungsverbot für Schwangerschaftsabbrüche.
Nach monatelangem Warten liegt nun ein Vorschlag zum Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche vor. Unter der Überschrift "Werbung" wird im § 219a StGB die sachliche Information seitens der durchführenden Ärztinnen und Ärzte verboten. Die von Strafverfahren betroffene Ärztinnen sind entsetzt. Bei genauerem Hinsehen erweist sich der als Kompromiss ausgegebene Vorschlag als Null-Nummer.